Pflegegeld und Grundsicherung lassen sich kombinieren – das ist für viele Betroffene eine wichtige finanzielle Entlastung. Grundsicherung im Alter kann man beantragen, wenn die Rente nicht ausreicht. Doch besteht dieser Anspruch auch, wenn Menschen Pflegegeld erhalten? Und welche Gründe könnten Sie darüber hinaus von der Grundsicherung ausschließen?
Was ist die Grundsicherung im Alter?
Die Grundsicherung im Alter ist eine Sozialleistung einerseits für ältere Menschen, die die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt erreicht haben, andererseits für Menschen, die dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind. Als voll erwerbsgemindert gilt, wer – etwa aufgrund einer Krankheit – weniger als drei Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein kann.1 Laut Statistischem Bundesamt haben im Dezember 2025 rund 1,28 Millionen Personen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezogen2.
Altersgrenze für die Grundsicherung
Grundsicherung im Alter kann ab einem bestimmten Mindestalter beantragt werden. Entscheidend dafür ist der Geburtsjahrgang des Antragstellers oder der Antragstellerin. Das Mindestalter erhöht sich für Generationen zwischen 1947 und 1964 schrittweise um einen Monat (bei der Rentenversicherung ist es ähnlich).
Die Altersgrenze für die Grundsicherung ist laut Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) so gestaffelt3:
| Geburtsjahrgang | Mindestalter für Grundsicherung |
| vor 1947 | 65 Jahre |
| Jahrgang 1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
| Jahrgang 1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
| …und so weiter | …und so weiter |
| ab Jahrgang 1964 | 67 Jahre |
Das heißt zum Beispiel: Für den Geburtsjahrgang 1945 gilt das Mindestalter 65 Jahre, für den Jahrgang 1955 sind es 65 Jahre und neun Monate, Jahrgang 1965: Mindestalter 67.
Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?
Der Anspruch auf Grundsicherung ist neben dem Alter an weitere Faktoren geknüpft:
- Sie sind gesundheitlich nicht in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen (z. B. durch eine Behinderung).
- Ihr Hauptwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthaltsort liegen in Deutschland.
- Ihr Lebensunterhalt ist nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen gesichert.
Dabei ist nicht entscheidend, ob Sie eine Rente beziehen oder nicht.
Einschränkungen im Anspruch auf Grundsicherung im Alter
Sie haben keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter, wenn Sie…
…schon mit 63 Jahren in Rente gehen, obwohl die notwendige Altersgrenze noch nicht erreicht ist.
…in den letzten zehn Jahren Ihre Bedürftigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben.
…Ihren Lebensunterhalt durch Unterhaltszahlungen, etwa Ihrer Kinder oder Ihres Ehepartners, sichern können.
Kinder sind für ihre Eltern erst ab einem Buttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro im Jahr unterhaltspflichtig4.
Elternunterhalt: Wann müssen Kinder für die Pflege ihrer Eltern zahlen?
Besteht alternativ ein Anspruch auf Bürgergeld?
Sind Sie erwerbsfähig und haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, können aber trotzdem Ihren Lebensunterhalt nicht vollständig finanzieren? Dann können Sie sich an das Jobcenter wenden und unter Umständen zur Sicherung des Existenzminimums Bürgergeld erhalten. Bürgergeld kann bei der Arbeitsagentur auch online beantragt werden.
Was sind Bürgergeld und neue Grundsicherung?
Das Bürgergeld dient bei Menschen in finanzieller Not dazu, das Existenzminimum abzusichern. Es hat 2023 das sogenannte Hartz IV abgelöst. Zum 1. Juli 2026 wird diese Leistung abermals reformiert und in neue Grundsicherung umbenannt. Damit geht einher, dass nun die Vermittlung in Arbeit einen stärkeren Vorrang haben soll. Das heißt, diese Leistung sollen nur Personen erhalten, die nicht arbeiten können5.
Die Höhe der Grundsicherung im Alter
Die Höhe der Grundsicherung bemisst sich nach dem individuellen Bedarf. Grundlegende Lebenshaltungskosten werden durch den sogenannten Regelbedarf gedeckt, hinzukommen die Kosten für Unterkunft und Heizung. Der Regelbedarf einer alleinstehenden Person beträgt demnach seit dem 1.1.2025 im Monat 563 Euro6.
Was im Sinne des Regelbedarfs als „angemessene“ Wohnraumgröße gilt, die von diesem Modell getragen wird, ist transparent geregelt und richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Abgezogen davon werden anschließend Einkommen und Vermögen.
Was zählt im Sinne der Grundsicherung zum Einkommen?
Als Einkommen, das zur Berechnung der Höhe der Grundsicherung herangezogen wird, zählen unter anderem7 :
- Krankengeld
- Renten und Pensionen
- Einkommen aus Minijob, Selbständigkeit und Beschäftigung
- Einkommen aus Vermietung und Kapitaleinkünften
- Einnahmen aus Unterhaltsleistungen von Angehörigen
Darüber hinaus wird bestehendes Vermögen in die Berechnung einbezogen. Die Berechnung berücksichtigt weitere Faktoren wie Sonderfälle, Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen und Hilfe in Sonderfällen.
