
Kurzzeitpflege
Pflegebedarf ist meist nicht planbar. Und manchmal kann es ganz schnell gehen. Vielleicht sind Sie oder ein:e Angehörige:r nach einem Unfall aufUnterstützung angewiesen. Oder der Gesundheitszustand verschlechtert sich überraschend. Ein Platz in der vollstationären Pflege ist selten von heute auf morgen gefunden. Hier kann die Kurzzeitpflege eine gute Lösung sein.
Was ist Kurzzeitpflege?
Im Rahmen der Kurzzeitpflege kommen viele Bewohner:innen zum ersten Mal in Kontakt mit einer unserer Einrichtungen. Die Aufnahme ist in der Regel sehr kurzfristig möglich und umfasst die gleiche Versorgung, wie sie Bewohner:innen in der vollstationären Pflege erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die Kurzzeitpflege ist zeitlich befristet: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem gewissen Höchstbetrag für maximal acht Wochen pro Jahr. Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden.
Kurzzeitpflege im Überblick
- Mindestens Pflegegrad 2
- Maximal 56 Tage pro Jahr
- Kombination mit Verhinderungspflege möglich
- Nur in geeigneten Pflegeeinrichtungen

Wann kommt Kurzzeitpflege in Frage
Bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz kann Sie das Krankenhaus, der:die behandelnde Hausarzt:ärztin, der Sozialdienst oder eine Überleitungsfachkraft unterstützen. Auch wir stehen Ihnen bei allen Fragen zur Kurzzeitpflege jederzeit gern zur Verfügung. Die Kurzzeitpflege deckt einen kurzfristigen Pflegebedarf ab. Zum Beispiel dann, wenn sich eine Person mit stationärem Pflegebedarf nach einem Krankenhausaufenthalt nicht selbständig versorgen und nicht im häuslichen Umfeld gepflegt werden kann.
Meist ist die Kurzzeitpflege der erste Schritt, der im Rahmen der Pflege unternommen wird. So kann sie beispielsweise als Übergangspflege genutzt werden, bis ein Platz in der vollstationären Pflege gefunden ist. Darüber hinaus ist die Kurzzeitpflege für Bewohner:innen und Ihre Angehörigen auch eine gute Möglichkeit, sich mit unseren Einrichtungen vertraut zu machen. Sie erleben den Pflegealltag in einem unserer Häuser und lernen unser professionelles Pflegepersonal kennen, ohne sich sofort langfristig zu binden.

Von der Kurzzeit- in die vollstationäre Pflege
Der Übergang von der Kurzzeit- in die vollstationäre Pflege ist für den:die Bewohner:in praktisch nicht spürbar. Bleiben Bewohner:innen auch nach Ablauf der Kurzzeitpflege in unserer Einrichtung, ändert sich nichts an der pflegerischen Versorgung, dem betreuenden Pflegepersonal und den Räumlichkeiten. So ist die Kurzzeitpflege für unsere Bewohner:innen auch eine gute Möglichkeit, sich langsam mit der vollstationären Pflege vertraut zu machen. Sie bietet Gelegenheit, mit eventuellen Bedenken aufzuräumen und Berührungsängste abzubauen.
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