Neuigkeiten – Korian Deutschland https://www.korian.de Bei Korian sind Sie bestens umsorgt Mon, 16 Mar 2026 14:51:59 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.4 /favicon.ico Neuigkeiten – Korian Deutschland https://www.korian.de 32 32 Steigende Kosten in der Pflege https://www.korian.de/ratgeber-magazin/steigende-kosten-in-der-pflege/ Mon, 16 Mar 2026 14:45:53 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=68522

Die finanziellen Belastungen für Pflegebedürftige, die in einer Pflegeeinrichtung leben, nehmen deutschlandweit weiter zu. Lesen Sie hier, wie stark und warum die Kosten steigen. Außerdem: Was ist in den Heimkosten alles enthalten und welche Zuschüsse erhalten Heimbewohner und Heimbewohnerinnen.

Wie stark steigen die Heimkosten?

Seit der letzten Erhebung zum 01.07.2025 sind die Pflegekosten gestiegen. Der Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek) 1 hat errechnet, dass Pflegebedürftige in ihrem ersten Jahr im Heim im Schnitt monatlich 3.245 Euro selbst zu den Heimkosten als Eigenanteil dazuzahlen müssen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 261 Euro oder neun Prozent mehr.

Dieser Betrag ist ein Durchschnittswert über alle Bundesländer. Im Einzelnen gibt es zwischen den Ländern deutliche Unterschiede. Am höchsten ist der Eigenanteil in Bremen mit 3.637 Euro, am geringsten in Sachsen-Anhalt mit 2.720 Euro.2

3.245 Euro monatlich beträgt die Eigenbeteiligung durchschnittlich im ersten Jahr für Pflegebedürftige.

Warum steigen die Heimkosten?

Dass die Belastungen von Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern so stark anwachsen, hängt mit den steigenden Kosten in unterschiedlichen Teilbereichen zusammen. Um das im Einzelnen nachvollziehen zu können, muss man sich anschauen, aus welchen Posten sich die Heimkosten insgesamt zusammensetzen.

Was ist in den Heimkosten enthalten?

Das Leben in einem Pflegeheim kann trägerunabhängig mit einem Aufenthalt im Hotel mit Vollpension plus einer pflegerischen Betreuung verglichen werden. Aus diesen drei Komponenten ergeben sich auch die Anteile der Eigenbeteiligung, die Pflegebedürftige zu leisten haben.

So setzen sich Pflegeheimkosten in Deutschland zusammen

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Kosten für die Pflege

Den größten Anteil machen die Kosten für Pflege und Betreuung aus, also etwa für Waschen, Anziehen und die Medikamentengabe. Von den genannten 3.245 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr entfallen hierauf circa 1.685 Euro. Der Betrag ist für alle Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheimes ab dem Pflegegrad 2 gleich. Deshalb spricht man hier auch vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Von einem Heim zum anderen kann sich der Betrag unterscheiden.

In den Pflegekosten enthalten sind außerdem Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte, an denen auch die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner beteiligt werden.

Kosten für die Unterkunft und Verpflegung

Für die Unterkunft und die Verpflegung im Heim decken die tägliche Versorgung ab und sind von den Bewohnern und Bewohnerinnen selbst zu tragen. Im Schnitt fallen dafür 1.046 Euro monatlich an. Diese Kosten sind in einer Einrichtung für alle Pflegebedürftigen gleich, unabhängig vom Pflegegrad und der Dauer ihres Aufenthalts. Sie beinhalten außerdem Kosten für Mahlzeiten, Getränke, Zimmerreinigung, Wäscheservice, Heizung, Strom, Müllentsorgung, die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen und anteilig Nicht-Pflegepersonal (Leitung und Verwaltung).

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Die Kosten für die Verpflegung sind in der Regel für alle Bewohner und Bewohnerinnen des Hauses gleich. Bei der Zusammenstellung des Speiseplanes gibt es jedoch Wahlmöglichkeiten, etwa für fleischhaltige oder fleischlose Ernährung.

Erfahren Sie mehr über das Verpflegungskonzept in unseren Pflegeheimen

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Außerdem können Pflegebedürftige in den meisten Heimen zahlreiche Wahlleistungen hinzubuchen, deren Kosten sich dazu addieren. Hier reicht das Spektrum von der Kaffeetafel zum Geburtstag bis hin zu einem Fahrdienst.

Welche Wahlleistungen Sie in Korian Einrichtungen zur Verfügung haben

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Investitionskosten

Kosten für einen Umbau oder die Instandhaltung einer Einrichtung fließen in den dritten Kostenbestandteil, die sogenannten Investitionskosten. Wenn ein Pflegeheim in Deutschland zum Beispiel seine Heizungsanlage modernisiert, kann es die Kosten dafür teilweise auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen. In den Investitionskosten sind außerdem die Mietkosten des Gebäudes (außer bei Eigentumsobjekten) sowie Abschreibungen und Zinskosten enthalten.

Was die Heimkosten steigen lässt

Die Kosten für Pflege, Unterkunft und Verpflegung vereinbaren/verhandeln Pflegeeinrichtungen regelmäßig mit den Pflegekassen. Die Absicht dahinter: Heime sollen finanziell so ausgestattet sein, dass sie ihren Betrieb aufrechterhalten und ihren Versorgungsauftrag erfüllen können. Kostensteigerungen in diesen Bereichen sind deshalb abhängig von der allgemeinen Entwicklung von Preisen und Arbeitslöhnen. Die Entwicklung der Tarifverträge und die gestiegenen Kosten für Verpflegung und Energie wirken sich daher auch auf die Heimkosten aus.

Kostenfaktor: Personalkosten

Der hauptsächliche Grund für die jetzt anfallenden höheren Kosten sind die gestiegenen Löhne für Pflegekräfte. 2025 sind die bundesweiten Stundenlöhne in der Langzeitpflege um 4,9 Prozent auf jetzt 23,70 Euro im Durchschnitt gestiegen. Das hat der Spitzenverband der Krankenkassen GKV3 errechnet. Im Jahr 2022 trat das sogenannte Tariftreuegesetz in Kraft. Seitdem können Einrichtungen und deren Träger nicht mehr frei entscheiden, wie sie ihre Pflegekräfte vergüten, sondern sind an die Tarife gebunden.

Kostenfaktor: Investitionen und Ausbildung

Gestiegene Kosten für Investitionen in Heime treiben ebenfalls die Pflegekosten in die Höhe. Bau- und Personalkosten haben sich bei der Instandhaltung der Heime wegen des Fachkräftemangels erhöht. Die Kosten können je nach finanzieller Lage der Person auch von einem Sozialhilfeträger getragen werden.
Ebenso die Kosten für die Ausbildung neuer Fachkräfte. Dafür fallen weitere 124 Euro an.

Welche Zuschüsse gibt es zu den Heimkosten?

Natürlich gibt es generell Zuschüsse, die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner trägerunabhängig von den Pflegekassen erhalten. Das sind zum einen fixe Zuschüsse, die sich nach dem Pflegegrad richten, zum anderen die sogenannten Entlastungszuschüsse, die mit der Dauer des Aufenthaltes im Heim anwachsen. Etwaige Zuschüsse sind in den Statistiken zu den gestiegenen Eigenanteilen allerdings bereits verrechnet.

