Steigende Kosten in der Pflege

16.03.2026

4 Minuten Lesedauer

Weibliche Pflegefachkraft von Korian begleitet Senior in auf dem Flur eines Pflegeheims von hinten – Symbolbild für steigende Pflegekosten in Deutschland

Die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige, die in einer Pflegeeinrichtung leben, nehmen deutschlandweit weiter zu. Lesen Sie hier, wie stark und warum die Kosten steigen. Außerdem: Was ist in den Heimkosten alles enthalten und welche Zuschüsse erhalten Heimbewohner und Heimbewohnerinnen.

Wie stark steigen die Heimkosten?

Seit der letzten Erhebung zum 01.07.2025 sind die Pflegekosten gestiegen. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) 1 hat errechnet, dass Pflegebedürftige in ihrem ersten Jahr im Heim im Schnitt monatlich 3.245 Euro selbst zu den Heimkosten als Eigenanteil dazuzahlen müssen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 261 Euro oder neun Prozent mehr.

Dieser Betrag ist ein Durchschnittswert über alle Bundesländer. Im Einzelnen gibt es zwischen den Ländern deutliche Unterschiede. Am höchsten ist der Eigenanteil in Bremen mit 3.637 Euro, am geringsten in Sachsen-Anhalt mit 2.720 Euro.2

3.245 Euro monatlich beträgt die Eigenbeteiligung durchschnittlich im ersten Jahr für Pflegebedürftige.

Warum steigen die Heimkosten?

Dass die Belastungen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern so stark anwachsen, hängt mit den steigenden Kosten in unterschiedlichen Teilbereichen zusammen. Um das im Einzelnen nachvollziehen zu können, muss man sich anschauen, aus welchen Posten sich die Heimkosten insgesamt zusammensetzen.

Was ist in den Heimkosten enthalten?

Das Leben in einem Pflegeheim kann trägerunabhängig mit einem Aufenthalt im Hotel mit Vollpension plus einer pflegerischen Betreuung verglichen werden. Aus diesen drei Komponenten ergeben sich auch die Anteile der Eigenbeteiligung, die Pflegebedürftige zu leisten haben.

So setzen sich Pflegeheimkosten in Deutschland zusammen

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Kosten für die Pflege

Den größten Anteil machen die Kosten für Pflege und Betreuung aus, also etwa für Waschen, Anziehen und die Medikamentengabe. Von den genannten 3.245 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr entfallen hierauf circa 1.685 Euro. Der Betrag ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheimes ab dem Pflegegrad 2 gleich. Deshalb spricht man hier auch vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Von einem Heim zum anderen kann sich der Betrag unterscheiden.

In den Pflegekosten enthalten sind außerdem Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte, an denen auch die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner beteiligt werden.

Kosten für die Unterkunft und Verpflegung

Für die Unterkunft und die Verpflegung im Heim decken die tägliche Versorgung ab und sind von den Bewohnern und Bewohnerinnen selbst zu tragen. Im Schnitt fallen dafür 1.046 Euro monatlich an. Diese Kosten sind in einer Einrichtung für alle Pflegebedürftigen gleich, unabhängig vom Pflegegrad und der Dauer ihres Aufenthalts. Sie beinhalten außerdem Kosten für Mahlzeiten, Getränke, Zimmerreinigung, Wäscheservice, Heizung, Strom, Müllentsorgung, die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und anteilig Nicht-Pflegepersonal (Leitung und Verwaltung).

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Die Kosten für die Verpflegung sind in der Regel für alle Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses gleich. Bei der Zusammenstellung des Speiseplanes gibt es jedoch Wahlmöglichkeiten, etwa für fleischhaltige oder fleischlose Ernährung.

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Außerdem können Pflegebedürftige in den meisten Heimen zahlreiche Wahlleistungen hinzubuchen, deren Kosten sich dazu addieren. Hier reicht das Spektrum von der Kaffeetafel zum Geburtstag bis hin zu einem Fahrdienst.

Welche Wahlleistungen Sie in Korian Einrichtungen zur Verfügung haben

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Investitionskosten

Kosten für einen Umbau oder die Instandhaltung einer Einrichtung fließen in den dritten Kostenbestandteil, die sogenannten Investitionskosten. Wenn ein Pflegeheim in Deutschland zum Beispiel seine Heizungsanlage modernisiert, kann es die Kosten dafür teilweise auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen. In den Investitionskosten sind außerdem die Mietkosten des Gebäudes (außer bei Eigentumsobjekten) sowie Abschreibungen und Zinskosten enthalten.

Was die Heimkosten steigen lässt

Die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung vereinbaren/verhandeln Pflegeeinrichtungen regelmäßig mit den Pflegekassen. Die Absicht dahinter: Heime sollen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihren Betrieb aufrechterhalten und ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Kostensteigerungen in diesen Bereichen sind deshalb abhängig von der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Arbeitslöhnen. Die Entwicklung der Tarifverträge und die gestiegenen Kosten für Verpflegung und Energie wirken sich daher auch auf die Heimkosten aus.

Kostenfaktor: Personalkosten

Der hauptsächliche Grund für die jetzt anfallenden höheren Kosten sind die gestiegenen Löhne für Pflegekräfte. 2025 sind die bundesweiten Stundenlöhne in der Langzeitpflege um 4,9 Prozent auf jetzt 23,70 Euro im Durchschnitt gestiegen. Das hat der Spitzenverband der Krankenkassen GKV3 errechnet. Im Jahr 2022 trat das sogenannte Tariftreuegesetz in Kraft. Seitdem können Einrichtungen und deren Träger nicht mehr frei entscheiden, wie sie ihre Pflegekräfte vergüten, sondern sind an die Tarife gebunden.

