Die Bevölkerung wird immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Wie können angesichts dieser Entwicklung die Pflegekosten finanziert werden? Um Vorschläge zu dieser Frage zu entwickeln, wurde im Juli 2025 eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ins Leben gerufen. Im Oktober 2025 legte die Bund-Länder-Kommission „Zukunftspakt Pflege“ ihren Zwischenbericht vor.
Die Aufgaben des Zukunftspaktes Pflege
Im Jahr 2025 gibt es in Deutschland laut dem statistischen Bundesamt etwa 5,6 Millionen pflegebedürftige Menschen, 2019 waren es noch 4,0 Millionen. Bis 2055 erwarten die Statistiker circa 7,6 Millionen; dann werden auch die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation betroffen sein. Dieser dramatische Anstieg macht die Frage der Finanzierung zu einem drängenden Problem.
Zusätzlich zu der Finanzierung befasst sich die Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ außerdem damit, wie die Möglichkeiten der ambulanten und häuslichen Pflege gestärkt und der Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung vereinfacht werden können.
Im Oktober 2025 veröffentlichte die Bund-Länder-AG ihre Zwischenergebnisse. Dieser – im Amtsdeutsch: – Sachstandsbericht enthält ein Bündel an Empfehlungen, die unter anderem das bestehende System und seine Finanzierung stabilisieren sollen.
So ist der Zukunftspakt zusammengesetzt
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und den jeweiligen Ressortleitern und -leiterinnen der Bundesländer. Außerdem nehmen die kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund – an den Sitzungen teil. Die Arbeitsgruppe teilt sich in zwei Facharbeitsgruppen auf: die AG Versorgung, die sich mit Art und Umfang der Pflege befasst, und die AG Finanzierung, bei der es ums Geld geht. Beide AGs haben zwischen Juli und September 2025 jeweils neunmal getagt.
Zwischenergebnisse des Zukunftspakts
Der im Oktober 2025 veröffentlichte Zwischenbericht ist ein offen gehaltenes Arbeitspapier, in dem Empfehlungen und Absichtserklärungen zu einigen, aber nicht allen Aspekten des Themas abgegeben werden. Diese Tendenzen lassen sich aus dem Papier ablesen:
- Teilleistungssystem
Die Pflegeversicherung soll ein Teilleistungssystem bleiben und keine Vollversicherung werden. Das heißt, auch in Zukunft müssen Pflegebedürftige selbst einen Anteil leisten. - Eigenanteil
Dieser Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll aber gedeckelt werden. Die Fach-AG Finanzierung soll dazu Vorschläge ausarbeiten. - Pflegegrade
Das 2017 eingeführte System der Pflegegrade soll grundsätzlich weiterbestehen. Es wird empfohlen, die Struktur der Leistungen für die verschiedenen Pflegegrade zu vereinfachen. Der Pflegegrad 1 soll beibehalten, aber stärker auf Prävention ausgerichtet werden. - Beratungsleistungen
Die Beratung von Pflegebedürftigen soll weiterentwickelt werden, um diese aus pflegerischer Sicht besser zu begleiten. - Akutsituationen
Die Versorgung bei Akutsituationen wie gesundheitlichen Problemen oder dem plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson soll verbessert werden.
Reaktionen auf die Zwischenergebnisse
Auch wenn das Papier aus dem Oktober 2025 nur ein Zwischenbericht war, der lediglich einige Handlungsempfehlungen enthielt, rief es nach der Veröffentlichung bereits lautstarke Kritik hervor.
Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zum Beispiel vermisste „Ansätze, um die Pflegeversicherung generationengerecht und nachhaltig zu gestalten“. Der Arbeitgeberverband Pflege kritisierte, dass Probleme auf die lange Bank geschoben würden und offenbliebe, wie mehr Pflegeplätze entstehen sollte. Die IG Metall schließlich bemängelte, dass sich die Bund-Länder-AG Denkverbote auferlege und am Teilleistungssystem festhalte. „Wirkliche Entlastung brächte eine Bürgerversicherung, die als Vollversicherung alle pflegebedingten Kosten übernimmt“, betonte ein Vertreter der Gewerkschaft.
Die Diskussion um den Pflegegrad 1
Abschlussbericht des Zukunftspakts
Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ berät noch bis zum Ende des Jahres 2025. Dann sollen gemeinsame Eckpunkte für die angesprochenen Fragen erarbeitet sein, die ab 2026 in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen.
FAQs zum Zukunftspakt Pflege
Der Zukunftspakt Pflege ist eine im Juli 2025 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe der Ressortleiter und -leiterinnen, die auf Bund- und Länderebene für die Pflege zuständig sind. Sie sollen ein Konzept erarbeiten, wie die Pflege finanziell und organisatorisch in Zukunft abgesichert werden kann.
Die Bund-Länder-AG veröffentlichte im Oktober 2025 einen Zwischenbericht, der verschiedene Empfehlungen und Absichtserklärungen enthielt. Im Dezember 2025 sollen die Beratungen der Kommission abgeschlossen und gemeinsame Eckpunkte veröffentlicht werden.
Ganz genau ist das noch nicht abzusehen. Was sich abzeichnet: Die Pflegeversicherung bleibt ein sogenanntes Teilleistungssystem, bei dem auch Pflegebedürftige weiterhin ihren Anteil zahlen müssen. Dieser Eigenanteil soll aber begrenzt werden. Außerdem sollen Beratungsleistungen und die Unterstützung in Akutsituationen verbessert werden.
Auch wenn der Bericht nur ein vorläufiges Papier ist und einige Aspekte darin noch gar nicht angesprochen werden, stieß er auf große Ablehnung. Sozial- und Pflegeverbände sowie Arbeitnehmervertreter kritisierten unter anderem, dass hier kein umfassender Neuentwurf der Pflege versucht werde.
Stand Oktober 2025 wird das noch dauern. Ende 2025 wird die AG ihre finalen Empfehlungen veröffentlichen. Ab 2026 sollen diese in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen, das seinerseits noch mal einige Zeit in Anspruch nehmen könnte.