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Zuschuss je nach Pflegegrad

Für pflegebedürftige Menschen in der vollstationären Pflege, also im Pflegeheim, zahlen die Pflegekassen einen monatlichen Zuschuss je nach Pflegegrad4:

Pflegegrad 1 131 Euro
Pflegegrad 2 805 Euro
Pflegegrad 3 1.319 Euro
Pflegegrad 4 1.855 Euro
Pflegegrad 5 2.096 Euro

Entlastungszuschuss nach Aufenthaltsdauer

Zusätzlich erhalten Heimbewohnerinnen und Heimbewohner einen sogenannten Entlastungszuschuss. Dieser berechnet sich als Anteil an den reinen Pflegekosten, also dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE), und er steigt mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim:

1. Jahr 15% der Pflegekosten
2. Jahr 30% der Pflegekosten
3. Jahr 50% der Pflegekosten
4. Jahr 75% der Pflegekosten

Wie errechnet sich der Eigenanteil an den Heimkosten?

Zieht man diese beiden Zuschüsse von den Gesamtkosten eines Heimplatzes ab, bleibt der Eigenanteil übrig, den Heimbewohner selbst zu zahlen haben – also im Schnitt die genannten 3.245 Euro.

Bei Pflegebedürftigen, die so viel Geld nicht aufbringen können, springt der Sozialhilfeträger ein. Unterhaltspflichtige Angehörige, also zum Beispiel die Kinder, werden nur dann zur Kasse gebeten, wenn sie ein jährliches Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben; was sie daneben an Vermögen haben, spielt dabei keine Rolle.

Quellen:

    1. VDEK (2026): „Pflegebedürftige in Pflegeheimen müssen erneut mehr aus eigener Tasche bezahlen: Eigenanteil steigt auf durchschnittlich 3.245 Euro im ersten Aufenthaltsjahr“, online abgerufen unter https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/eigenanteile-pflegeheim-auswertung.html
    2. Tagesschau (2026): „Kosten für Pflege im Heim steigen weiter“, online abgerufen unter https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflegekosten-anstieg-102.html
    3. GKV-Spitzenverband (2025): „Löhne in der Pflege steigen bundesweit durchschnittlich um 4,9 Prozent“, online abgerufen unter https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2142914.jsp
    4. Bundesministerium für Gesundheit (2026): „Fragen und Antworten zur Pflegefinanzierung“, online abgerufen unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung

Zusätzliche Quellen:

https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/pflegeheim-kosten-steigen-teurer-100.html

https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/eigenanteile-pflegeheim-auswertung.html

https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2142914.jsp

https://www.aerzteblatt.de/news/pflegelohne-steigen-heimkosten-auch-50e22760-5df1-4a17-bc60-0f9b959d1e4f

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegesichern/faq-pflegefinanzierung.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/pflegekosten-anstieg-102.html

https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegekosten-lohnanstieg-2025

FAQs zu den steigenden Pflegekosten

Stimmt es, dass die Heimunterbringung in Deutschland teurer wird?

Ja, das stimmt. Die Kosten für die Heimunterbringung in Deutschland sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und dieser Trend setzt sich auch 2026 fort. Bewohner von Pflegeheimen müssen trotz Zuschüssen der Pflegekassen immer höhere Eigenbeteiligungen zahlen.

Woran liegt es, dass die Heimkosten steigen?

Grundsätzlich liegen die steigenden Kosten deutschlandweit an den allgemein steigenden Arbeitslöhnen und Preisen. In diesem Fall waren vor allem die steigenden Löhne der Pflegekräfte dafür verantwortlich.

Darf ein Heim die Kosten erhöhen, wie es will?

Nein, eine Pflegeeinrichtung darf die Kosten nicht beliebig erhöhen. Die Kosten, die ein Heim für Pflege, Unterbringung und Verpflegung seiner Bewohnenden verlangt, legt das Heim in Abstimmung mit der Pflegekasse fest.

Um wie viel darf ein Pflegeheim überhaupt die Kosten erhöhen?

Für eine Erhöhung der Pflegeheimkosten ist keine zahlenmäßige Obergrenze festgelegt. Allerdings dürfen Heime nur die tatsächlich anfallenden Kosten auf die Bewohnenden umlegen. Die Vorgabe ist: Ein Heim soll finanziell so ausgestattet sein, dass es seinem Versorgungsauftrag nachkommen kann.

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Keine Pflegegeld-Erhöhung 2026 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/keine-pflegegeld-erhoehung-2026/ Wed, 25 Feb 2026 14:33:08 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=68139

Es ist die am häufigsten in Anspruch genommene Pflegeleistung: das Pflegegeld. Nachdem es in den letzten zwei Jahren angehoben wurde, bleibt das Pflegegeld 2026 konstant. Warum ist das so?

Was ist das Pflegegeld?

Die meisten pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Bei vier von fünf Pflegebedürftigen ist das der Fall. Um sie finanziell zu unterstützen, gibt es das Pflegegeld.

Pflegegeld

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Menschen mit einem Pflegegrad von 2 und mehr haben Anspruch auf Pflegegeld, wenn sie zu Hause unentgeltlich, etwa von einem oder einer Angehörigen, gepflegt werden. Die Höhe des monatlichen Betrages richtet sich nach dem Pflegegrad:

Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro

Pflegegeld beantragen

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Wie kann man das Pflegegeld verwenden?

Pflegebedürftige Menschen können das Pflegegeld nach ihren eigenen Vorstellungen verwenden, ohne darüber Nachweise führen zu müssen. Häufig wird es als Anerkennung an die pflegenden Personen weitergegeben.

Pflegegeld steigt 2026 nicht

In den vergangenen Jahren wurde das Pflegegeld kontinuierlich angehoben. Lag es beispielsweise für einen Menschen mit Pflegegrad 2 im Jahr 2023 bei 316 Euro, stieg es 2024 auf 332 Euro und 2025 auf 347 Euro. Auf diesem Niveau wird es auch 2026 bleiben.

Warum das Pflegegeld 2026 nicht erhöht wird

Unterschiedliche Gründe dürften geführt haben, dass das Pflegegeld 2026 nicht angehoben wurde. Zum einen könnten es organisatorische sein: Noch in diesem Jahr wird eine große Pflegereform erwartet, die auf dem Konzept des sogenannten Zukunftspakts Pflege beruht.

Was ändert sich in der Pflege 2026?

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In deren Rahmen soll auch die Finanzierung der Pflege neu aufgestellt werden. Und bevor diese große Reform verabschiedet ist, wollte der Gesetzgeber wohl nicht erneut die Leistungen der Pflegekasse anheben. Zumal zahlreiche Leistungsbeträge zum Anfang des Jahres 2025 um 4,5 Prozent erhöht worden waren.

Hauptsächlich finanzielle Gründe

Der entscheidende Grund ist sicher die finanzielle Belastung der Pflegekassen. Der Bundesrechnungshof schätzt, dass die Finanzierungslücke in der Pflegeversicherung bis zum Jahr 2029 bei zwölf Milliarden Euro 1 liegen könnte.

