Ihre Zuzahlung zu den Pflegeheimkosten
Kosten
Erfahren Sie wie sich Ihr Preis in Bezug auf Pflegekassenzuschüsse, Eigenanteil sowie Leistungszuschläge bei Pflegegrad 2-5 berechnet.
Kostenstruktur
Dieser Preis umfasst den Eigenanteil für die Pflege (Einrichtungsspezifischer einheitlicher Eigenanteil), die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die Investitionskosten auf Basis der mit den Kostenträgern vereinbarten pflegetäglichen Werte (30,45 Tage) nach Abzug der monatlichen Erstattung durch die Pflegeversicherung abhängig vom festgestellten Pflegegrad.
Der hier genannte Preis bezieht sich jeweils auf das günstigste Angebot der Einrichtung. Dieser Preis kann nach Wahl von Zusatzleistungen höher sein.
Aufgrund der möglicherweise rückwirkend gültigen Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern kann es vorkommen, dass uns wirksame Preisanpassungen zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannt sind. Rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung wird der Betreiber in leicht verständlicher Form schriftliche Informationen über den Vertragsinhalt einschließlich des anfallenden monatlichen Eigenanteils unter Einrechnung der gewählten Zusatzleistungen zur Verfügung stellen.
Zuschuss der Pflegekasse seit 01.01.2022 Eigenanteil des Bewohners
Um die finanzielle Belastung der pflegebedürftigen Menschen abzumildern, wird für die Pflegegrade 2 bis 5 ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und der Eigenanteil an den Pflege- und Ausbildungskosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst.
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 erhalten zusätzlich zum o. a. Leistungsbetrag einen Leistungszuschlag, der sich an der Dauer des Leistungsbezugs von vollstationären Pflegleistungen ausrichtet. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden.
Leistungszuschlag
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 1 haben keinen Anspruch auf den neuen Zuschuss.
Für Heimbewohner:innen mit Pflegegrad 2-5 beträgt der Leistungszuschlag:
- 5% des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
- 25% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate
- 45% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate
- 70% des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben