Ratgeber – Korian Deutschland https://www.korian.de Bei Korian sind Sie bestens umsorgt Fri, 31 Jul 2026 11:02:57 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9.5 /favicon.ico Ratgeber – Korian Deutschland https://www.korian.de 32 32 Pflege bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-bei-morbus-crohn-und-colitis-ulcerosa/ Thu, 11 Jul 2024 14:28:49 +0000 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-bei-morbus-crohn-und-colitis-ulcerosa-2/

Wer von einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung (CED) wie Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa betroffen ist, braucht besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung. Wir erklären Ihnen, worauf es bei der Pflege von CED ankommt.

Was ist Morbus Crohn und Colitis ulcerosa?

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sind die häufigsten Formen von chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Beide gehen mit ähnlichen Symptomen einher, wie Durchfall und Krämpfen.

Beide Erkrankungen laufen in Schüben ab. Dabei kann der Darm stark entzündet sein. Ein Schub kann wenige Tage oder mehrere Wochen dauern. In dieser Zeit sind Durchfälle und Krämpfe oft sehr stark. Ist ein Schub überstanden, folgt meist eine beschwerdefreie Phase, die als Remission bezeichnet wird.

Auch wenn die Mehrzahl der Krankheitsfälle jüngere Menschen betrifft, erhält fast jede zehnte betroffene Person (9%) die Diagnose im Alter über 60[1].

Chronisch entzündliche Darmerkrankung: Morbus Crohn

Morbus Crohn kann jeden Abschnitt des kompletten Verdauungstrakts betreffen – vom Mund bis zum After. Die Krankheit kann in jedem Alter auftreten, die meisten erkranken zwischen dem 15. und 35. Lebensjahr. Insgesamt etwa 300.000 Menschen leiden in Deutschland unter der Krankheit[2], die übrigens nach dem US-amerikanischen Gastroenterologen Burrill Bernhard Crohn (1884–1983) benannt wurde.

Die Prävalenz, also die Häufigkeit in der Bevölkerung, liegt bei etwa 250 bis 300 Fällen auf 100.000 Einwohner[3].

Morbus Crohn ist eine chronische entzündliche Darmerkrankung, die den gesamten Verdauungstrakt betreffen kann und schubartig mit Durchfällen und Krämpfen kommt. Am häufigsten ist das terminale Ileum (Teil des Dünndarms) betroffen, am zweithäufigsten das Rektum (Mastdarm).

Chronisch entzündliche Darmerkrankung: Colitis ulcerosa

Colitis ulcerosa betrifft nur den Dick- und Enddarm; bei massiver Entzündung manchmal auch das terminale Ileum (backflash Ileitis). Typisch für die Colitis Ulcerosa ist, dass sie am Rektum beginnt und sich kontinuierlich nach oralwärts – also Richtung Mund – ausbreitet. Die Entzündung betrifft ausschließlich die Schleimhaut. Häufig finden sich Blutbeimengungen im Stuhl. Ist nur der Enddarm betroffen, spricht man von der sogenannten Proktitis. Bei zusätzlichem Befall der linken Seite des Dickdarms wird es „Linksseitencolitis“ genannt und bei weiterer Ausdehnung innerhalb des Dickdarms „ausgedehnte Colitis“.

Colitis ulcerosa tritt meist zwischen dem 20. und dem 40. Lebensjahr zum ersten Mal auf. In Deutschland leben schätzungsweise 400.000 Menschen mit dieser Erkrankung[4]. Die Prävalenz liegt bei 415 bis 427 pro 100.000 Einwohner[5].

Colitis ulcerosa ist eine chronische entzündliche Darmerkrankung, die nur den Dick- und Enddarm betrifft. Symptome sind Durchfälle und Krämpfe, dazu kommen oft Blutbeimengungen im Stuhl.

Colitis ulcerosa und Morbus Crohn sind beides chronische Darmerkrankungen, unterscheiden sich aber in Ort der Entzündung, Tiefe der Wandschädigung und Ausbreitung im Darm.

Pflege bei Morbus Crohn u Colitis ulcerosa

Welche Symptome sind typisch?

Typische Symptome bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa sind:

  • Darmkrämpfe
  • Durchfälle und Gewichtsverlust
  • Krampfartige Bauchschmerzen
  • Fieber
  • Eine mögliche Folge davon kann Stuhlinkontinenz sein.