Das liegt hauptsächlich an der steigenden Zahl der Pflegebedürftigen. Aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft gibt es mehr und mehr pflegebedürftige Menschen 2:

2016 2,75 Millionen
2024 5,6 Millionen
2055 (geschätzt) 6,8 Millionen

Und je höher die Zahl der Pflegebedürftigen, desto höher die Zahl derer, die Leistungen beziehen und damit auch die finanzielle Belastung der Pflegekassen.

Längere Weiterzahlung

Eine kleine Erleichterung beim Pflegegeld gibt es 2026: Wenn Bezieher vorübergehend ins Krankenhaus oder in eine Reha-Einrichtung müssen, wird das Pflegegeld ab sofort für acht Wochen weitergezahlt. Bisher waren das nur vier Wochen.

Nächste Anpassung des Pflegegeldes

Es ist davon auszugehen, dass auch 2027 das Pflegegeld unverändert bleiben wird. Die nächste reguläre Anpassung der Pflegeleistungen ist gesetzlich erst wieder für den 1. Januar 2028 vorgesehen.

FAQs zur ausbleibenden Pflegegeld-Erhöhung

Wird das Pflegegeld 2026 erhöht?

Nein, nach Anpassungen in den beiden vorhergehenden Jahren wird das Pflegegeld 2026 nicht angehoben werden.

Warum wird das Pflegegeld 2026 nicht erhöht?

Das hat hauptsächlich finanzielle Gründe. Durch die wachsende Alterung der Gesellschaft steigen die Ausgaben der Pflegeversicherungen und es droht ihnen ein Milliardenloch.

Wann wird das Pflegegeld denn wieder erhöht?

Nach der derzeitigen Gesetzeslage ist eine Anpassung des Pflegegeldes erst wieder für 2028 vorgesehen.

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Korian steigert Zufriedenheit deutlich – ambulante Pflege mit Top-Werten https://www.korian.de/ratgeber-magazin/korian-steigert-zufriedenheit-deutlich-ambulante-pflege-mit-top-werten/ Thu, 12 Feb 2026 14:48:01 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=68022

Korian Deutschland verzeichnet in der aktuellen IPSOS Kundenzufriedenheitsumfrage erneut sehr hohe Werte bei Zufriedenheit und Weiterempfehlungsbereitschaft in seinen Pflegeangeboten. Bewohner:innen, Patient:innen und Angehörige bewerten sowohl die stationäre Pflege als auch das Betreute Wohnen und die ambulante Pflege überwiegend mit guten bis exzellenten Noten.​​

Sehr hohe Weiterempfehlung: Net Promoter Score (NPS) deutlich über Benchmark

Der Net Promoter Score (NPS), der die Weiterempfehlungsbereitschaft von Bewohner:innen, Angehörigen und Kund:innen misst, liegt bei Korian Deutschland gesamt bei +42 Punkten und damit deutlich über dem IPSOS-Benchmark von +31. Die Gesamtzufriedenheit über alle Aktivitäten erreicht 8,2 von 10 Punkten und liegt somit über dem angestrebten Zielwert von 8,0. Damit bestätigt die aktuelle Befragung: Korian wird von seinen Kund:innen nicht nur als zuverlässig, sondern als Anbieter wahrgenommen, den sie aktiv weiterempfehlen.

Ambulanten Pflege mit Top-Ergebnissen

Besonders stark schneidet die ambulante Pflege von Korian ab. Der NPS liegt hier bei +81, die Zufriedenheit mit der Betreuung bei 9,3 von 10 Punkten. 84 Prozent der Befragten zählen zu den Befürworter:innen (Bewertung 9–10), kritische Bewertungen sind selten. Sehr hohe Werte erreichen vor allem die Freundlichkeit des Personals, die Kommunikationsfähigkeit, die Pünktlichkeit und die Anpassung der Leistungen an die Bedürfnisse der Kund:innen.

Stationäre Pflege und Betreutes Wohnen auf hohem Niveau

Auch in den stationären Pflegeeinrichtungen von Korian bleibt die Zufriedenheit auf einem hohen Niveau: Der NPS liegt hier bei +38, die Zufriedenheit mit der Betreuung bei 8,2 von 10 Punkten. Bewohner:innen heben vor allem die medizinische Versorgung, das Sicherheitsgefühl und die persönliche Zuwendung der Teams hervor.
Im Betreuten Wohnen konnte Korian den NPS auf +48 steigern, die Zufriedenheit mit der Betreuung liegt bei 8,3 Punkten. Positiv entwickelt haben sich insbesondere Verpflegung, Aktivitäten zur Unterhaltung und ergänzende Dienstleistungen.

„Diese Ergebnisse sind für uns ein wichtiges Signal“, sagt Theo Birkemeyer, COO der Korian Deutschland GmbH. „Sie zeigen, dass unser täglicher Einsatz für Qualität in der Pflege, für respektvolle Beziehungen und für ein verlässliches Miteinander bei den Menschen ankommt, die uns ihr Vertrauen schenken. Gleichzeitig sind sie ein Ansporn, unsere Einrichtungen weiter konsequent entlang der Bedürfnisse unserer Bewohner:innen, Angehörigen und Kund:innen weiter zu entwickeln.“

Konkrete Verbesserungen bei Verpflegung, Außenbereichen und Aktivitäten

Die Ergebnisse zeigen, dass wir bereits auf einem sehr guten Weg sind – und gleichzeitig geben sie uns wertvolle Impulse, um noch besser zu werden. In der stationären Pflege möchten wir das Verpflegungsangebot weiter verfeinern: Qualität, Geschmack und eine noch individuellere Menügestaltung stehen dabei im Mittelpunkt. Im Betreuten Wohnen investieren wir zusätzlich in noch attraktivere Außenbereiche sowie in ein abwechslungsreiches Animations- und Aktivitätsangebot.
Durch regelmäßigen Austausch mit Küchen- und Hauswirtschaftsteams, strukturiertes Feedback und eine enge Einbindung von Bewohner:innen und Angehörigen stellen wir sicher, dass Rückmeldungen schnell in konkrete Verbesserungen umgesetzt werden.

Steigende Zufriedenheit und hohe Weiterempfehlung. In der aktuellen CSatisfaction-Befragung bestätigen uns Bewohner:innen, Patient:innen und Angehörige ein sehr hohes Zufriedenheitsniveau.

Engagement der Teams als Basis für hohe Zufriedenheit

Die sehr guten Ergebnisse sind vor allem dem Einsatz unserer Mitarbeiter:innen vor Ort zu verdanken. Praxisbeispiele aus Häusern mit besonders starken NPS-Steigerungen zeigen, wie regelmäßige Präsenz der Einrichtungsleitungen, offene Türen für Angehörige, direkte Gespräche und schnelle Lösungen im Alltag Vertrauen schaffen und die Zufriedenheit nachhaltig erhöhen.
Das Ziel ist klar: Wir wollen in allen Bereichen – von der stationären Pflege über das Betreute Wohnen bis zur ambulanten Pflege – eine hochwertige, sichere und zugewandte Pflege bieten, die Menschen und ihre Familien überzeugt und ihnen im Alltag spürbar Lebensqualität zurückgibt.

