Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps

07.01.2024

11 Minuten Lesedauer

Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps

Die Pflegebedürftigkeit eines Menschen kann verschiedene Gründe haben und unterschiedliche Schweregrade aufweisen. Pflegegrad 3 beschreibt eine mittelschwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und ist der zweithäufigste Pflegegrad in Deutschland. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Pflegegrad 3 – von der Definition, über Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen zustehen, bis hin zu praktischen Tipps für den Pflegealltag.

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Pflegegrad 3: Definition

Menschen mit Pflegegrad 3 werden laut Sozialgesetzbuch „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ bescheinigt. Diese Beeinträchtigungen können aufgrund von körperlichen oder geistigen Erkrankungen auftreten – etwa bei fortgeschrittener Demenz, nach einem Schlaganfall oder bei einer Parkinson-Erkrankung. Pflegebedürftige in Pflegegrad 3 benötigen meist mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung und der Bewältigung ihres Alltags.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen. Die Berechnung der Pflegebedürftigkeit erfolgt dann durch die Anzahl von Punkten, die anhand eines detaillierten Fragenkatalogs ermittelt werden. Für die Einstufung in Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 und unter 70 Punkten ermittelt werden. Begutachtet werden die folgenden sechs Lebensbereiche – es kommt immer darauf an, wie stark die betroffene Person im jeweiligen Kriterium eingeschränkt ist.

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein Fallbeispiel für das Kriterium Selbstversorgung: Wegen seiner fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung kann Olaf A., 73, nur noch schlecht seine Körperpflege übernehmen. Waschen von Oberkörper, Intimbereich, Duschen und Baden schafft er nur noch überwiegend unselbstständig (jeweils 2 Punkte – insgesamt 6 Punkte). Körperpflege im Bereich des Kopfes, also Zähneputzen, Gesicht Waschen und Kämmen kriegt er noch überwiegend selbstständig hin (1 Punkt).
Nach diesem Schema wird jedes Kriterium und die verschiedenen Unterpunkte nach und nach bewertet, sodass am Ende eine Gesamtpunktzahl dasteht.

Pflegegrad 3: Leistungen und Geld

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn Angehörige sie zuhause pflegen oder auf Pflegesachleistungen, wenn sie professionell durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt werden. Es ist auch eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Sie erhalten dann das Pflegegeld nicht mehr in vollem Umfang, sondern nur noch anteilig. Außerdem stehen ihnen Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege zu.

Zum 1. Januar 2024 werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht (siehe Tabelle).

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

Leistungsart

 

Leistung und Häufigkeit
Pflegegeld 545 Euro / Monat (573 Euro ab 1.1.2024)
Pflegesachleistungen 1.363 Euro / Monat (1432 Euro ab 1.1.2024)
Tages- und Nachtpflege 1.298 Euro / Monat
Kurzzeitpflege 1.774 Euro / Monat
Verhinderungspflege 1.612 Euro / Monat
Vollstationäre Pflege 1.262 Euro / Monat
Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro / Monat
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel bis zu 40 Euro / Monat
Hausnotruf 25,50 Euro / Monat
Wohnraumanpassung 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme
Wohngruppenzuschuss 214 Euro / Monat

 

Sie erhalten zudem kostenlose Beratungstermine und Beratungsbesuche, um Ihre Pflege optimieren zu können. Pflegende Angehörige, Freunde und Bekannte dürfen an kostenlosen Pflegekursen teilnehmen.

