Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

26.01.2024

10 Minuten Lesedauer

Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Wer zuhause eine:n Angehörige:n pflegen will, braucht vor allem eins: Zeit. Wie soll das funktionieren, wenn man arbeitet? Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) unterstützt Arbeitnehmer:innen in dieser Situation: Es gibt Ihnen die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit von Ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um die Pflege von nahen Angehörigen zu übernehmen.
Das Pflegezeitgesetz ermöglicht eine Balance zwischen beruflichen Verpflichtungen und familiärer Fürsorge: Welche Optionen es gibt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche finanziellen Aspekte zu beachten sind, erfahren Sie hier.

Was besagt das Pflegezeitgesetz?

Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) gibt Arbeitnehmer:innen mehr zeitliche Flexibilität, um Beruf und Pflege zu vereinbaren.
Bei einem unvorhergesehenen, akuten Pflegefall haben Sie einen Anspruch auf eine kurzzeitige Freistellung von zehn Arbeitstagen pro Jahr. In dieser Zeit können Sie selbst zuhause die Pflege eines nahen Angehörigen bzw. einer nahen Angehörigen übernehmen oder die Zeit nutzen, um eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren. Für diesen Zeitraum gibt es ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung (muss aktiv beantragt werden bei der Pflegekasse bzw. Versicherung der pflegebedürftigen Person).

Das PflegeZG hilft Arbeitnehmer:innen auch, wenn sie sich zuhause länger um eine Person kümmern möchten: Die sogenannte Pflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmenden, sich für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen zu lassen. Es muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Eine Lohnfortzahlung oder -ausgleich gibt es während dieser Zeit nicht, man kann aber ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragen. Für kleine Betriebe mit weniger als 15 Beschäftigten ist Pflegezeit nicht möglich.

Außerdem ermöglicht das PflegeZG eine dreimonatige Freistellung für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase. Dafür ist kein Pflegegrad notwendig.

Wenn sechs Monate nicht ausreichen, gibt es außerdem die Möglichkeit auf eine Freistellung bis zu 24 Monate nach dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG).

Die Optionen beim Pflegezeitgesetz im Überblick

Das Pflegezeitgesetz soll für Beschäftige die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern. Dafür gibt es verschiedene Optionen – in der Tabelle auf einen Blick:

Dauer? Gilt für wen? Nachweis? Anmeldefrist? Finanzierung?
Kurzzeitige Arbeitsverhinderung 10 Tage Alle Arbeitnehmende Ärztliche Bescheinigung Keine Lohnersatzzahlung (von der Pflegekasse)
Pflegezeit 6 Monate In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten Pflegegrad 10 Tage vorher Zinsloses Darlehen (vom BAFzA)
Sterbebegleitung 3 Monate In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten Ärztliche Bescheinigung 10 Tage vorher Zinsloses Darlehen (vom BAFzA)

Welche Voraussetzungen gelten für das Pflegezeitgesetz?

Um sich nach dem Pflegezeitgesetz von der Arbeit freistellen zu lassen, gelten bestimmte Voraussetzungen.
Je nach Art der Freistellung brauchen Sie ein ärztliches Attest oder den Nachweis über einen Pflegegrad für die pflegebedürftige Person. Für einen akuten Ausfall, aber auch die Sterbebegleitung reichen ein ärztliches Attest. Für die längere Pflegezeit muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.
Besonders die längeren Freistellungen müssen Sie rechtzeitig beim Arbeitgeber anmelden: Pflegezeit und Sterbebegleitung müssen mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn schriftlich angekündigt werden mit Hinweis auf Zeitraum und Umfang.
In kleinen Betrieben mit 15 oder weniger Beschäftigten bietet das PflegeZG keine Möglichkeit für eine längere Freistellung (Pflegezeit oder Sterbebegleitung). In solchen Fällen kann man versuchen, mit dem Arbeitgeber eine eigene Vereinbarung zu treffen.

Finanzielle Absicherung durch das PflegeZG

Während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (bis zu zehn Tage) gibt es einen Lohnausgleich. Dieses Pflegeunterstützungsgeld wird auf Antrag von der Pflegekasse oder der privaten Pflegepflichtversicherung der pflegebedürftigen Person bezahlt. Beim Antrag muss die ärztliche Bescheinigung mitgeschickt werden.

Bei der längeren Pflegezeit oder auch der Sterbebegleitung gibt es keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – die Freistellung ist also unbezahlt. Manche Tarifverträge oder individuellen Vereinbarungen können Ausnahmen bilden. Damit man während dieser Zeit trotzdem den Lebensunterhalt bezahlen kann, gibt es die Möglichkeit auf ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das Darlehen wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss nach der Pflegezeit auch wieder in Raten zurückgezahlt werden.

Für die Zeit der Freistellung gibt es einen besonderen Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf Sie von Ankündigung bis Beendigung der Freistellung nicht kündigen.

Pflegezeitgesetz – die wichtigsten Infos im Überblick

Das Pflegezeitgesetz ist ein wichtiges Instrument, um Arbeitnehmer:innen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern. Es bietet die nötige Flexibilität, um familiäre Verpflichtungen wahrnehmen zu können, ohne dabei berufliche Nachteile befürchten zu müssen – sowohl für kurze, akute Fälle als auch für eine längere Pflegezeit. Um keine finanziellen Nachteile in dieser Zeit zu haben, gibt es die Möglichkeit für ein zinsloses Darlehen oder Ersatzzahlungen.

Häufige Fragen

Was bedeutet Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz?

Man kann sich mit dem Pflegezeitgesetz von der Arbeit freistellen lassen, um sich um die Pflege naher Angehöriger zu kümmern. Möglich sind eine teilweise oder vollständige Freistellung, für einen kurzen (zehn Tage) oder längeren Zeitraum (6 Monate). Es gibt Regelungen für eine finanzielle Absicherung während dieser Zeit.

Was besagt das Pflegezeitgesetz?

Das Pflegezeitgesetz besagt, dass Arbeitnehmer:innen sich von der Arbeit freistellen lassen können, um sich um die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen zu kümmern. Für akute Fälle ist eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen möglich, für längere gibt es die Option auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Gehalt wird in der Freistellung nicht weitergezahlt, es gibt aber Anspruch auf Lohnausgleich oder ein zinsloses Darlehen.

Wie lange kann man Pflegezeit in Anspruch nehmen?

Man kann für kurzfristige Fälle eine Auszeit von zehn Tagen nehmen, aber auch eine längere Pflegezeit von sechs Monaten. Für eine Sterbebegleitung ist eine Freistellung von drei Monaten möglich. Eine Verlängerung der Pflegezeit auf 24 Monate ist über das Familienpflegezeitgesetz möglich.

Wer zahlt während der Pflegezeit?

Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen gibt es einen Lohnausgleich über das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld (wird von der Versicherung der pflegebedürftigen Person bezahlt). Bei längerer Freistellung gibt es keine Zahlung, aber die Möglichkeit auf ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).

Gibt es Kündigungsschutz während der Pflegezeit?

Es gibt einen besonderen Kündigungsschutz während der Pflegezeit: Von der Ankündigung beim Arbeitgeber bis zur Beendigung der Freistellung können Sie nicht gekündigt werden.

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Zuletzt Aktualisiert am: 20.02.2024

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