Präventionsgesetz (PrävG) in der Pflege

14.06.2024

11 Minuten Lesedauer

Präventionsgesetz (PrävG) in der Pflege

Eine gesunde Ernährung, ausreichend Bewegung und ein aktives Sozialleben tragen viel dazu bei, dass wir gesund bleiben und uns gut entwickeln können – und das in jedem Lebensabschnitt. Im Präventionsgesetz (PrävG) ist der Anspruch aller Menschen auf diese Gesundheitsförderung verankert. Wir erklären Ihnen, wie es in der Pflege umgesetzt wird.

Was besagt das Präventionsgesetz?

Egal ob in der Kita, der Schule, am Arbeitsplatz oder eben in der Pflegeeinrichtung – überall gibt es Möglichkeiten, der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen oder ihren Verlauf positiv zu beeinflussen. Dafür, dass Menschen diese Chancen nutzen können, will das Präventionsgesetz (PrävG) sorgen, das im Juli 2015 in Kraft getreten und im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) zu finden ist.

Es ist also kein Gesetz speziell für ältere Menschen, sondern richtet sich an alle Altersgruppen.

Aufgabe der Krankenkassen und Pflegekassen ist es seither nicht nur, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen und zu verbessern, sondern auch, die gesundheitliche Eigenkompetenz und Eigenverantwortung von Versicherten zu fördern. Gemeint damit ist alles, was Sie selbst tun können, um sich gesund zu halten.

Wie wird das Präventionsgesetz in der Pflege umgesetzt?

Doch wie soll das in der Pflege gelingen, wo pflegebedürftige Menschen oft auf das Handeln ihrer Pflegepersonen, Ärztinnen und Ärzte angewiesen sind?

Auch Menschen, die im Alltag viel Hilfe brauchen, können dabei unterstützt werden, bei alltäglichen Aufgaben so gut es geht selbst mitzuwirken. Zum Beispiel beim Essen, Gehen oder der Körperpflege – diese Aufgaben zu trainieren, fördert die körperliche und geistige Fitness.

Ergotherapie

Ziel der Ergotherapie ist es, dass Menschen ihr Leben wieder eigenständiger gestalten können. Das ist beispielsweise wichtig, wenn die Beweglichkeit nach einem Unfall oder durch Krankheit eingeschränkt ist oder psychische Probleme den Alltag belasten. Ergotherapeut:innen führen mit den Patient:innen verschiedene Übungen durch, beraten und schlagen Anpassungen im Alltag vor. Ergotherapie kann in jedem Alter sinnvoll sein.

Von den Pflegekassen wird erwartet, dass sie Angebote zur Gesundheits-, Sicherheits-, und Teilhabeförderung in Pflegeeinrichtungen bezuschussen. Schon wenn der Grad der Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, können Sie mit den Gutachterinnen und Gutachtern besprechen, welche präventiven Maßnahmen sinnvoll wären.

Dabei soll besprochen werden:

  • Welche gesundheitlichen Risiken bestehen?
  • Welche Potenziale und Ressourcen haben die Pflegebedürftigen noch?
  • Wie können sie diese bestmöglich fördern oder wiedergewinnen?

Welche Ziele verfolgt das Präventionsgesetz in der Pflege?

Ziel des Präventionsgesetzes (PrävG) ist es, das Thema Prävention in der Gesellschaft wichtiger zu machen. Wir alle sollten uns mehr damit beschäftigen, was uns langfristig gesund hält. Dabei soll das Präventionsgesetz unterstützen: Angebote für Prävention und Gesundheitsförderung werden da geschaffen, wo Menschen ihren Alltag erleben. Also beispielsweise in der Kita, Schule, am Arbeitsplatz oder in der Pflegeeinrichtung.

Die konkreten Ziele des Präventionsgesetzes sind in Paragraf 20 des SGB V aufgelistet. Ziel ist es, …

  • … das Erkrankungsrisiko für Diabetes mellitus Typ 2 zu senken.
  • … durch Brustkrebsvorsorge Erkrankungs- und Sterberisiko zu minimieren.
  • … Belastungen durch Tabak- und Alkoholkonsum zu senken.
  • … depressive Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen und zu behandeln.
  • … schon bei Kindern ein Bewusstsein für eine gesunde Lebensweise im Erwachsenenalter zu fördern.

Das Gesetz verankert einen Anspruch auf Unterstützung und nimmt die Versicherten auf diese Weise gewissermaßen in die Pflicht, die eigene Gesundheit selbst in die Hand zu nehmen. Dafür wurden auch umfangreiche Fördergelder bereitgestellt.

Wichtig ist jedoch: Auch die beste Prävention und ein gesunder Lebensstil können Krankheiten nicht zu hundert Prozent verhindern. Für die Pflege bedeutet das: Pflegebedürftigkeit kann nicht immer vermieden, häufig aber ihr Fortschreiten verlangsamt werden.

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Welche Maßnahmen werden in der Pflege gefördert?