Pflegegrad 3: Tipps für Angehörige

  • Individueller Pflegeplan: Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegende sollten gemeinsam einen individuellen Pflegeplan erstellen. Dieser sollte in erster Linie die Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten der zu pflegenden Person berücksichtigen – jedoch auch die der pflegenden Angehörigen mitdenken.
  • Entlastung für Angehörige: Pflegende Angehörige sind oft stark belastet. Nutzen Sie die Unterstützungsangebote wie Kurzzeitpflege oder Tagespflege, um sich regelmäßige Auszeiten zu gönnen und Kraft zu tanken.
  • Kommunikation: Eine offene Kommunikation innerhalb der Familie und mit allen Beteiligten ist essenziell. Tauschen Sie sich regelmäßig über den Pflegebedarf, Herausforderungen und Bedürfnisse aus.
  • Pflegehilfsmittel: Machen Sie sich mit den Möglichkeiten von Pflegehilfsmitteln vertraut. Spezielle Pflegebetten, Lagerungsrollen, Kopfwaschsysteme und andere Hilfsmittel können etwas Selbstständigkeit aufrechterhalten, die Pflege effizienter gestalten und den Alltag deutlich erleichtern.
  • Förderung der Mobilität: Unterstützen Sie den oder die Pflegebedürftige:n dabei, so mobil wie möglich zu bleiben. Bewegungsfördernde Maßnahmen tragen zur Selbstständigkeit bei.
  • Anpassung der Umgebung: Prüfen Sie, ob bauliche Anpassungen im Wohnraum notwendig sind, um die Sicherheit und den Komfort zu erhöhen – zum Beispiel ein Treppenlift oder ein barrierefreies Bad.
  • Soziale Kontakte pflegen: Besuche von Freund:innen und Verwandten sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten und Kursen innerhalb oder außerhalb von Pflegeeinrichtungen fördern die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person und entlasten auch Sie als pflegende Angehörige.
  • Selbstfürsorge für Pflegende: Pflegende Angehörige opfern sich häufig auf, doch es ist überaus wichtig, dass Sie auch auf Ihre eigene mentale und körperliche Gesundheit achten. Nehmen Sie Unterstützung von Familienmitgliedern, Freund:innen oder Beratungsstellen in Anspruch.

Pflegegrad 3 – ein Fazit

Pflegegrad 3 bietet Menschen mit schweren Beeinträchtigungen beim Bewältigen ihres Alltags und ihren Angehörigen finanzielle Unterstützungen und diverse Leistungen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ein individuell angepasster Pflegeplan, regelmäßige Pausen für pflegende Angehörige und die Nutzung von unterschiedlichen Angeboten tragen dazu bei, die Herausforderungen zu bewältigen und die Lebensqualität bei allen Beteiligten zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3

Welche Einschränkungen hat man bei Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, die „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeiten oder der Fähigkeiten“ haben (47,5 bis unter 70 Punkte) und verstärkte Unterstützung im Alltag benötigen. Dazu zählen körperliche, geistige und/ oder psychische Beeinträchtigungen wie zum Beispiel eine fortgeschrittene Demenz, Folgen eines Schlaganfalls oder schwere Mobilitätsprobleme.

Wie viel Geld gibt es bei Pflegegrad 3?

Wie viel Geld Sie mit Pflegegrad 3 erhalten, hängt von Ihrer Versorgungsform ab. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege sowie weitere Leistungen. Bei einer vollstationären Versorgung erhalten Menschen mit Pflegegrad 3 monatliche Geldleistungen in Höhe von 1.262 Euro.

Kann man mit Pflegegrad 3 noch alleine wohnen?

Das muss individuell geprüft werden, doch grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen mit Pflegegrad 3 alleine leben. Der Großteil der Betroffenen wird zuhause gepflegt. Etwa ein Viertel der Menschen mit Pflegegrad 3 wird in stationärer Pflege versorgt.

Wann bekommt man Pflegegrad 3?

Pflegegrad 3 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) eine „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeiten oder der Fähigkeiten“ bestätigt bekommt und zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erhält.

Was steht mir bei Pflegegrad 3 alles zu?

Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 3 erhalten von der Pflegekasse folgende Leistungen:

  • Pflegegeld: 545 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
  • Pflegesachleistungen:363 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
  • Vollstationäre Pflege im Pflegeheim:262 Euro pro Monat
  • Tages- und Nachtpflege:298 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
  • Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
  • Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
  • Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
  • Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
  • Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Gesamtmaßnahme der Barrierereduzierung in der Häuslichkeit, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
  • Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss

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Zuletzt Aktualisiert am: 12.07.2024

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