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Was ändert sich in der Pflege 2026? https://www.korian.de/ratgeber-magazin/was-aendert-sich-in-der-pflege-2026/ Wed, 07 Jan 2026 11:05:59 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=67741

2026 steht die Pflege in Deutschland vor bedeutenden Veränderungen. Es wird eine große Pflegereform erwartet, die auf dem Konzept des sogenannten Zukunftspakts Pflege beruht. Bereits zum Anfang des Jahres tritt das sogenannte „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) in Kraft. Mit Pflegereform und BEEP ändern sich viele Rahmenbedingungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte. Doch was genau bringt die Pflege 2026? Hier finden Sie die wichtigsten Neuerungen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Zukunftspakt Pflege: Die große Pflegereform 2026

Die Pflegereform 2026 basiert auf einer Reihe von Empfehlungen, die eine gemeinsame Kommission von Bund und Ländern unter dem Titel „Zukunftspakt Pflege“ erarbeitet hat. Diese soll eine Neuausrichtung der Pflege in Deutschland bewirken und im Laufe des Jahres in Gesetzesform gegossen werden. Ziel ist, die Finanzierung der Pflege neu aufzustellen, die Möglichkeiten der ambulanten und häuslichen Pflege zu stärken und den Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu vereinfachen.

Die Pflegekasse: Finanzierung von Pflege

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Zum Ende des Jahres 2025 hat die Kommission ihre Empfehlungen abgegeben. Anschließend sollen sie in die Gesetzgebung einfließen. Damit wird die Pflegereform 2026 nicht zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, sondern erst im Laufe des Jahres.

Was bringt das BEEP-Gesetz für die Pflege 2026?

Anfang 2026 wird das „Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) umgesetzt, das anfangs auch unter dem Begriff „Pflegekompetenzgesetz“ geführt wurde. Es soll die Befugnisse von Pflegekräften erweitern – z. B. bei der Versorgung von Wunden oder Diabetes – und sie von bürokratischen Aufgaben entlasten. Die Pflegedokumentation soll auf das notwendige Maß reduziert und die Digitalisierung weiter vorangetrieben werden. Pflegekräfte können sich somit stärker auf die eigentliche Pflege konzentrieren und profitieren von einem effizienteren Arbeitsalltag.
Nach einem komplexen Gesetzgebungsverfahren stimmte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung 2025 dem BEEP zu, das anschließend noch das formale Abschlussverfahren durchlaufen muss.

Was ändert sich für Pflegekräfte 2026?

Zwei Bestimmungen des BEEP, so wie es der Bundestag verabschiedet hat, betreffen die Pflegekräfte. Um ihre Kompetenzen besser auszunutzen, sollen sie zum einen weitere Befugnisse erhalten, die bisher Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren. Das betrifft etwa die Versorgung von Wunden, die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes Mellitus oder die Behandlung von Menschen, die sich wundgelegen haben (der sogenannte Dekubitus). Erstdiagnosen dürfen Pflegekräfte allerdings auch weiterhin nicht stellen.

Zum anderen soll für Pflegekräfte der Umfang der Pflegedokumentation auf das – so der Gesetzgeber – „notwendige Maß“ begrenzt werden. Dadurch sollen Zeiten für die eigentliche Pflege frei werden. Außerdem ist geplant, dass eine weitere Digitalisierung den Zeitaufwand der Dokumentation verringert.

Was ändert sich für Pflegebedürftige 2026?

Einige Bestimmungen des BEEP zielen direkt auf die pflegebedürftigen Menschen ab. Für 2026 ergeben sich demnach folgende Änderungen in der Pflege:

Prävention in der häuslichen Pflege

Um die gesundheitliche Vorsorge für Pflegebedürftige zu stärken, sollen ambulante Pflegefachkräfte und Pflegeberater:innen über Möglichkeiten der Prävention informieren und passende Angebote empfehlen. Denkbar sind dabei etwa Themen wie Sturzprophylaxe oder der Umgang mit Stress.

Weniger verpflichtende Beratungstermine

Nach Paragraf 37.3 des Elften Sozialgesetzbuches (SBG XI) müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld erhalten und nicht die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen, sich in regelmäßigen Abständen von Pflegeexpert:innen zur Pflege beraten lassen. Die vorgeschriebene Frequenz dieser sogenannten Beratungseinsätze wird nun für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 auf halbjährlich vereinheitlicht (bei Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 war es bisher vierteljährlich).

Verbesserungen bei digitalen Pflegeanwendungen (DiPA)

Der Einsatz digitaler Pflegeanwendungen wird erweitert. Dafür werden die Hürden in der Zulassung von Anwendungen als DiPA abgesenkt. Gleichzeitig ändert sich auch das Finanzierungsmodell. Statt der bisherigen Monatspauschale von 52 Euro, erhalten Betroffene 40 Euro für die Nutzung von DiPA und zusätzlich 30 Euro für die Einrichtung, Anleitung oder Begleitung bei der Nutzung der jeweiligen Anwendungen. Diese Leistungen können zum Beispiel ambulante Pflegedienste anbieten.

Begrenzte Rückwirkung bei Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Entlastung von regelmäßigen Betreuungspersonen für den Fall, dass diese etwa durch Krankheit oder Urlaub verhindert sind. Bisher konnte die Verhinderungspflege noch für bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden. Ab 2026 ist das nur noch für das laufende und das vorhergehende Kalenderjahr möglich.

Pflege 2025: Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Was sich zum 1. Juli 2025 in der Pflege ändert

Was bleibt 2026 gleich?

Die Leistungsbeiträge der Pflegeversicherung bleiben nach aktuellem Stand 2026 unverändert. Zuletzt wurden Anfang 2025 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) zahlreiche Leistungen um jeweils 4,5 Prozent erhöht. Diese Beiträge werden 2026 voraussichtlich in gleicher Höhe bestehen bleiben.

FAQs zur Pflege 2026

Welche Änderungen in der Pflege sind für 2026 zu erwarten?

Die wichtigsten Änderungen kommen durch das sogenannte BEEP-Gesetz, das Anfang des Jahres in Kraft tritt, und die Pflegereform 2026, mit der im Lauf des Jahres zu rechnen sein wird. Pflegekräfte erhalten mehr Kompetenzen, die Dokumentation wird vereinfacht und Prävention gestärkt. Die Finanzierung der Pflege soll gesichert werden.

Welche Änderungen wird das BEEP-Gesetz 2026 in der Pflege bringen?

Die hauptsächlichen Änderungen durch das BEEP betreffen die Pflegekräfte. Diese sollen zum einen mehr Kompetenzen erhalten und damit einige Befugnisse, die bisher Ärzten und Ärztinnen vorbehalten war. Zum anderen sollen sie von nicht-pflegerischen Pflichten etwa bei der Dokumentation teilweise entlastet werden.

Welche Änderungen wird die Pflegereform 2026 enthalten?