Darüber hinaus können weitere Symptome in anderen Bereichen hinzukommen:

  • Übelkeit und Erbrechen
  • Rötungen, Schmerzen und Entzündungen der Augen
  • Ausschlag, Geschwüre, Rötungen und Entzündungen der Haut
  • Knochenschwund und Abnahme der Knochendichte
  • Entzündungen der Gelenke wie Arthritis
  • Entzündungen der Leber und Gallenwege

Da die Symptome den Alltag und das Sozialleben stark beeinträchtigen können, leiden die Betroffenen häufig sehr unter ihrer Erkrankung.

Welche Ursachen haben chronisch entzündliche Darmerkrankungen?

Oft wird behauptet, Morbus Crohn und Colitis ulcerosa seien Folgen einer psychischen Störung. Doch das ist falsch und setzt Betroffene weiter unter Druck.

Richtig ist: Mehrere Faktoren können Auslöser sein. Die genaue Ursache der chronisch entzündlichen Darmerkrankungen ist bis heute nicht ganz geklärt.

Wahrscheinlich spielen das Immunsystem der Betroffenen und eine genetische Veranlagung eine Rolle. Auch eine gestörte Darmflora und Umweltfaktoren können die Entstehung der Krankheit begünstigen.

Wie werden chronisch entzündliche Darmerkrankungen behandelt?

Morbus Crohn ist nicht heilbar. Eine Colitis Ulcerosa kann durch eine vollständige operative Entfernung des Dickdarms und des Mastdarms (Proktokolektoomie) geheilt werden. Ärztinnen und Ärzte können bei beiden Darmerkrankungen jedoch die Beschwerden lindern, etwa mit entzündungshemmenden Medikamenten wie Kortisonpräparaten oder weiteren Medikamenten (z. B. Azathioprin (bei Morbus Crohn) und Mesalazin (bei Colitis Ulcerosa) sowie etwa TNF-alpha Inhibitoren). Der Einsatz der Arzneimittel richtet sich nach dem aktuellen Schub.

In schweren Fällen verabreichen sie Medikamente, die das Immunsystem gezielt unterdrücken. Neuere Studien geben Hinweise darauf, dass eine biomarkerbasierte Therapie die Remissionsrate steigern kann.[6] Fokus bei beiden CED ist die Behandlung mit Medikamenten. Selten kann bei Colitis Ulcerosa ein operativer Eingriff nötig sein. Auch bei Morbus Crohn werden nur bei Komplikationen der Darmerkrankungen (z. B. Fistelbildungen) sparsame Resektionen durchgeführt (also Teile des Darms entfernt). Auch ein künstlicher Darmausgang kann dann unter Umständen nötig sein.

Die gute Nachricht ist: Die Lebenserwartung von Patientinnen und Patienten mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen ist bei entsprechender Behandlung in den letzten dreißig Jahren deutlich gestiegen. Sie nähert sich der von gesunden Menschen an, erreicht sie aber noch nicht. Umso wichtiger ist, dass die Betroffenen medizinisch und pflegerisch gut begleitet werden – bis ins hohe Alter. Dabei ist es empfohlen, dass jede Person mit einer CED an ein entsprechendes Zentrum angebunden ist (z. B. in MVZ oder an Kliniken angeschlossen), um eine fachgerechte Betreuung zu erhalten.

Was tun beim akuten Schub? Hinweise für Angehörige

Ein akuter Schub kann sich schnell und heftig entwickeln. Die folgenden Hinweise basieren auf anerkannten Pflegestandards und geben eine erste Orientierung für Angehörige. Sie ersetzen keine individuelle ärztliche oder pflegerische Beratung.

Beim akuten Schub:

  • Für ausreichend Flüssigkeitszufuhr sorgen
  • Leichte, schonende Kost anbieten – schwere, fettige oder blähende Speisen meiden
  • Inkontinenzmaterial bereitstellen und den Analbereich sorgfältig pflegen (schonende Reinigung, schützende Creme)
  • Toilette gut erreichbar halten; Notfall-Set für unterwegs vorbereiten
  • Verlauf beobachten und dokumentieren (Häufigkeit der Beschwerden, Allgemeinzustand)

Ärztliche Rücksprache, wenn:

  • Blut im Stuhl auftritt oder zunimmt
  • Fieber hinzukommt
  • starke Bauchkrämpfe anhalten
  • die betroffene Person kaum noch essen oder trinken kann

Pflege und Pflegeplanung bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Die Erkrankung ist für Betroffene häufig sehr belastend. Deshalb sollten die Pflegenden ihnen mit besonderer Feinfühligkeit zur Seite stehen. Ziel ist es, das soziale Leben betroffener Personen auch innerhalb von Pflegeeinrichtungen möglichst wenig zu beeinträchtigen und ihr Selbstwertgefühl und ihren Lebenswillen zu stärken.

