Der Pflegegrad 5 stellt den höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit in Deutschland dar – ein sogenannter Härtefall. Betroffene sind in einem hohen Maß unselbstständig, in der Regel bettlägerig und benötigen eine intensive Pflege rund um die Uhr. In diesem Artikel erfahren Sie, was Pflegegrad 5 bedeutet, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, welche Geldleistungen Betroffenen zustehen und wie Sie am besten mit der Situation umgehen können.
Pflegegrad 5: Definition
Pflegegrad 5 wird Menschen zugewiesen, die laut Sozialgesetzbuch „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“ haben und sehr stark auf die Hilfe anderer angewiesen sind – etwa bei einer fortgeschrittenen Demenz, der muskellähmenden Nervenerkrankung Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) oder Krebs im Endstadium sowie schwerer Lungenerkrankung (z. B. chronisch obstruktiver Lungenerkrankung, COPD). Betroffene können deshalb die umfangreichsten Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.
Pflegegrad 5: Voraussetzungen
Um Pflegegrad 5 zu erhalten, müssen Versicherte bzw. deren Angehörige zunächst einen Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen. Die Pflegebegutachtung und Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst (MD) auf der Grundlage eines komplexen Punktesystems, das sich auf die untenstehenden sechs Lebensbereiche bezieht. Bei der Begutachtung bewertet der oder die Gutacher:in, wie stark eingeschränkt die betroffene Person in jedem Lebensbereich ist und verteilt Punkte. Für die Einstufung in Pflegegrad 5 müssen über 90 Punkten ermittelt werden (Maximum: 100 Punkte).
- Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
- Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
- Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte
Ein Fallbeispiel: Irmgard G. leidet an stark fortgeschrittener ALS. Ihre Muskeln kann sie kaum noch bewegen. Für das Kriterium Mobilität bedeutet das: Gehen, Fortbewegen oder Sitzen ist nicht mehr möglich. In allen Unterkriterien bekommt sie die höchste Punktzahl (unselbstständig – 3 Punkte). Diese werden addiert mit den Punkten aus anderen Bereichen: Selbstversorgung ist für Irmgard auch nicht mehr möglich – bei Waschen, Anziehen, Toilettengang braucht sie Hilfe von Anderen. Normales Essen und Trinken geht ebenfalls nicht mehr. Für alle Unterpunkte bekommt sie die höchste Punktzahl.
Nach diesem Schema werden die oben aufgeführten Lebensbereiche bewertet und eine Gesamtpunktzahl ermittelt.
Pflegegrad 5: Leistungen und Geld
Wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 durch Familie, Freund:innen oder Bekannte im eigenen Zuhause gepflegt werden, steht ihnen ein monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 Euro zur Verfügung. Werden sie durch einen ambulanten Pflegedienst versorgt, erhalten sie Pflegesachleistungen in Höhe von 2.095 Euro pro Monat. Es ist auch eine sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung möglich. Dann werden die anfallenden Pflegesachleistungen anteilig mit dem Pflegegeld verrechnet. Außerdem haben Menschen mit Pflegegrad 5 Anspruch auf Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege.
Für die vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro aus der Pflegekasse. Das reicht in der Regel allerdings nicht aus, um die Kosten für die Einrichtung komplett zu decken.
Die Geldleistungen bei Pflegegrad 5 im Überblick
Leistungsart
|
Leistung und Häufigkeit |
Pflegegeld | 901 Euro / Monat |
Pflegesachleistungen | 2.095 Euro / Monat |
Tages- und Nachtpflege | 1.995 Euro / Monat |
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro / Monat |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro / Monat |
Vollstationäre Pflege | 2.005 Euro / Monat |
Betreuungs- und Entlastungsleistungen | 125 Euro / Monat |
zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel | bis zu 40 Euro / Monat |
Hausnotruf | 25,50 Euro / Monat |
Wohnraumanpassung | 4.000 Euro / Gesamtmaßnahme |
Wohngruppenzuschuss | 214 Euro / Monat |
Versicherte und ihre Angehörigen oder ehrenamtlichen Pflegepersonen erhalten außerdem kostenlose Beratungstermine, Beratungsbesuche und Pflegekurse.
