Zusätzlich werden in geringem Maße pflegerische Leistungen wie Unterstützung bei der Körperpflege und Medikamenteneinnahme gewährt. Entwickelt der Betroffene einen höheren somatischen Pflegebedarf, musste er bislang, ungeachtet seines Alters in eine Einrichtung der Seniorenpflege verlegt werden, wenn die Eingliederungshilfe die pflegerische Versorgung nicht mehr gewährleisten konnte. Das hessische Rahmenkonzept „Comorbidität“ (Como) verhindert diese Fehlbelegung, indem es spezialisierte Pflegeheime für diesen Personenkreis ermöglicht die personell und fachlich um Elemente und Leistungen der Eingliederungshilfe ergänzt werden.