Die Empfehlungen des Zukunftspakts Pflege für die Pflegereform 2026 setzen ihre Schwerpunkte zum einen bei der Finanzierung der Pflege, zum anderen bei der Priorisierung von Präventionsmaßnahmen. Welche Aspekte es schließlich durch das Gesetzgebungsverfahren in die finale Fassung der Reform schaffen werden, ist aber noch nicht abzusehen.

Werden die Pflegegrade 1 bis 5 im Jahr 2026 beibehalten?

Ja, alle Pflegegrade bleiben auch 2026 erhalten. Die Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission sehen das jedenfalls vor. Stand jetzt wird Pflegegrad 1 nicht abgeschafft – wie im Herbst 2025 öffentlich diskutiert wurde. Es kann aber sein, dass die Vergabe- und Überprüfungsmodalitäten angepasst werden.

Bekommen Pflegebedürftige 2026 mehr Geld?

Nein. Zum Anfang des Jahres 2025 wurden zahlreiche Leistungsbeträge der Pflegeversicherung angehoben – und werden voraussichtlich 2026 auch in dieser Höhe bleiben.

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Die Diskussion um den Pflegegrad 1 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/die-diskussion-um-dem-pflegegrad-1/ Mon, 10 Nov 2025 14:50:52 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=65755

„Spar-Hammer“, „Regierung prüft Aus von Pflegegrad 1“: Solche Schlagzeilen gingen Ende September 2025 durch die Medien. Was war passiert? Politiker der Regierungskoalition aus CDU und SPD hatten eine Abschaffung des Pflegegrades 1 ins Gespräch gebracht, um das Defizit der Pflegeversicherung zu senken. Der darauffolgende Aufschrei war groß.

Inzwischen ist die Abschaffung wieder vom Tisch. Der „Zukunftspakt Pflege“ hat in seinem Mitte Oktober 2025 veröffentlichten Zwischenbericht das Weiterbestehen des Pflegegrades 1 bestätigt, will diesen aber reformieren.

Defizit in der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung arbeitet defizitär, dass sie reformiert werden muss, ist im Grunde unstrittig. Im Jahr 2024 hat sie laut dem Spitzenverband der Krankenkassen ein Minus von 1,54 Milliarden Euro erwirtschaftet. Angesichts der steigenden Zahl an Pflegebedürftigen, die zukünftig zu erwarten ist, dürfte sich die Lage weiter verschärfen.

Um eine Reform der Pflege voranzutreiben, wurde die Arbeitsgruppe Zukunftspakt Pflege gegründet. Doch noch bevor diese im Oktober 2025 ihren Zwischenbericht veröffentlichte, setzte die Diskussion um den Pflegegrad 1 ein.

Der „Zukunftspakt Pflege“

Der „Zukunftspakt Pflege“ ist eine Arbeitsgruppe der für die Pflege zuständigen Ressortleiterinnen und Ressortleiter im Bund und in den Ländern. Seit Juli 2025 arbeitet sie an einer Reform der Pflege. Im Oktober 2025 erschien ihr Zwischenbericht mit ersten Empfehlungen. Bestätigt wird darin das Festhalten an den Pflegegraden, auch des Pflegegrades 1. Zum Ende des Jahres 2025 soll die Kommission ihren Abschlussbericht vorlegen.

Der Pflegegrad 1

Der Pflegegrad 1 wurde im Zuge der Pflegereform 2017 für Menschen mit geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit eingeführt. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben unter anderem Anspruch auf:

  • Entlastungsbetrag: 131 Euro/Monat
    Der Betrag kann für ambulante Pflege oder Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.
  • Pflegehilfsmittel: 42 Euro/Monat
    Zum Beispiel für Desinfektionsmittel oder Einmalhandschuhe
  • Hausnotruf: 25,50/Monat
  • Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen: 4.180 Euro/Maßnahme – zum Beispiel für den barrierefreien Umbau von Badezimmern oder für Treppenlifte

Neben den finanziellen Mitteln steht Menschen mit Pflegegrad 1 außerdem eine umfassende individuelle Pflegeberatung zu.

Mit der Einführung des Pflegegrades 1 wurde der Kreis der Menschen, die Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen, deutlich erweitert. Über 860.000 Betroffene mit Pflegegrad 1 bezogen Ende 2024 Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Konzeptionell zielt der Pflegegrad 1 darauf ab, die Selbstständigkeit der Betroffenen und ihren Verbleib in der vertrauten häuslichen Umgebung möglichst lange zu erhalten. Diese präventive Ausrichtung stand von Anfang an im Fokus.

Pflegegrad 1 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps

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Die Kritik an der Abschaffung des Pflegegrades 1

Die drohende Abschaffung des Pflegegrades 1 stieß auf heftige Kritik. Unter anderem warnte der Sozialverband VDK davor, Kostensenkungen auf dem Rücken der Schwächsten auszutragen. Das Deutsche Zentrum für Altersfragen, das übrigens vom Bundesfamilienministerium gefördert wird, wies darauf hin, dass von einer Streichung vor allem Menschen mit Demenz betroffen wären.

Die Aussagen des Zukunftspaktes zum Pflegegrad 1

Der Zukunftspakt Pflege spricht nun nicht von Streichung. In seinem Zwischenbericht vom Oktober 2025 fordert er deutlich, den Pflegegrad 1 beizubehalten – dieser solle jedoch reformiert werden. Wie diese Reform aussehen soll, bleibt allerdings noch weitgehend unklar.

Die beabsichtigte Zielsetzung der Prävention sei „nicht hinreichend erreicht“ worden, heißt es im Zwischenbericht. Pflegebedürftige sollten zukünftig frühzeitig eine „fachpflegerische, präventionsorientierte Begleitung“ erhalten. Was sich konkret dahinter verbirgt, wird wohl erst der Abschlussbericht benennen. Deutlicher wird der Zwischenbericht allerdings mit der Aussage, die Unterstützung im Alltag durch Pflegegrad 1 solle erhalten bleiben.

FAQs zur Diskussion um dem Pflegegrad 1

1. Wie kam die Forderung nach Streichung des Pflegegrades 1 zustande?

Die Pflegeversicherung hat ein Finanzloch, das ist allgemein bekannt. Im September 2025 tauchte von nicht namentlich genannten Politikern die Forderung auf, den Pflegegrad 1 einfach zu streichen, um Kosten zu sparen.

2. Wie waren die Reaktionen auf diese Forderung?

Heftig. Sozial- und Pflegeverbände übten scharfe Kritik. Der Pflegegrad ermögliche Betroffenen möglichst lange in der vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben und vielfach wären Demenzkranke von der Streichung betroffen – das waren einige der Kritikpunkte.

3. Mit welcher Zielsetzung war der Pflegegrad 1 gestartet?

Der Pflegegrad 1 wurde im Rahmen der Pflegereform 2017eingeführt. Er startete ausdrücklich mit der Zielsetzung, die Betroffenen möglichst lange selbstständig und in der häuslichen Umgebung bleiben sollten.

4. Was sagt der Zukunftspakt Pflege zum Pflegegrad 1?

Die Bund-Länder-Kommission will am Pflegegrad 1 festhalten. Dieser soll aber noch stärker auf das Ziel der Prävention fokussiert werden. Die bestehende Unterstützung im Alltag soll erhalten bleiben.