Pflegegrad 5: Tipps für Angehörige
- Unterstützung annehmen: Pflegegrad 5 erfordert eine intensive Betreuung und ist für viele Angehörige ein emotionaler und körperlicher Kraftakt. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – sei es von ambulanten Pflegediensten, Tageseinrichtungen oder einer vollstationären Betreuung.
- Alltagsstruktur schaffen: Routinen können dem oder der Pflegebedürftigen Sicherheit bieten und Verwirrung und Unruhe reduzieren. Außerdem kann ein strukturierter Tagesablauf auch Ihnen als Pflegeperson den Alltag erleichtern.
- Kommunikation: Auch wenn die geistigen Fähigkeiten der zu pflegenden Person beeinträchtigt sein können, versuchen Sie dennoch, in Kontakt zu bleiben. Einfache Gespräche, Berührungen und Musik können eine positive Wirkung haben.
- Selbstfürsorge: Vergessen Sie nicht, sich auch um Ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern. Planen Sie regelmäßige Pausen und Ausgleiche ein, gehen Sie einem Hobby nach und pflegen Sie Ihre Freundschaften. Und: Bitten Sie Familienmitglieder und Freund:innen bei Bedarf um Unterstützung. Nur wenn Sie selbst gesund bleiben, können Sie langfristig für die pflegebedürftige Person da sein
Pflegegrad 5 – ein Fazit
Die Pflege eines Menschen mit Pflegegrad 5, dem höchsten Grad der Pflegebedürftigkeit in Deutschland, ist eine anspruchsvolle Aufgabe, die aber mit der richtigen Unterstützung bewältigt werden kann. Zögern Sie nicht, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – und vergessen Sie nicht, sich auch um Ihr eigenes Wohlbefinden zu kümmern.
Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 5
Menschen mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf monatliches Pflegegeld in Höhe von 901 Euro (bei häuslicher Pflege durch Angehörige) oder auf eine Pflegesachleistung in Höhe von 2.095 Euro pro Monat (bei häuslicher Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst). Zudem haben die Pflegebedürftigen Anspruch auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege. Für die vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung erhalten Personen mit Pflegegrad 5 monatlich 2.005 Euro aus der Pflegekasse.
Pflegegrad 5 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) zwischen 90 und 100 Punkte erhält und intensiv auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Der Pflegegrad 5 bestätigt „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung“.
Versicherte mit anerkanntem Pflegegrad 5 erhalten von der Pflegekasse die umfangreichsten Leistungen:
- Pflegegeld: 901 Euro pro Monat bei der häuslichen Pflege durch Familie, Bekannte oder Freund:innen
- Pflegesachleistungen:095 Euro pro Monat bei der professionellen Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst
- Tages- und Nachtpflege:995 Euro pro Monat für die teilstationäre Versorgung in einer Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung
- Vollstationäre Pflege:005 Euro pro Monat
- Kurzzeitpflege:774 Euro für bis zu acht Wochen pro Jahr
- Verhinderungspflege:612 Euro für bis zu sechs Wochen pro Jahr
- Entlastungsbetrag: 125 Euro pro Monat für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
- Hausnotruf: einmalig 10,49 Euro für die Installation sowie monatlich 25,50 Euro für den Betrieb
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 40 Euro pro Monat
- Wohnraumanpassung: bis zu 4.000 Euro einmalig für jede Gesamtmaßnahme der Barrierereduzierung in der Häuslichkeit, z. B. Installation eines Treppenlifts oder Badumbau
Wohngruppenförderung: einmalig 2.500 bis 10.000 Euro Gründungszuschuss (für max. 4 Personen pro Senioren-WG) sowie monatlich 214 Euro Organisationszuschuss
Menschen mit zugewiesenem Pflegegrad 5 erhalten für die vollstationäre Versorgung in einer Pflegeeinrichtung monatlich 2.005 Euro.
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 5 erhalten für die vollstationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung 2.005 Euro im Monat. Zusätzlich wird ein „einrichtungseinheitlicher Eigenanteil“ (EEE) erhoben. Damit sind Kosten für die Pflegeinrichtung gemeint, die über die Leistungen der Pflegekasse hinausgehen, und von den Bewohner:innen selbst gezahlt werden müssen. Dieser Eigenanteil betrug 2022 durchschnittlich 1.139 Euro. Für die Unterkunft, Nebenkosten und Verpflegung kamen im Schnitt weitere 857 Euro hinzu.