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Verhinderungs -/ Urlaubspflege

Die Pflege eines Angehörigen ist eine fordernde Aufgabe. Erst recht, wenn sie im eigenen Zuhause stattfindet. Daher ist es für Sie als pflegenden Angehörigen wichtig, sich auch selbst von Zeit zu Zeit eine Auszeit zu nehmen. Außerdem wird es auch für Sie immer einmal wieder Momente geben, in denen Sie nicht anwesend sein können. Natürlich wollen Sie Ihren Angehörigen auch in diesen Fällen bestens versorgt wissen. Die Verhinderungspflege, auch Urlaubs- oder Ersatzpflege genannt, gibt Ihnen hier ein gutes und sicheres Gefühl.

Ambulant und stationär

Die Verhinderungspflege springt genau dann ein, wenn Sie einmal nicht verfügbar sind und ist sowohl als ambulante Versorgung zuhause als auch als stationäre Unterbringung möglich.

Das kann an mehreren Tagen am Stück sein, wenn Sie zum Beispiel ein paar Tage in den Urlaub fahren oder einmal ins Krankenhaus müssen. Oder auch nur für einige Stunden, zum Beispiel, wenn Sie selbst zum Arzt müssen, einen Friseurtermin haben oder ähnliches. In solchen Fällen können Sie Verhinderungspflege beantragen.

Insgesamt steht Ihnen die Ersatzpflege für einen Zeitraum von 42 Tagen, also sechs Wochen, pro Kalenderjahr zu. Die Kosten dafür übernimmt die Pflegekasse abhängig vom Pflegebedarf bis zu einem Maximalbetrag. Beantragen können Sie die Verhinderungspflege direkt bei der Pflegeversicherung.

Voraussetzungen

  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Pflege muss seit mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson (Angehörige, Freunde) erfolgen
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Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Haben Sie im laufenden Kalenderjahr noch keine Kurzzeitpflege für ihren pflegebedürftigen Angehörigen in Anspruch genommen, können Sie sich diese zur Hälfte auf die Verhinderungspflege anrechnen lassen. Ob Klinikaufenthalt, Urlaub oder Theaterbesuch: Es spielt keine Rolle, weshalb Sie die Pflege nicht selbst übernehmen können. Es steht Ihnen außerdem frei, ob Sie die Leistung an einem Stück in Anspruch nehmen, oder sie aufteilen. Je nach Bedarf können Sie sich wochen-, tage- oder auch nur stundenweise vertreten lassen.

Gründe für Verhinderungspflege (tage- oder wochenweise):

Erholungsurlaub
Einzelne Ruhetage
Krankenhausaufenthalt
Termine (z. B. Arztbesuch)
Freizeitaktivitäten (z. B. Theaterbesuch)
Kurse (Sport, Weiterbildungen etc.)

Bei uns in besten Händen

Egal wie lange wir Sie bei der Betreuung vertreten dürfen, Sie können sich sicher sein: Bei uns ist Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in den besten Händen. Natürlich können wir Sie nicht ersetzen. Aber wir können dafür sorgen, dass es Ihrem Angehörigen an nichts fehlt. Je nach Bedarf übernehmen wir die ambulante Versorgung zu Hause oder die stationäre Pflege in einer unserer Einrichtungen.

Dabei tragen wir stets Sorge dafür, dass Ihr Angehöriger die Unterstützung bekommt, die er braucht und gewohnt ist. Ein respektvoller Umgang und ein herzliches Miteinander sind für uns selbstverständlich. Ebenso wie die professionelle Betreuung durch unser qualifiziertes Pflegepersonal.

Alternative zur Verhinderungspflege

Sollten die Leistungen für Verhinderungspflege bereits in Anspruch genommen worden sein, besteht mit der Tages- oder Nachtbetreuung eine alternative Möglichkeit pflegebedürftige Angehörige zeitweise in Betreuung zu geben. Pflegekassen übernehmen hier Leistungen der „Tagespflege“. Viele unserer Einrichtungen bieten auch Tagespflege an.

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Kontaktieren Sie uns

Sie haben Fragen zur Verhinderungspflege oder interessieren sich für unser Angebot? Rufen Sie uns an. Gern geben wir Ihnen weitere Informationen zu unseren Angeboten oder vereinbaren einen persönlichen Beratungstermin.

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