Sollten die Beschwerden bei Betroffenen zu Inkontinenz führen, ist eine besonders sensible Pflege notwendig. Mehr zur Pflege bei Inkontinenz.

Auch die Pflegeplanung bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa ist anspruchsvoll. Der Pflegebedarf lässt sich schwer planen, da die Krankheiten in Schüben von unterschiedlicher Stärke verlaufen.

In akuten Phasen kann die Versorgung betroffener Personen auch für die Pflegenden sehr belastend sein. Doch es gibt Maßnahmen, die helfen können.

Beispiel-Pflegeplanung bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Die folgende Übersicht zeigt, welche Maßnahmen in verschiedenen Situationen helfen können. Sie ersetzt keine individuelle Pflegeberatung, gibt aber einen ersten Orientierungsrahmen.

Situation Mögliche Maßnahmen
Akuter Schub mit Durchfall Ausreichend Flüssigkeit zuführen (um Verluste auszugleichen, z. B. Wasser, ggf. Schorle, ungesüßter Tee, spezielle Trinklösungen, Elektrolyt- und Trinklösungen (ORS) etc.); ballaststoffarme Kost, gesteigerter Energie- und Eiweißbedarf; Hautschutz im Analbereich (z. B. Fettsalbe – Vorsicht, kein Wollfett!, erhöht die Gefahr von Ekzemen); geeignetes Inkontinenzmaterial bereitstellen
Körperpflege im Schub Analbereich nach jedem Stuhlgang schonend mit lauwarmem Wasser reinigen; pH-neutrale Feuchttücher verwenden; Notfall-Set (Wechselwäsche, Einlagen) für unterwegs vorbereiten
Ernährung in der Remission Ernährung vorsichtig wieder aufbauen, zu Anfang Elementardiät („Astronautenkost“), später leichte Vollkost ohne Zucker; individuelle Unverträglichkeiten beachten; professionelle Ernährungsberatung empfohlen; Anbindung an CED-Zentrum
Psychische Belastung Offene Gespräche anbieten; Stressmanagement und Entspannungstechniken (z. B. Yoga, progressive Muskelentspannung) unterstützen; bei anhaltenden Ängsten oder depressiven Verstimmungen psychotherapeutische Begleitung empfehlen
Planung des Alltags Toilettensituation im Voraus klären (z. B. App „Flush“ oder „Toiletten Scout Pro“); Aktivitäten in beschwerdefreien Phasen planen; Pflegetagebuch führen, um Schübe und Auslöser zu dokumentieren

Welche Maßnahmen unterstützen die Pflege bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa?

Folgende Maßnahmen können die Pflege bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa unterstützen und den Betroffenen Erleichterung verschaffen.

Allgemeine Hilfsmaßnahmen

Wenn Sie selbst an einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung leiden oder jemanden pflegen, der betroffen ist, können Ihnen folgende Tipps den Alltag erleichtern:

  • Ein pflegegerechter Badumbau kann alle Beteiligen bei der Körperpflege entlasten und außerdem helfen, Stürzen vorzubeugen.
  • Es gibt eine große Auswahl an Inkontinenzmaterial, das Betroffenen den Alltag erleichtert. Wenn Sie ein ärztliches Rezept haben, erhalten Sie sogar eine Erstattung von der Krankenkasse.
  • Bei der Körperpflege gilt besondere Vorsicht. Gerade während akuter Schübe können spezielle Cremes den Analbereich Betroffener schützen.
  • Ein Notfall-Set mit Intimpflege-Artikeln, Vorlagen und Hautpflegeprodukten können Sie unterwegs mitführen.
  • Öffentliche Toiletten für den Notfall finden Sie über Apps wie „Flush“, „Toilet Finder“ oder „Toiletten Scout Pro“.

Ernährungsberatung

Natürlich ist die Ernährung ein wichtiger Faktor bei diesen Darmkrankheiten. Für beschwerdefreie Phasen wird eine leichte Vollkost empfohlen.

Am besten kann Ihnen eine professionelle Fachkraft bei einer individuellen Ernährungsberatung helfen. Diese erstellt mit Ihnen einen Ernährungsplan, der zu Ihnen passt und nicht in eine Mangelernährung führt. Besprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, ob eine Ernährungsberatung für Sie empfehlenswert ist.