Im Rahmen des Präventionsgesetzes bezuschussen die Pflegekassen unter anderem:

  • Bewegungsförderung
  • Kraft-Balance-Training
  • Schulungen zur Sturzprävention
  • Beratungen und Schulungen zu einer gesunden Ernährung
  • Förderung von Entspannung, Gesprächskreisen und sozialen Kontakten

Pflegeheime erhalten sogar einen Bonus von der Pflegekasse, wenn Pflegebedürftige durch Prävention und Reha wieder fitter werden.

Gesundheitskurse von Krankenkassen

Krankenkassen fördern ihre Versicherten mit durchschnittlich 150 Euro im Jahr – in manchen Fällen auch mehr – wenn sie Vorsorge- und Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören beispielsweise Entspannungskurse, Yoga oder Rückentraining. Diese Angebote finden nicht nur vor Ort, sondern teilweise auch digital statt. Eine Übersicht finden Sie in der Regel auf der Website Ihrer Krankenkasse unter dem Stichwort „Gesundheitskurse“ oder „Präventionskurse“.

Beispiele für präventive Pflege

Ein echter Erfolg für präventive Pflege ist es, wenn sich eine Pflegebedürftigkeit stabilisieren oder eine Verschlechterung der Verfassung verzögern lässt. Folgende Punkte helfen dabei:

  1. Bewegung: Ein täglicher Spaziergang kann dabei helfen, gleichzeitig in Kontakt zu anderen Menschen und in Schwung zu kommen. Aber auch kurze aktivierende Spiele am oder im Bett lassen sich einfach durchführen, wenn Pflegebedürftige stark bewegungseingeschränkt sind.
  2. Vorsorgemaßnahmen: Teil der Prävention in der Pflege sind Maßnahmen gegen Infektionskrankheiten, Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel, Stürze oder Druckgeschwüre (Dekubitus) und Hautprobleme. Als pflegende Angehörige können Sie kostenlose Schulungen, sogenannte Pflegekurse, zu diesen Themen erhalten. Die Pflegekassen finanzieren die Pflegekurse.
  3. Schutz von Pflegenden: Doch es geht auch um Sie als pflegende Angehörige selbst. Denn rückengerechtere Pflege etwa, schützt Sie selbst vor Überlastung und gesundheitlichen Folgen. Tipps zu Hygiene und zum Sozial- und Betreuungsrecht erhalten Sie ebenfalls in speziellen Pflegekursen.
    Und denken Sie daran: Von ausgeruhten Pflegenden profitieren auch Pflegebedürfte. Ihre eigene Bewegung, Ihre Kontakte und Ihr Stressausgleich sollten nicht zu kurz kommen.
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Das Präventionsgesetz – kurze Zusammenfassung

Das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PrävG) ist dazu da, die Gesundheit der Menschen zu verbessern und zu fördern. Dafür regelt das Gesetz die Zusammenarbeit von Krankenversicherungen, Ländern und Kommunen in dem Bereich. Konkrete Beispiele für das Präventionsgesetz sind Kurse zur Gesundheitsprävention, die Versicherte von ihrer Krankenkasse oder Pflegekasse bezuschusst bekommen – unabhängig von Alter und Lebensbereich.

Häufige Fragen:

Was ist Prävention in der Pflege?

Auch bei Pflegebedürftigen kann man die Gesundheit stabilisieren und die Selbstständigkeit verbessern. Zum Beispiel, indem man sie unterstützt, Aktivitäten, die Körper und Geist fordern, selbst umzusetzen, soweit es möglich ist.

Was steht kurz gesagt im Präventionsgesetz?

Ziel des Präventionsgesetzes ist es, Menschen von der Kita über die Schule, den Arbeitsplatz bis hin zu Pflegeeinrichtungen gesundheitsförderliche Entwicklung zu ermöglichen. Eingebunden sind dabei Akteure des gesamten Gesundheitssystems.

Was sind gesundheitsfördernde Maßnahmen in der Pflege?

Genauso wie in jedem Lebensalter sind Bewegung, Ernährung, Hygiene und soziale Kontakte wichtige Ansatzpunkte für die Prävention in der Pflege – angepasst auf die Bedürfnisse und Möglichkeiten Betroffener. Besondere Bedeutung gewinnt dabei Sturz- und Gleichgewichts-Training.

Wer profitiert vom Präventionsgesetz?

Vom Präventionsgesetz profitiert erst einmal jede Person, die gesünder leben möchte. Es sollen besonders die Menschen gefördert werden, die einen besonderen Unterstützungsbedarf haben und die üblichen Präventions- oder Vorsorgeangebote nicht nutzen.

Wer hat Anspruch auf Prävention?

Das Präventionsgesetz richtet sich an alle Menschen in Deutschland – egal welches Alter. Prävention soll in allen Lebenswelten stattfinden: in der Kita, Schule, Arbeitsplatz oder Pflegeeinrichtung.

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