Pflegeheimkosten

 

Ein Sturz, Demenz oder normale Alterserscheinungen – die Gründe für den Umzug in ein Pflegeheim sind individuell unterschiedlich. Zwei Dinge haben alle gemeinsam: Es ist erst einmal eine große, persönliche und oft auch emotionale Veränderung. Außerdem haben Betroffene und ihre Angehörigen mit dem Einzug in die Einrichtung hohe Kosten zu stemmen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie sich Pflegeheimkosten zusammensetzen, wer fürs Pflegeheim zahlt und welchen Eigenanteil und Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Wie setzen sich Pflegeheimkosten zusammen?

Die Kosten für einen Pflegeheimplatz setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Die wichtigsten Faktoren:

  1. Kosten für Pflege
  2. Kosten für Unterkunft & Verpflegung
  3. Investitionskosten

Außerdem ist es möglich, dass Ausbildungskosten geltend gemacht werden (für Azubis in der Einrichtung) oder Bewohner:innen besondere Komfort- oder Zusatzleistungen in Anspruch nehmen. Letztere werden in der Regel privat bezahlt.

Die Kosten für Verpflegung, Unterkunft, Investitionen und Komfortleistungen sind je nach Einrichtung unterschiedlich. Hier lohnt sich ein Vergleich im Vorfeld.

Was sind Pflegekosten?

Pflegekosten sind die Kosten für Pflege und Betreuung, also zum Beispiel Waschen, Anziehen, Medikamentengabe. Hierauf entfällt der größte Anteil.

Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für Pflege und Betreuung. Oft sind die Pflegekosten aber höher als die Leistungen der Pflegekasse – Sie müssen also einen Teil selbst zahlen. Ab Pflegegrad 2 gibt es einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) – unabhängig vom Pflegegrad. Das heißt, die Kosten steigen für Sie nicht, auch wenn mehr Pflege nötig wird.

Was sind Kosten für Unterkunft und Verpflegung?

Das Leben in einer Pflegeeinrichtung ist ein bisschen wie im Hotel mit Vollpension. Im Paket enthalten sind z. B. auch Reinigung der Zimmer, Wäscheservice, Heizung und Strom, Veranstaltungen und Unterhaltungsprogramm. Die Kosten dafür müssen Pflegebedürftige selbst zahlen, gehören also zum Eigenanteil. Innerhalb einer Einrichtung sind diese Kosten in der Regel für alle Bewohner:innen gleich, können aber abhängig sein von Zimmergröße und -belegung.

Was sind Investitionskosten?

Ein neuer Aufenthaltsraum, eine Umgestaltung des Gartens oder die Modernisierung der Heizungsanlage: Solche Kosten, die in den Umbau oder die Instandhaltung der Einrichtung fließen, gelten als Investitionskosten. Die tatsächlich entstehenden Kosten dürfen auf alle Bewohner:innen umgelegt werden – ein bisschen, wie wenn man wie in einem Mehrfamilienhaus zur Miete wohnt. Die Investitionskosten sind je nach Einrichtung unterschiedlich hoch. Hier spielen z. B. auch Alter und Zustand des Pflegeheims eine Rolle. Der größte Bestandteil der Investitionskosten ist die Miete.

In Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern unterstützen die Sozialhilfeträger bei den Investitionskosten mit einem sogenannten Pflegewohngeld, wenn das eigene Einkommen und Vermögen dafür nicht ausreichen.

Wer zahlt Pflegeheimkosten?

Ein Teil der Pflegeheimkosten wird je nach Pflegegrad von der Pflegekasse übernommen: Die Kasse zahlt den pflegerischen Anteil der Kosten.

Der Eigenanteil für die Pflegeheimkosten, der über die Pflegekosten hinausgeht bzw. von den Zahlungen der Pflegekasse nicht gedeckt wird, muss von der pflegebedürftigen Person selbst gezahlt werden. Dazu wird die Rente, aber auch Vermögen (z. B. Immobilien) oder sonstige Einkünfte genutzt.

Wenn der Eigenanteil nicht aus eigener Kraft bezahlt werden kann, übernimmt das Sozialamt oder – unter bestimmten Voraussetzungen – nahe Angehörige.

Wie hoch ist der Eigenanteil bei Pflegeheimkosten?