5. Wie geht es weiter mit dem Pflegegrad 1?

Konkrete Aussagen zum Pflegegrad 1 wird wohl erst der Ende 2025 erwartete Abschlussbericht des Zukunftspaktes Pflege enthalten. Dieser Bericht hat allerdings auch nur Empfehlungscharakter und geht dann ab 2026 in die Gesetzgebung ein.

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Der Zukunftspakt Pflege – Erste Zwischenergebnisse https://www.korian.de/ratgeber-magazin/der-zukunftspakt-pflege-erste-zwischenergebnisse/ Mon, 10 Nov 2025 14:50:47 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=65749

Die Bevölkerung wird immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Wie können angesichts dieser Entwicklung die Pflegekosten finanziert werden? Um Vorschläge zu dieser Frage zu entwickeln, wurde im Juli 2025 eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern ins Leben gerufen. Im Oktober 2025 legte die Bund-Länder-Kommission „Zukunftspakt Pflege“ ihren Zwischenbericht vor.

Die Aufgaben des Zukunftspaktes Pflege

Im Jahr 2025 gibt es in Deutschland laut dem statistischen Bundesamt etwa 5,6 Millionen pflegebedürftige Menschen, 2019 waren es noch 4,0 Millionen. Bis 2055 erwarten die Statistiker circa 7,6 Millionen; dann werden auch die geburtenstarken Jahrgänge der Babyboomer-Generation betroffen sein. Dieser dramatische Anstieg macht die Frage der Finanzierung zu einem drängenden Problem.

Zusätzlich zu der Finanzierung befasst sich die Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ außerdem damit, wie die Möglichkeiten der ambulanten und häuslichen Pflege gestärkt und der Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung vereinfacht werden können.

Im Oktober 2025 veröffentlichte die Bund-Länder-AG ihre Zwischenergebnisse. Dieser – im Amtsdeutsch: – Sachstandsbericht enthält ein Bündel an Empfehlungen, die unter anderem das bestehende System und seine Finanzierung stabilisieren sollen.

So ist der Zukunftspakt zusammengesetzt

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und den jeweiligen Ressortleitern und -leiterinnen der Bundesländer. Außerdem nehmen die kommunalen Spitzenverbände – Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund – an den Sitzungen teil. Die Arbeitsgruppe teilt sich in zwei Facharbeitsgruppen auf: die AG Versorgung, die sich mit Art und Umfang der Pflege befasst, und die AG Finanzierung, bei der es ums Geld geht. Beide AGs haben zwischen Juli und September 2025 jeweils neunmal getagt.

Zwischenergebnisse des Zukunftspakts

Der im Oktober 2025 veröffentlichte Zwischenbericht ist ein offen gehaltenes Arbeitspapier, in dem Empfehlungen und Absichtserklärungen zu einigen, aber nicht allen Aspekten des Themas abgegeben werden. Diese Tendenzen lassen sich aus dem Papier ablesen:

  • Teilleistungssystem
    Die Pflegeversicherung soll ein Teilleistungssystem bleiben und keine Vollversicherung werden. Das heißt, auch in Zukunft müssen Pflegebedürftige selbst einen Anteil leisten.
  • Eigenanteil
    Dieser Eigenanteil der Pflegebedürftigen soll aber gedeckelt werden. Die Fach-AG Finanzierung soll dazu Vorschläge ausarbeiten.
  • Pflegegrade
    Das 2017 eingeführte System der Pflegegrade soll grundsätzlich weiterbestehen. Es wird empfohlen, die Struktur der Leistungen für die verschiedenen Pflegegrade zu vereinfachen. Der Pflegegrad 1 soll beibehalten, aber stärker auf Prävention ausgerichtet werden.
  • Beratungsleistungen
    Die Beratung von Pflegebedürftigen soll weiterentwickelt werden, um diese aus pflegerischer Sicht besser zu begleiten.
  • Akutsituationen
    Die Versorgung bei Akutsituationen wie gesundheitlichen Problemen oder dem plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson soll verbessert werden.

Reaktionen auf die Zwischenergebnisse

Auch wenn das Papier aus dem Oktober 2025 nur ein Zwischenbericht war, der lediglich einige Handlungsempfehlungen enthielt, rief es nach der Veröffentlichung bereits lautstarke Kritik hervor.

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) zum Beispiel vermisste „Ansätze, um die Pflegeversicherung generationengerecht und nachhaltig zu gestalten“. Der Arbeitgeberverband Pflege kritisierte, dass Probleme auf die lange Bank geschoben würden und offenbliebe, wie mehr Pflegeplätze entstehen sollte. Die IG Metall schließlich bemängelte, dass sich die Bund-Länder-AG Denkverbote auferlege und am Teilleistungssystem festhalte. „Wirkliche Entlastung brächte eine Bürgerversicherung, die als Vollversicherung alle pflegebedingten Kosten übernimmt“, betonte ein Vertreter der Gewerkschaft.

Die Diskussion um den Pflegegrad 1

Diskussion um Pflegegrad 1 - Seniorin sitzt in Sessel, ihr gegenüber sitzt eine jüngere Frau und beugt sich zu ihr, beide lachen

Abschlussbericht des Zukunftspakts

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Zukunftspakt Pflege“ berät noch bis zum Ende des Jahres 2025. Dann sollen gemeinsame Eckpunkte für die angesprochenen Fragen erarbeitet sein, die ab 2026 in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen.

FAQs zum Zukunftspakt Pflege

1. Was verbirgt sich hinter dem Zukunftspakt Pflege?

Der Zukunftspakt Pflege ist eine im Juli 2025 ins Leben gerufene Arbeitsgruppe der Ressortleiter und -leiterinnen, die auf Bund- und Länderebene für die Pflege zuständig sind. Sie sollen ein Konzept erarbeiten, wie die Pflege finanziell und organisatorisch in Zukunft abgesichert werden kann.

2. Welche Maßnahmen sieht der Zwischenbericht vor?

Die Bund-Länder-AG veröffentlichte im Oktober 2025 einen Zwischenbericht, der verschiedene Empfehlungen und Absichtserklärungen enthielt. Im Dezember 2025 sollen die Beratungen der Kommission abgeschlossen und gemeinsame Eckpunkte veröffentlicht werden.

3. Was bedeutet der Zukunftspakt konkret für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen?

Ganz genau ist das noch nicht abzusehen. Was sich abzeichnet: Die Pflegeversicherung bleibt ein sogenanntes Teilleistungssystem, bei dem auch Pflegebedürftige weiterhin ihren Anteil zahlen müssen. Dieser Eigenanteil soll aber begrenzt werden. Außerdem sollen Beratungsleistungen und die Unterstützung in Akutsituationen verbessert werden.

4. Auf welches Echo stieß der Zwischenbericht?

Auch wenn der Bericht nur ein vorläufiges Papier ist und einige Aspekte darin noch gar nicht angesprochen werden, stieß er auf große Ablehnung. Sozial- und Pflegeverbände sowie Arbeitnehmervertreter kritisierten unter anderem, dass hier kein umfassender Neuentwurf der Pflege versucht werde.

