„Spar-Hammer“, „Regierung prüft Aus von Pflegegrad 1“: Solche Schlagzeilen gingen Ende September 2025 durch die Medien. Was war passiert? Politiker der Regierungskoalition aus CDU und SPD hatten eine Abschaffung des Pflegegrades 1 ins Gespräch gebracht, um das Defizit der Pflegeversicherung zu senken. Der darauffolgende Aufschrei war groß.
Inzwischen ist die Abschaffung wieder vom Tisch. Der „Zukunftspakt Pflege“ hat in seinem Mitte Oktober 2025 veröffentlichten Zwischenbericht das Weiterbestehen des Pflegegrades 1 bestätigt, will diesen aber reformieren.
Defizit in der Pflegeversicherung
Die Pflegeversicherung arbeitet defizitär, dass sie reformiert werden muss, ist im Grunde unstrittig. Im Jahr 2024 hat sie laut dem Spitzenverband der Krankenkassen ein Minus von 1,54 Milliarden Euro erwirtschaftet. Angesichts der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen, die zukünftig zu erwarten ist, dürfte sich die Lage weiter verschärfen.
Um eine Reform der Pflege voranzutreiben, wurde die Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege gegründet. Doch noch bevor diese im Oktober 2025 ihren Zwischenbericht veröffentlichte, setzte die Diskussion um den Pflegegrad 1 ein.
Der „Zukunftspakt Pflege“
Der „Zukunftspakt Pflege“ ist eine Arbeitsgruppe der für die Pflege zuständigen Ressortleiterinnen und Ressortleiter im Bund und in den Ländern. Seit Juli 2025 arbeitet sie an einer Reform der Pflege. Im Oktober 2025 erschien ihr Zwischenbericht mit ersten Empfehlungen. Bestätigt wird darin das Festhalten an den Pflegegraden, auch des Pflegegrades 1. Zum Ende des Jahres 2025 soll die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.
Der Pflegegrad 1
Der Pflegegrad 1 wurde im Zuge der Pflegereform 2017 für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eingeführt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben unter anderem Anspruch auf:
- Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
Der Betrag kann für ambulante Pflege oder Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. - Pflegehilfsmittel: 42 Euro/Monat
Zum Beispiel für Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe - Hausnotruf: 25,50/Monat
- Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: 4.180 Euro/Maßnahme – zum Beispiel für den barrierefreien Umbau von Badezimmern oder für Treppenlifte
Neben den finanziellen Mitteln steht Menschen mit Pflegegrad 1 außerdem eine umfassende individuelle Pflegeberatung zu.
Mit der Einführung des Pflegegrades 1 wurde der Kreis der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, deutlich erweitert. Über 860.000 Betroffene mit Pflegegrad 1 bezogen Ende 2024 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Konzeptionell zielt der Pflegegrad 1 darauf ab, die Selbstständigkeit der Betroffenen und ihren Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung möglichst lange zu erhalten. Diese präventive Ausrichtung stand von Anfang an im Fokus.
Pflegegrad 1 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps
Die Kritik an der Abschaffung des Pflegegrades 1
Die drohende Abschaffung des Pflegegrades 1 stieß auf heftige Kritik. Unter anderem warnte der Sozialverband VDK davor, Kostensenkungen auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Das Deutsche Zentrum für Altersfragen, das übrigens vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, wies darauf hin, dass von einer Streichung vor allem Menschen mit Demenz betroffen wären.
Die Aussagen des Zukunftspaktes zum Pflegegrad 1
Der Zukunftspakt Pflege spricht nun nicht von Streichung. In seinem Zwischenbericht vom Oktober 2025 fordert er deutlich, den Pflegegrad 1 beizubehalten – dieser solle jedoch reformiert werden. Wie diese Reform aussehen soll, bleibt allerdings noch weitgehend unklar.
Die beabsichtigte Zielsetzung der Prävention sei „nicht hinreichend erreicht“ worden, heißt es im Zwischenbericht. Pflegebedürftige sollten zukünftig frühzeitig eine „fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung“ erhalten. Was sich konkret dahinter verbirgt, wird wohl erst der Abschlussbericht benennen. Deutlicher wird der Zwischenbericht allerdings mit der Aussage, die Unterstützung im Alltag durch Pflegegrad 1 solle erhalten bleiben.
FAQs zur Diskussion um dem Pflegegrad 1
Die Pflegeversicherung hat ein Finanzloch, das ist allgemein bekannt. Im September 2025 tauchte von nicht namentlich genannten Politikern die Forderung auf, den Pflegegrad 1 einfach zu streichen, um Kosten zu sparen.
Heftig. Sozial- und Pflegeverbände übten scharfe Kritik. Der Pflegegrad ermögliche Betroffenen möglichst lange in der vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben und vielfach wären Demenzkranke von der Streichung betroffen – das waren einige der Kritikpunkte.
Der Pflegegrad 1 wurde im Rahmen der Pflegereform 2017eingeführt. Er startete ausdrücklich mit der Zielsetzung, die Betroffenen möglichst lange selbstständig und in der häuslichen Umgebung bleiben sollten.
Die Bund-Länder-Kommission will am Pflegegrad 1 festhalten. Dieser soll aber noch stärker auf das Ziel der Prävention fokussiert werden. Die bestehende Unterstützung im Alltag soll erhalten bleiben.
Konkrete Aussagen zum Pflegegrad 1 wird wohl erst der Ende 2025 erwartete Abschlussbericht des Zukunftspaktes Pflege enthalten. Dieser Bericht hat allerdings auch nur Empfehlungscharakter und geht dann ab 2026 in die Gesetzgebung ein.