Wird Pflegegeld auf die Grundsicherung angerechnet?
Pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden haben Anspruch auf Pflegegeld. Mehr zum Pflegegeld lesen Sie hier.
Haben Menschen, die Pflegegeld erhalten, einen Anspruch auf Grundsicherung? Und wird das Pflegegeld von dieser abgezogen?
Nein, keine Sorge! Pflegegeld zählt nicht zum Einkommen im Sinne der Grundsicherung.
Im Gesetz heißt es dazu:
„Die Leistungen der Pflegeversicherung (Anm.: also auch Pflegegeld) bleiben als Einkommen bei Sozialleistungen (…) unberücksichtigt.“
13 Abs. 5 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)8
Das Pflegegeld gilt als eine besondere Sozialleistung. Es dient nicht dem Lebensunterhalt und wird daher nicht angerechnet auf staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter.
Pflegegeld wird also nicht mit der Grundsicherung im Alter verrechnet.
| Leistung | Wird angerechnet? | Rechtsgrundlage |
| Pflegegeld (Pflegegrad 2–5) | ❌ Nein – zählt nicht als Einkommen | §13 Abs. 5 SGB XI |
| Rente / Pension | ✅ Ja – wird vollständig angerechnet | §82 SGB XII |
| Einkommen aus Arbeit / Minijob | ✅ Ja – wird angerechnet (prozentual, teils mit Freibetrag) | §82 SGB XII |
| Krankengeld | ✅ Ja – wird angerechnet | §82 SGB XII |
| Einkommen aus Vermietung | ✅ Ja – wird angerechnet | §82 SGB XII |
| Pflegesachleistungen (z. B. ambulanter Pflegedienst) | ❌ Nein – zweckgebunden, kein Einkommen | §13 Abs. 5 SGB XI |
| Kindergeld | ✅ Ja – wird angerechnet | §82 SGB XII |
| Wohngeld | 🚫 Grundsicherung im Alter schließt den Bezug von Wohngeld aus | §7 WoGG |
Quellen: Sozialgesetzbuch Zweites, Elftes & Zwölftes Buch, Einkommensteuergesetz, Wohngeldgesetz
Pflegegeld beantragen
Grundsicherung und Pflegeheim
Pflegebedürftige Menschen, die in einer Pflegeinrichtung leben, haben keinen Anspruch auf Pflegegeld, dafür aber auf andere Leistungen der Pflegekassen. Welche das sind und welche Unterstützung Menschen erhalten, die die Pflegeheimkosten nicht oder nicht vollständig aus eigener Tasche bezahlen können, erfahren Sie in unserem Artikel zu Pflegeheimkosten.
Können Menschen, die im Pflegeheim leben, Grundsicherung beziehen? Ja, das können sie. Sozialhilfeträger berechnen die Wohnraum-Kosten auf der Grundlage der Warmmiete eines durchschnittlichen Einpersonenhaushalts in einer 45 bis 50 Quadratmeter großen Wohnung. Örtliche und persönliche Verhältnisse werden hier individuell berücksichtigt.
Der Lebensunterhalt erwachsener Menschen etwa mit einer Behinderung, die in einem Pflegeheim leben, wird in Regelbedarfsstufe 3 eingeordnet. Sie erhalten seit dem 1.1.2025 eine Grundsicherung von 451 Euro monatlich10.
Wie kann man Grundsicherung im Alter beantragen?
Den Antrag auf Grundsicherung im Alter richten Sie an Ihr zuständiges Sozialamt. Dieses entscheidet auch über die Bewilligung.
Häufig erhalten die Menschen, die kleine Renten beziehen, vom Rentenversicherungsträger zusammen mit dem Rentenbescheid ein Antragsformular auf Grundsicherung. Den ausgefüllten Antrag nimmt ebenfalls der Rentenversicherungsträger entgegen, leitet ihn dann aber an das Sozialamt weiter. Die Rentenversicherung ist nicht für die Grundsicherung zuständig. Wer über sie ein solches Antragsformular erhält, kann leider nicht davon ausgehen, dass man damit automatisch ein Anrecht auf Grundsicherung hat. Das entscheidet letztendlich das Sozialamt.
Über die zentrale Digitalplattform namens „Sozialplattform“ kann der Antrag auf Grundsicherung auch online abgegeben werden.
Fazit: Grundsicherung und Pflegegeld
Grundsicherung und Pflegegeld sind also eine gute Kombination für alle Menschen, die diese drei Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben das Renteneintrittsalter erreicht,
- Ihre Rente, Vermögen und Einkommen reichen nicht für die Deckung der Lebenshaltungskosten aus und
- Sie haben einen Anspruch auf Pflegegeld.