5. Wann gehen Maßnahmen aus dem Zukunftspakt in die Umsetzung?

Stand Oktober 2025 wird das noch dauern. Ende 2025 wird die AG ihre finalen Empfehlungen veröffentlichen. Ab 2026 sollen diese in ein Gesetzgebungsverfahren einfließen, das seinerseits noch mal einige Zeit in Anspruch nehmen könnte.

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Top Azubi Auszeichnung 2025 – Feierliche Ehrung der besten Auszubildenden https://www.korian.de/ratgeber-magazin/top-azubi-auszeichnung-2025-feierliche-ehrung-der-besten-auszubildenden/ Mon, 10 Nov 2025 09:08:19 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=65691

Im historischen Ambiente des Augustiner Stammhauses in München wurden am 30. Oktober 2025 die 15 besten von insgesamt 1800 Auszubildenden von Korian Deutschland geehrt.

Herzstück der feierlichen Veranstaltung waren die persönlichen Laudationen der Einrichtungs- und Praxisanleiter:innen, die ihre Auszubildenden begleiteten. Worte wie „Herz“, „Haltung“, „Engagement“, „Empathie“, „Hilfsbereitschaft“, „Fleiß“ und „Humor“ zogen sich wie ein roter Faden durch die Reden der verschiedenen Laudatoren. Und eines wurde dabei ganz klar: die Top Azubis überzeugen nicht nur durch hervorragende fachliche Leistungen, sondern auch durch Persönlichkeit und Teamgeist.

Korian Top Azubi Feier 2025_Laudatio Einrichtungsleitungen

Das Management Board, vertreten durch Christian Gharieb (CEO), Theo Birkemeyer (COO) und Marc de Savigny (CHRO), hob die Bedeutung der Ausbildung für die Zukunft von Korian Deutschland hervor und überreichte jedem Auszubildenden eine Urkunde und ein Geschenk als Zeichen der Anerkennung und Wertschätzung.

Wir gratulieren allen Ausgezeichneten ganz herzlich und wünschen ihnen für ihre berufliche Zukunft bei Korian Deutschland weiterhin viel Freude und Erfolg!

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Pflegekompetenzgesetz: Das steckt dahinter https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegekompetenzgesetz-das-steckt-dahinter/ Mon, 27 Oct 2025 15:46:12 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=65617

Das neue Pflegekompetenzgesetz soll die Rolle von Pflegefachkräften in Deutschland stärken. Angesichts des wachsenden Pflegebedarfs und des Fachkräftemangels sollen Pflegende künftig mehr Verantwortung übernehmen und eigenständiger arbeiten können. Das Vorhaben im Check.

Die Herausforderung ist groß: Ende 2023 gab es in Deutschland rund 5,6 Millionen pflegebedürftige Menschen. Aufgrund des demografischen Wandels wird diese Zahl in den nächsten Jahrzehnten noch deutlich ansteigen. Daher werden hierzulande, so die Prognosen, bis 2049 voraussichtlich mindestens 280.000 zusätzliche Pflegekräfte benötigt. Umso dringender ist daher der Reformbedarf in der Pflege. Das neue Pflegekompetenzgesetz soll dazu beitragen, die Versorgung langfristig zu sichern.

Was beinhaltet das Gesetz?

Wie der Name schon sagt: Mit dem Gesetz sollen die Kompetenzen der Pflegerinnen und Pfleger gestärkt werden. Künftig sollen Pflegekräfte erweiterte heilkundliche Befugnisse erhalten und beispielsweise eigenverantwortlich Wundversorgungen durchführen, Hilfsmittel verordnen und häusliche Krankenpflege organisieren dürfen – Aufgaben, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten waren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Entbürokratisierung: Dokumentationspflichten und Verwaltungsaufwand sollen reduziert werden, damit Pflegekräfte mehr Zeit für die eigentliche Versorgung haben. Darüber hinaus erhalten regionale Kommunen eine stärkere Rolle, etwa bei der Koordination von Versorgungsangeboten und der Unterstützung pflegender Angehöriger.

Was sind die Ziele des Gesetzes?

Das Pflegekompetenzgesetz, das noch von der Ampel-Koalition im Dezember 2024 verabschiedet wurde, verfolgt mehrere übergeordnete Ziele:

  • Die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten erhöhen
  • Pflegeberufe attraktiver machen
  • Zur Effizienzsteigerung des Gesundheitssystems beitragen
  • Eigenverantwortung der Pflegenden stärken
  • Innovationen fördern
  • Pflege flexibler machen

Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf pflegende Angehörige?

Für pflegende Angehörige könnte das Gesetz positive Veränderungen bringen. Durch die erweiterten Kompetenzen der Pflegefachkräfte können sie bei der Versorgung entlastet werden, etwa bei der Organisation von Hilfsmitteln oder der medizinischen Betreuung zu Hause. Die stärkere Einbindung der Kommunen bietet zusätzliche Unterstützungsangebote und Beratung vor Ort. Darüber hinaus sollen pflegende Angehörige durch digitale Pflegeanwendungen unterstützt und entlastet werden.

Was wird am Pflegekompetenzgesetz kritisiert?

Das Pflegekompetenzgesetz ist nicht unumstritten. Unter der Ärzteschaft gibt es Befürchtungen, dass die Qualität der Versorgung leiden könnte, wenn Aufgaben ohne ärztliche Kontrolle übernommen werden. Sozialverbände wiederum wünschen sich noch mehr Autonomie für die die Pflegefachkräfte. Kontrovers diskutiert wird auch die Frage der Haftung und der Sicherheit für Patienten und Patientinnen. Andere Akteure warnen davor, dass das Gesetz zu einer zusätzlichen Belastung der Pflegekräfte durch weitere Aufgaben führen könnte.

Zudem gibt es Zweifel, ob die Entbürokratisierung tatsächlich gelingt und die neuen Aufgaben nicht zu weiterem Verwaltungsaufwand führen. Die stärkere Rolle der Kommunen wird unterschiedlich bewertet: Während einige Regionen von zusätzlichen Angeboten profitieren könnten, drohen andernorts Versorgungslücken.

Position zum Pflegekompetenzgesetz

Unter Positionspapier zum Pflegekompetenzgesetz lesen Sie die Position von Korian Deutschland zum Pflegekompetenzgesetz.

Unter Unsere Positionen finden Sie weitere Positionen von Korian zu verschiedenen Themen in der Pflege.

Pflegekompetenzgesetz – zusammengefasst

Das Pflegekompetenzgesetz soll die Pflege in Deutschland zukunftsfähig machen und die Attraktivität des Berufsfeldes erhöhen. Inwiefern das gelingt, hängt nicht zuletzt von der praktischen Umsetzung und der Unterstützung aller Beteiligten ab. Ziehen alle an einem Strang, kann das Vorhaben ein wichtiger Baustein sein, um dem Pflegenotstand zu begegnen.

FAQs zum Pflegekompetenzgesetz

1. Was ist das Pflegekompetenzgesetz?

Das Pflegekompetenzgesetz stärkt die Rolle von Pflegefachkräften in Deutschland und gibt ihnen mehr Eigenverantwortung. Ziel ist, die Pflege zukunftsfähig zu machen und den Fachkräftemangel abzumildern. Es erweitert die Befugnisse der Pflegekräfte im pflegerischen Alltag.

