2026 steht die Pflege in Deutschland vor bedeutenden Veränderungen. Es wird eine große Pflegereform erwartet, die auf dem Konzept des sogenannten Zukunftspakts Pflege beruht. Bereits zum Anfang des Jahres tritt das sogenannte „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) in Kraft. Mit Pflegereform und BEEP ändern sich viele Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Doch was genau bringt die Pflege 2026? Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Zukunftspakt Pflege: Die große Pflegereform 2026
Die Pflegereform 2026 basiert auf einer Reihe von Empfehlungen, die eine gemeinsame Kommission von Bund und Ländern unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ erarbeitet hat. Diese soll eine Neuausrichtung der Pflege in Deutschland bewirken und im Laufe des Jahres in Gesetzesform gegossen werden. Ziel ist, die Finanzierung der Pflege neu aufzustellen, die Möglichkeiten der ambulanten und häuslichen Pflege zu stärken und den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu vereinfachen.
Die Pflegekasse: Finanzierung von Pflege
Zum Ende des Jahres 2025 hat die Kommission ihre Empfehlungen abgegeben. Anschließend sollen sie in die Gesetzgebung einfließen. Damit wird die Pflegereform 2026 nicht zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, sondern erst im Laufe des Jahres.
Was bringt das BEEP-Gesetz für die Pflege 2026?
Was ändert sich für Pflegekräfte 2026?
Zwei Bestimmungen des BEEP, so wie es der Bundestag verabschiedet hat, betreffen die Pflegekräfte. Um ihre Kompetenzen besser auszunutzen, sollen sie zum einen weitere Befugnisse erhalten, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das betrifft etwa die Versorgung von Wunden, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes Mellitus oder die Behandlung von Menschen, die sich wundgelegen haben (der sogenannte Dekubitus). Erstdiagnosen dürfen Pflegekräfte allerdings auch weiterhin nicht stellen.
Zum anderen soll für Pflegekräfte der Umfang der Pflegedokumentation auf das – so der Gesetzgeber – „notwendige Maß“ begrenzt werden. Dadurch sollen Zeiten für die eigentliche Pflege frei werden. Außerdem ist geplant, dass eine weitere Digitalisierung den Zeitaufwand der Dokumentation verringert.
Was ändert sich für Pflegebedürftige 2026?
Einige Bestimmungen des BEEP zielen direkt auf die pflegebedürftigen Menschen ab. Für 2026 ergeben sich demnach folgende Änderungen in der Pflege:
Prävention in der häuslichen Pflege
Um die gesundheitliche Vorsorge für Pflegebedürftige zu stärken, sollen ambulante Pflegefachkräfte und Pflegeberater:innen über Möglichkeiten der Prävention informieren und passende Angebote empfehlen. Denkbar sind dabei etwa Themen wie Sturzprophylaxe oder der Umgang mit Stress.
Weniger verpflichtende Beratungstermine
Nach Paragraf 37.3 des Elften Sozialgesetzbuches (SBG XI) müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sich in regelmäßigen Abständen von Pflegeexpert:innen zur Pflege beraten lassen. Die vorgeschriebene Frequenz dieser sogenannten Beratungseinsätze wird nun für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 auf halbjährlich vereinheitlicht (bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 war es bisher vierteljährlich).
Verbesserungen bei digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)
Der Einsatz digitaler Pflegeanwendungen wird erweitert. Dafür werden die Hürden in der Zulassung von Anwendungen als DiPA abgesenkt. Gleichzeitig ändert sich auch das Finanzierungsmodell. Statt der bisherigen Monatspauschale von 52 Euro, erhalten Betroffene 40 Euro für die Nutzung von DiPA und zusätzlich 30 Euro für die Einrichtung, Anleitung oder Begleitung bei der Nutzung der jeweiligen Anwendungen. Diese Leistungen können zum Beispiel ambulante Pflegedienste anbieten.
Begrenzte Rückwirkung bei Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Entlastung von regelmäßigen Betreuungspersonen für den Fall, dass diese etwa durch Krankheit oder Urlaub verhindert sind. Bisher konnte die Verhinderungspflege noch für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Ab 2026 ist das nur noch für das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr möglich.
Pflege 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege
Was bleibt 2026 gleich?
Die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung bleiben nach aktuellem Stand 2026 unverändert. Zuletzt wurden Anfang 2025 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zahlreiche Leistungen um jeweils 4,5 Prozent erhöht. Diese Beiträge werden 2026 voraussichtlich in gleicher Höhe bestehen bleiben.
FAQs zur Pflege 2026
Die wichtigsten Änderungen kommen durch das sogenannte BEEP-Gesetz, das Anfang des Jahres in Kraft tritt, und die Pflegereform 2026, mit der im Lauf des Jahres zu rechnen sein wird. Pflegekräfte erhalten mehr Kompetenzen, die Dokumentation wird vereinfacht und Prävention gestärkt. Die Finanzierung der Pflege soll gesichert werden.
Die hauptsächlichen Änderungen durch das BEEP betreffen die Pflegekräfte. Diese sollen zum einen mehr Kompetenzen erhalten und damit einige Befugnisse, die bisher Ärzten und Ärztinnen vorbehalten war. Zum anderen sollen sie von nicht-pflegerischen Pflichten etwa bei der Dokumentation teilweise entlastet werden.
Die Empfehlungen des Zukunftspakts Pflege für die Pflegereform 2026 setzen ihre Schwerpunkte zum einen bei der Finanzierung der Pflege, zum anderen bei der Priorisierung von Präventionsmaßnahmen. Welche Aspekte es schließlich durch das Gesetzgebungsverfahren in die finale Fassung der Reform schaffen werden, ist aber noch nicht abzusehen.
Ja, alle Pflegegrade bleiben auch 2026 erhalten. Die Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission sehen das jedenfalls vor. Stand jetzt wird Pflegegrad 1 nicht abgeschafft – wie im Herbst 2025 öffentlich diskutiert wurde. Es kann aber sein, dass die Vergabe- und Überprüfungsmodalitäten angepasst werden.
Nein. Zum Anfang des Jahres 2025 wurden zahlreiche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung angehoben – und werden voraussichtlich 2026 auch in dieser Höhe bleiben.