Der Eigenanteil, der für einen Pflegeheimplatz bezahlt werden muss, unterscheidet sich je nach Einrichtung und der Art des gebuchten Angebots (z. B. Einzelzimmer vs. Doppelzimmer). Deshalb finden Sie an dieser Stelle keine pauschale Preisangabe – sondern auf den einzelnen Informationsseiten zu unseren Einrichtungen auf korian.de entsprechende Preisangaben. Die dort genannten Preise beziehen sich jeweils auf die Regelleistungen der Einrichtung. Dieser Preis kann nach Wahl von Zusatzleistungen höher sein.

Durchschnittlich ist laut Erhebung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) deutschlandweit mit einem Eigenanteil von knapp 2.700 Euro zu rechnen. Davon muss allerdings noch der zusätzliche Leistungszuschlag abgezogen werden, der seit Januar 2022 von den Pflegekassen bezahlt wird und Anfang 2024 erstmalig erhöht wurde (mehr Informationen zum Leistungszuschlag weiter unten).

Rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung wird der Betreiber in leicht verständlicher Form schriftliche Informationen über den Vertragsinhalt einschließlich des anfallenden monatlichen Entgelts unter Einrechnung der gewählten Zusatzleistungen zur Verfügung stellen.

Was ist, wenn der Eigenanteil steigt?

Es gibt Situationen, in denen der einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) steigt – zum Beispiel aufgrund von Gesetzesänderungen oder Inflation. In diesem Fall werden Bewohner:innen schriftlich informiert und bekommen eine ausführliche Begründung vom Pflegeheimbetreiber. Die Erhöhung gilt frühestens vier Wochen nach diesem Schreiben. Durch die Frist von vier Wochen soll Bewohner:innen ausreichend Zeit gegeben werden, die Erhöhung zu prüfen und sich auf die veränderten Kosten einzustellen. Abschließend wird ein weiteres Informationsschreiben mit dem finalen Ergebnis versendet, das in der Regel niedriger ausfällt.

Welche finanzielle Unterstützung gibt es bei den Pflegeheimkosten?

Vor allem für den Anteil der Pflegekosten gibt es eine finanzielle Unterstützung der Pflegekassen: Bei einer vollstationären Pflege zahlt die Pflegeversicherung Pauschalbeträge für die Kosten für Pflege und Betreuung. Diese sind abhängig vom Pflegegrad. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick der Leistungen der Pflegekasse:

 

Pflegegrad Leistungen der Pflegekasse (pro Monat)
Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €


Stand: Februar 2024

 

Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird von den Pflegekassen für die Pflegegrade 2 bis 5 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gezahlt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen sind davon ausgenommen – hier gibt es keinen Zuschuss.

Dieser Leistungszuschlag zum pflegebedingten Eigenanteil orientiert sich an der Dauer, die man im Pflegeheim verbringt. Zum Januar 2024 ist er noch einmal gestiegen und liegt nun bei:

  • im ersten Jahr: 15 % des Eigenanteils an den Pflegekosten
  • im zweiten Jahr: 30 % des Eigenanteils an den Pflegekosten
  • im dritten Jahr: 50 % des Eigenanteils an den Pflegekosten
  • ab dem vierten Jahr: 75 % des Eigenanteils an den Pflegekosten

Stand: Februar 2024

Für den Eigenanteil an den Investitionskosten gibt es in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit, Pflegewohngeld von den Sozialhilfeträgern zu beziehen – wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, die Investitionskosten zu zahlen.

Wenn die Rente, Vermögen oder sonstiges Einkommen zusammen mit den Leistungen der Pflegekasse und ggf. Pflegewohngeld nicht ausreichen, um die Pflegeheimkosten zu bezahlen, muss man sich dennoch keine Sorgen machen, vor die Tür gesetzt zu werden:

  • Es besteht die Möglichkeit, dass Betroffene Anspruch auf Wohngeld haben – denn auch Menschen im Pflegeheim können einen staatlichen Zuschuss zu ihren Wohnkosten bekommen. Der Gesetzgeber berechnet die Höhe dieses Wohngelds im Vergleich zum Mietniveau der Region, in der sich die Einrichtung befindet. Um Wohngeld zu erhalten, muss ein sogenannter „Wohngeldantrag für Heimbewohner“ ausgefüllt werden.
  • Kann die Finanzierung der Pflegeheimkosten trotzdem nicht gestemmt werden, gibt es die Möglichkeit zur Unterstützung durch das Sozialamt über die sogenannte „Hilfe zur Pflege“.

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