Jede steuerpflichtige Bürgerin und jeder steuerpflichtige Bürger in Deutschland kann bei der Steuererklärung die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen und damit den Betrag verringern, den sie versteuern müssen.
„Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet alle Arbeiten im oder am Haushalt, die von Haushaltshilfen auf Minijob-Basis oder von Handwerkern geleistet werden. Die jährliche Obergrenze liegt hier bei einer Gesamtsumme von maximal 20.000 Euro, von der 20 Prozent angesetzt werden können, also 4.000 Euro.
Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Pflege
Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können auch im Bereich der Pflege interessant sein. Kosten im Zusammenhang mit der Pflege als haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Das ist dann der Fall, wenn…
- Ausgaben nicht direkt durch die Pflege entstehen, das betrifft etwa Haushaltshilfen oder Notrufsysteme oder
- Ausgaben unter dem zumutbaren Eigenanteil liegen
In diesen Fällen können pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, die Kosten bei ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.
Pflegeaufwände als haushaltsnahe Dienstleistungen
Folgende Aufwände kommen als haushaltsnahe Dienstleistungen in Frage:
- Pflegekosten etwa von Minijobbern
Von den Pflegekosten, die unterhalb der Eigenanteilsgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen liegen, könnten pflegebedürftige Menschen immerhin 20 Prozent steuerlich absetzen. - Unterstützung im Haushalt
Von den Kosten, die nicht der eigentlichen medizinischen Pflege zuzurechnen sind, lassen sich 20 Prozent Das sind etwa Unterstützung bei der Körperpflege, beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder auch Kosten für das Essen auf Rädern. - Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
Beim Umbau eines barrierefreien Badezimmers etwa oder für ein Notrufsystem können 20 Prozent der Handwerkerleistungen (nicht des Materials) geltend gemacht werden.
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Vorteile
Das steuerliche Ansetzen von Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen bietet zwei entscheidende Vorteile:
- Es können Kosten geltend gemacht werden, die bei der anderen Art der steuerlichen Berücksichtigung – den außergewöhnlichen Belastungen – nicht angesetzt werden können.
- Es ist kein Nachweis einer Pflege notwendig, weil diese Möglichkeit ja allen Steuerzahlern offensteht.
Wichtig bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist, dass es sich um Kosten im eigenen Haushalt handelt. Unbedingt sollte eine schriftliche Rechnung vorliegen, die nach Arbeits- und Materialkosten aufgeschlüsselt ist, denn nur erstere lassen sich steuerlich absetzen.
Die Regelungen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zu durchschauen, ist unter Umständen nicht ganz einfach. Im Zweifel können sich Betroffene Unterstützung bei Lohnsteuerhilfevereinen oder bei einer Steuerberatung holen.