2. Welche Aufgaben dürfen Pflegekräfte künftig eigenständig übernehmen?

Pflegefachkräfte dürfen unter anderem Wundversorgungen durchführen, Hilfsmittel verordnen und häusliche Krankenpflege organisieren. Diese Aufgaben waren bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten. Dadurch können Pflegekräfte entlastet und die Versorgung effizienter gestaltet werden.

3. Welche Ziele verfolgt das Pflegekompetenzgesetz?

Das Gesetz will die Versorgungsqualität erhöhen, Pflegeberufe attraktiver machen und die Eigenverantwortung der Pflegenden stärken. Außerdem sollen Innovationen gefördert und die Pflege flexibler gestaltet werden. Es trägt auch zur Effizienzsteigerung im Gesundheitssystem bei.

4. Wie profitieren pflegende Angehörige vom Pflegekompetenzgesetz??

Pflegende Angehörige werden entlastet, da Pflegefachkräfte mehr Aufgaben übernehmen können. Kommunen sollen stärker unterstützen, digitale Pflegeanwendungen erleichtern die Organisation, und vor Ort gibt es mehr Beratungsangebote. Dadurch wird die häusliche Versorgung besser organisiert.

5. Welche Kritik gibt es am Pflegekompetenzgesetz?

Kritiker befürchten, dass die Qualität der Versorgung leiden könnte, wenn Aufgaben ohne ärztliche Kontrolle übernommen werden. Auch Haftungsfragen und die Belastung der Pflegekräfte sind umstritten. Zudem wird diskutiert, ob Entbürokratisierung und neue Aufgaben tatsächlich wie geplant umgesetzt werden können.

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Korian stärkt medizinische Kompetenz – Dr. Stefan Grund ist neuer Medical Director https://www.korian.de/ratgeber-magazin/korian-staerkt-medizinische-kompetenz-dr-stefan-grund-ist-neuer-medical-director/ Fri, 10 Oct 2025 10:35:58 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=65123

Korian Deutschland hat mit Dr. med. Stefan Grund einen erfahrenen Arzt und Geriatrie-Experten ins Führungsteam geholt. Seit dem 1. Oktober 2025 verantwortet er als neuer Medical Director die Weiterentwicklung der medizinischen und ethischen Standards im Unternehmen – mit einem klaren Ziel, die Pflegequalität zu verbessern.

Christian Gharieb, CEO von Korian Deutschland, erklärte, man gewinne mit Dr. Stefan Grund einen ausgewiesenen Experten im Bereich der Altersmedizin. Dessen Erfahrung in Klinik und Forschung werde dabei helfen, die medizinischen Standards auf ein neues Niveau zu heben und zugleich den ethischen Anspruch des Unternehmens weiter zu schärfen. Er sei überzeugt, dass Dr. Grunds Arbeit entscheidend dazu beitragen werde, Korian Deutschland nachhaltig zukunftsweisend aufzustellen.

Dr. Grund bringt langjährige Erfahrung aus Klinik und Forschung mit, unter anderem aus seiner Tätigkeit als Oberarzt am Universitätsklinikum Heidelberg. Als Facharzt für Innere Medizin mit Schwerpunkt Geriatrie ist er seit vielen Jahren in der Altersmedizin aktiv und Mitglied wichtiger Fachgesellschaften.
Er freue sich sehr auf die neue Aufgabe bei Korian Deutschland, erklärt Dr. Grund. Sein Ziel sei es, die medizinische und ethische Qualität weiter zu steigern und neueste wissenschaftliche Erkenntnisse in die Versorgung einzubringen – stets mit dem Fokus auf die Menschen, die begleitet werden.
Darüber hinaus fungiert er als wichtigste Schnittstelle zu Professor Antoine Piau, Leiter für Medizin, Ethik und Gesundheitsinnovation innerhalb der Clariane Gruppe.

Piau betonte, man freue sich sehr, Dr. Grund im Team willkommen zu heißen. Er werde eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der Versorgungsqualität, der Einführung innovativer Verfahren im Netzwerk sowie bei der Weiterentwicklung der klinischen Forschung in Deutschland in enger Zusammenarbeit mit dem akademischen Sektor übernehmen.

Mit dieser neuen Position setzt Korian Deutschland ein klares Zeichen für hochwertige, ethisch fundierte Pflege und eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung der medizinischen Versorgung in seinen Einrichtungen.

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Clariane startet neuen Mitarbeiterbeteiligungsplan „Together“ https://www.korian.de/ratgeber-magazin/clariane-startet-neuen-mitarbeiterbeteiligungsplan-together-in-europa/ Fri, 10 Oct 2025 06:00:00 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=65091

Clariane geht einen bedeutenden Schritt, um das Engagement seiner Mitarbeitenden noch stärker zu würdigen: Mit „Together“ führt das Unternehmen einen universellen Mitarbeiterbeteiligungsplan ein, der jedem Mitarbeitenden die gleiche Anzahl von Aktienbezugsrechten gewährt.

Der Verwaltungsrat von Clariane hat die Einführung von „Together“ einstimmig beschlossen. Ziel des Plans ist es, jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter gleichermaßen am Erfolg der Gruppe teilhaben zu lassen – basierend auf einem zentralen Kriterium: dem täglichen Engagement für die Patient:innen und Bewohner:innen.

Korian Get Together Aktienprogramm 2

„Together“ richtet sich an insgesamt 69.315 Mitarbeitende in sechs europäischen Ländern und beruht auf drei Grundprinzipien:

  • Universalität: Alle Mitarbeitenden, unabhängig von Land, Beruf oder Status, sind einbezogen.
  • Loyalität: Jede:r Mitarbeiter:in erhält Anspruch auf 50 Clariane-Aktien, die am 2. Oktober 2028 kostenlos zugeteilt werden, sofern die Beschäftigung mindestens drei Jahre dauert.
  • Qualität: Die Zuteilung setzt ein hohes Serviceniveau voraus, das über den Net Promoter Score (NPS) jedes Landes gemessen wird.

Mit „Together“ unterstreicht Clariane seine Mission, jeden in Zeiten der Verletzlichkeit in seiner Einzigartigkeit zu achten und gleichzeitig die Leistung der Teams zu würdigen.

Sophie Boissard, CEO von Clariane, betont:

„Dieser Plan ist eine Premiere in unserem Sektor. Er wendet sich an alle Mitarbeiter:innen von Clariane, schätzt ihre Loyalität und bekräftigt die zentrale Stellung der Qualität in unserem Modell. Mit „Together“ machen wir das Kollektiv zur Stärke unseres gemeinsamen Projekts und binden jede:n Einzelne:n in den Erfolg unserer Gruppe ein.“

Logo Clariane Get Together Beiteilungsprogramm

„Together“ ist damit nicht nur ein finanzieller Vorteil, sondern auch ein Zeichen der Wertschätzung für das tägliche Engagement der Teams – zum Wohle der Patient:innen, Bewohner:innen und der gesamten Clariane-Familie.

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