Kostenfaktor: Investitionen und Ausbildung

Gestiegene Kosten für Investitionen in Heime treiben ebenfalls die Pflegekosten in die Höhe. Bau- und Personalkosten haben sich bei der Instandhaltung der Heime wegen des Fachkräftemangels erhöht. Die Kosten können je nach finanzieller Lage der Person auch von einem Sozialhilfeträger getragen werden.
Ebenso die Kosten für die Ausbildung neuer Fachkräfte. Dafür fallen weitere 124 Euro an.

Welche Zuschüsse gibt es zu den Heimkosten?

Natürlich gibt es generell Zuschüsse, die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner trägerunabhängig von den Pflegekassen erhalten. Das sind zum einen fixe Zuschüsse, die sich nach dem Pflegegrad richten, zum anderen die sogenannten Entlastungszuschüsse, die mit der Dauer des Aufenthaltes im Heim anwachsen. Etwaige Zuschüsse sind in den Statistiken zu den gestiegenen Eigenanteilen allerdings bereits verrechnet.

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Zuschuss je nach Pflegegrad

Für pflegebedürftige Menschen in der vollstationären Pflege, also im Pflegeheim, zahlen die Pflegekassen einen monatlichen Zuschuss je nach Pflegegrad4:

Pflegegrad 1 131 Euro
Pflegegrad 2 805 Euro
Pflegegrad 3 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.096 Euro

Entlastungszuschuss nach Aufenthaltsdauer

Zusätzlich erhalten Heimbewohnerinnen und Heimbewohner einen sogenannten Entlastungszuschuss. Dieser berechnet sich als Anteil an den reinen Pflegekosten, also dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), und er steigt mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim:

1. Jahr 15% der Pflegekosten
2. Jahr 30% der Pflegekosten
3. Jahr 50% der Pflegekosten
4. Jahr 75% der Pflegekosten

Wie errechnet sich der Eigenanteil an den Heimkosten?

Zieht man diese beiden Zuschüsse von den Gesamtkosten eines Heimplatzes ab, bleibt der Eigenanteil übrig, den Heimbewohner selbst zu zahlen haben – also im Schnitt die genannten 3.245 Euro.

Bei Pflegebedürftigen, die so viel Geld nicht aufbringen können, springt der Sozialhilfeträger ein. Unterhaltspflichtige Angehörige, also zum Beispiel die Kinder, werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn sie ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben; was sie daneben an Vermögen haben, spielt dabei keine Rolle.

Quellen:

    1. VDEK (2026): „Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen: Eigenanteil steigt auf durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr“, online abgerufen unter https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/eigenanteile-pflegeheim-auswertung.html
    2. Tagesschau (2026): „Kosten für Pflege im Heim steigen weiter“, online abgerufen unter https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflegekosten-anstieg-102.html
    3. GKV-Spitzenverband (2025): „Löhne in der Pflege steigen bundesweit durchschnittlich um 4,9 Prozent“, online abgerufen unter https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2142914.jsp
    4. Bundesministerium für Gesundheit (2026): „Fragen und Antworten zur Pflegefinanzierung“, online abgerufen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung

Zusätzliche Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/pflegeheim-kosten-steigen-teurer-100.html

https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/eigenanteile-pflegeheim-auswertung.html

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2142914.jsp

https://www.aerzteblatt.de/news/pflegelohne-steigen-heimkosten-auch-50e22760-5df1-4a17-bc60-0f9b959d1e4f

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflegekosten-anstieg-102.html

https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegekosten-lohnanstieg-2025

FAQs zu den steigenden Pflegekosten

Stimmt es, dass die Heimunterbringung in Deutschland teurer wird?

Ja, das stimmt. Die Kosten für die Heimunterbringung in Deutschland sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und dieser Trend setzt sich auch 2026 fort. Bewohner von Pflegeheimen müssen trotz Zuschüssen der Pflegekassen immer höhere Eigenbeteiligungen zahlen.

Woran liegt es, dass die Heimkosten steigen?

Grundsätzlich liegen die steigenden Kosten deutschlandweit an den allgemein steigenden Arbeitslöhnen und Preisen. In diesem Fall waren vor allem die steigenden Löhne der Pflegekräfte dafür verantwortlich.

Darf ein Heim die Kosten erhöhen, wie es will?

Nein, eine Pflegeeinrichtung darf die Kosten nicht beliebig erhöhen. Die Kosten, die ein Heim für Pflege, Unterbringung und Verpflegung seiner Bewohnenden verlangt, legt das Heim in Abstimmung mit der Pflegekasse fest.

Um wie viel darf ein Pflegeheim überhaupt die Kosten erhöhen?

Für eine Erhöhung der Pflegeheimkosten ist keine zahlenmäßige Obergrenze festgelegt. Allerdings dürfen Heime nur die tatsächlich anfallenden Kosten auf die Bewohnenden umlegen. Die Vorgabe ist: Ein Heim soll finanziell so ausgestattet sein, dass es seinem Versorgungsauftrag nachkommen kann.

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Zuletzt Aktualisiert am: 16.03.2026

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