Für alle, auf die dies zutrifft, ist die Kombination aus Grundsicherung und Pflegegeld ein guter Weg, den Unterhalt zu bestreiten, – zumal beide Leistungen nicht gegeneinander aufgerechnet werden.
Häufige Fragen
Nein, Pflegegeld und Grundsicherung werden nicht gegeneinander verrechnet. Pflegegeld gilt nicht als Einkommen, das von der Grundsicherung abgezogen werden muss. Es ist eine zweckgebundene Sozialleistung.
Das Pflegegeld steht den Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. Oft wird es an pflegende Angehörige weitergegeben oder eingesetzt, um häusliche Pflegekräfte zu finanzieren.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben alle, deren Rente, Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Lebenshaltungskosten zu decken. Außerdem müssen sie das Regelrenteneintrittsalter erreicht haben oder vorher dauerhaft voll erwerbsgemindert sein.
Keinen Anspruch auf Grundsicherung im Alter hat, wer seinen Lebensunterhalt aus dem Einkommen und Vermögen von nicht getrenntlebenden Ehegatt:innen oder Partner:innen decken kann. Ebenfalls keinen Anspruch hat, wer in den letzten zehn Jahren seine Hilfsbedürftigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt hat.
Bei der Berechnung von Grundsicherung im Alter wird zwischen dem sogenannten Regelbedarf, beispielsweise für Lebensmittel, und den Kosten für den Wohnraum unterschieden. Diese richten sich nach der Personenanzahl im Haushalt. Abgezogen werden Einkommen und Vermögen, nicht aber das Pflegegeld.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung (o.D.): „Erwerbsminderung“, online unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsminderung.html (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Statistisches Bundesamt (2026): „1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025“, online unter https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_104_228.html (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): „Sozialgesetzbuch (SGB II), Zweites Buch, Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende § 7a SGB II Altersgrenze, online unter https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7a.html (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): „Elternunterhalt. Wann müssen Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen?“, online unter https://www.bmjv.de/DE/themen/gesellschaft_familie/ehe_nichteheliche_gemeinschaft/elternunterhalt/elternunterhalt_node.html (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Die Bundesregierung (27.03.2026): Im Bundesrat gebilligt. Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung. Online unter
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesrat-neue-grundsicherung-2399562 (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Die Bundesregierung (01.01.2026): Soziale Sicherung. Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert. Online unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2383676 (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Deutsche Rentenversicherung (o.D.): Die Grundsicherung für Bedürftige. Online unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/grundsicherung_node.html(abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D): § 13 SGB XI Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungenv. Online verfügbar unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/13.html (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Sozialgesetzbuch (SGB II), Zweites Buch, Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende § 7a SGB II Altersgrenze. Online verfügbar unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7a.html (abgerufen am 22.04.2026)
↑ - Die Bundesregierung (01.01.2026): Soziale Sicherung. Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert. Online verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2383676 (abgerufen am 22.04.2026)
↑
Weitere Quellen:
- Pflege.de (o.D.): Grundsicherung im Alter. Online verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/sgb/xii/grundsicherung-im-alter/ [abgerufen am 22.04.2026]
- Deutsche Rentenversicherung (o.D.): Erwerbsminderung. Online verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/E/erwerbsminderung.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Sozialgesetzbuch (SGB II), Zweites Buch, Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende § 7a SGB II Altersgrenze. https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/7a.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Elternunterhalt. Wann müssen Kinder ihren Eltern Unterhalt zahlen? Online verfügbar unter: https://www.bmjv.de/DE/themen/gesellschaft_familie/ehe_nichteheliche_gemeinschaft/elternunterhalt/elternunterhalt_node.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Die Bundesregierung (27.03.2026): Im Bundesrat gebilligt. Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung. Online verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bundesrat-neue-grundsicherung-2399562 [abgerufen am 22.04.2026]
- Die Bundesregierung (01.01.2026): Soziale Sicherung. Regelsätze der Sozialleistungen bleiben unverändert. Online verfügbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/nullrunde-buergergeld-2383676 [abgerufen am 22.04.2026]
- Deutsche Rentenversicherung (o.D.): Die Grundsicherung für Bedürftige. Online verfügbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Grundsicherung/grundsicherung_node.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), § 13 Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__13.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Wohngeldgesetz (WoGG), § 7 Ausschluss vom Wohngeld. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__7.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Einkommensteuergesetz (EStG) § 3. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) – Sozialhilfe – (Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Dezember 2003, BGBl. I S. 3022) § 82 Begriff des Einkommens. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/__82.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D): § 13 SGB XI Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung zu anderen Sozialleistungenv. Online verfügbar unter: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/13.html [abgerufen am 22.04.2026]
- Statistisches Bundesamt (2026): 1,8 % mehr Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Ende 2025. Online verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2026/03/PD26_104_228.html [abgerufen am 22.04.2026]