Pflege 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

22.07.2025

5 Minuten Lesedauer

Was sich zum 1. Juli 2025 in der Pflege ändert

Was ändert sich zum 1. Juli 2025 in der Pflege?

Mit dem 1. Juli 2025 tritt eine wichtige Neuerung in der Pflegeversicherung in Kraft: Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden künftig in einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Ziel ist eine flexiblere und bürokratiefreie Entlastung pflegender Angehöriger sowie mehr Transparenz in der Leistungserbringung.

Der neue gemeinsame Jahresbetrag im Überblick

Ab 1. Juli 2025 haben Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf einen einheitlichen Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr, der für beide Pflegeformen genutzt werden kann.

Vorteile:

  • Flexibler Einsatz – Budget kann frei zwischen Kurzzeit- und Verhinderungspflege aufgeteilt werden

  • Abschaffung komplizierter Übertragungsregelungen

  • Anrechnung bereits genutzter Leistungen aus dem 1. Halbjahr 2025

Harmonisierung der Anspruchsbedingungen

Folgende Vereinfachungen treten ab Juli 2025 in Kraft:

Bisher Ab 1. Juli 2025
Unterschiedliche Übertragungsregeln Einheitlicher Gesamtbetrag
6 Monate Vorpflegezeit für Verhinderungspflege Vorpflegezeit entfällt
Max. 6 Wochen Verhinderungspflege Bis zu 8 Wochen (wie Kurzzeitpflege)
Pflegegeld-Fortzahlung: Unterschiede Jetzt 8 Wochen für beide Leistungen

„Mit dem Gemeinsamen Jahresbetrag vereinfachen wir den Zugang und ermöglichen pflegebedürftigen Menschen und ihren Pflegenden, flexibel zwischen Leistungen der Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zu wählen.“ Bundesgesundheitsministerin Nina Warken

Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Hintergrund zur Reform – Warum diese Änderung notwendig ist

Kurzzeitpflege wird bei temporären stationären Pflegebedarfen genutzt, zum Beispiel nach Klinikaufenthalten. Verhinderungspflege hingegen greift, wenn pflegende Angehörige eine Auszeit benötigen.

Bislang mussten beide Leistungen getrennt beantragt und abgerechnet werden – mit bürokratischen Hürden. Die neue Regelung schafft Klarheit und stärkt die Entlastung im Pflegealltag.

Mehr Transparenz durch digitale Information

Künftig müssen Leistungserbringer Pflegebedürftigen regelmäßig Informationen zur Höhe der abgerechneten Leistungen zur Verfügung stellen. So behalten Betroffene jederzeit den Überblick über ihren verbleibenden Jahresbetrag.

Pflege 2025: Das ändert sich

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FAQ – Häufig gestellte Fragen zu den Änderungen in der Pflege ab dem 1. Juli 2025

Die Einführung des Gemeinsamen Jahresbetrags zum 1. Juli 2025 markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer alltagstauglichen, entlastenden Pflegeinfrastruktur in Deutschland. Nutzen Sie die neuen Möglichkeiten bewusst – und informieren Sie sich frühzeitig bei Ihrer Pflegekasse oder über unseren Online-Ratgeber, wie Sie die Leistungen optimal für Ihre individuelle Pflegesituation einsetzen können.

Was ist der gemeinsame Jahresbetrag?

Ab dem 1. Juli 2025 ersetzt ein einheitlicher Betrag von bis zu 3.539 € pro Jahr die getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Wer hat Anspruch auf den neuen Jahresbetrag?

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5. Für Pflegegrad 1 gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

Muss ich für Verhinderungspflege noch sechs Monate vorpflegen?

Nein. Die Vorpflegezeit entfällt vollständig. Ein Anspruch besteht sofort mit Anerkennung von Pflegegrad 2.

Wie lange kann Verhinderungspflege künftig genutzt werden?

Ab 1. Juli 2025 bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr, analog zur Kurzzeitpflege.

Wie erfahre ich, wie viel Budget ich noch habe?

Pflegebedürftige erhalten künftig regelmäßige Informationen über verbrauchte und verbleibende Leistungen direkt von den Pflegekassen oder Dienstleistern.

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Zuletzt Aktualisiert am: 22.07.2025

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