Gut zu wissen: In akuten, schweren Krankheitsphasen kann manchmal eine sogenannte parenterale Ernährung notwendig sein, also eine Flüssignahrung mittels Infusionstherapie. In engem Austausch mit Ärzt:innen und Ernährungsberater:innen wird anschließend die Ernährung vorsichtig wieder aufgebaut.

Stressmanagement und Psychotherapie

Der belastende und häufig auch ermüdende Alltag vieler Betroffener, besonders in akuten Krankheitsschüben, kann zu Ängsten oder depressiven Verstimmungen führen.

Ein professionell angeleitetes Stressmanagement und Entspannungstechniken können Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa helfen, mit ihren Stressquellen umzugehen. Auch ein psychotherapeutisches Angebot kann zur Unterstützung in Frage kommen.

Sport und Bewegung

Bewegung verbessert nicht nur die Stimmung und hilft beim Stressabbau – sie kann bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen auch helfen, Folgeerkrankungen wie Osteoporose vorzubeugen. Wichtig dabei: Übertreiben Sie nicht!

Empfohlen werden gemäßigte Sportarten wie:

  • Radfahren
  • Schwimmen
  • achtsame Bewegungsübungen wie Yoga und Qi Gong

Unterstützungsleistungen für Betroffene

Wenn Sie an einer chronisch-entzündlichen Darmerkrankung leiden, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf verschiedene Pflegeleistungen.

 

Pflegegrad bei entzündlichen Darmerkrankungen

Wichtige Voraussetzungen für viele Unterstützungsleistungen ist das Vorliegen eines Pflegegrades. Betroffene können die Feststellung eines Pflegegrades beziehungsweise die Höherstufung eines bereits festgestellten Pflegegrads beantragen. Für den Antrag sind diese vier Schritte zu durchlaufen:

  1. Pflegekasse beziehungsweise Krankenkasse telefonisch oder schriftlich (formlos) informieren
  2. Das Antragsformular der Pflegekasse ausfüllen
  3. Begutachtung durch Mitarbeitende des Medizinischen Dienstes oder durch Medicproof (bei Privatversicherung)
  4. Bescheid der Pflegekasse über den Pflegegrad

Tipp: Für den Antrag auf einen Pflegegrad beziehungsweise dessen Erhöhung kann es sinnvoll sein, ein Pflegetagebuch zu führen, um die Einschränkungen im Alltag zu dokumentieren. Dafür kann man zum Beispiel eine Vorlage verwenden, wie sie etwa der Sozialverband Deutschland bereitstellt.

So funktioniert die Einstufung in Pflegegrade

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Pflegegeld bei entzündlichen Darmerkrankungen

Eine Leistung, auf die ab Pflegegrad 2 Anspruch besteht, ist zum Beispiel das Pflegegeld. Dieses wird bei der Pflegekasse beantragt und kann von den Betroffenen ohne Nachweise für jeden gewünschten Zweck verwendet werden.

Zum Stand Juli 2026 beläuft sich das laut Bundesgesundheitsministerium monatlich auf[7]:

Pflegegrad Pflegegeld
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro

Sollte bei Betroffenen zum Beispiel ein pflegegerechter Umbau des Badezimmers notwendig sein, kann man für diese sogenannte wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einen Zuschuss von der Pflegekasse erhalten. Diesen gibt es als eine Einmalzahlung bereits ab Pflegegrad 1.

Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss der Pflegekasse

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Fazit – Pflege bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

Die Pflege von Menschen mit Morbus Crohn und Colitis ulcerosa erfordert besondere Aufmerksamkeit und individuelle Maßnahmen. Durch gezielte Pflegeplanung, angepasste Ernährung, Stressmanagement und geeignete sportliche Aktivitäten kann die Lebensqualität betroffener Personen deutlich verbessert werden.

Häufige Fragen zu Morbus Crohn und Colitis ulcerosa | FAQ

Morbus Crohn und Colitis ulcerosa gehören zu den häufigsten chronisch entzündlichen Darmerkrankungen. Erkrankte sind schubweise von schweren Durchfällen und Bauchkrämpfen betroffen. Die Symptome sind für die Betroffenen häufig sehr belastend.

Morbus Crohn ist nicht heilbar. Eine Colitis Ulcerosa kann durch eine vollständige operative Entfernung des Dickdarms und des Mastdarms (Proktokolektoomie) geheilt werden. Je nach Schweregrad werden die Symptome auf unterschiedliche Weise gelindert. Wichtig ist eine gute und einfühlsame Begleitung durch Ärzt:innen, Ernährungsberater:innen und Pflegende, zum Beispiel angeschlossen an ein Zentrum für chronisch entzündliche Darmerkrankungen (CED-Zentrum).

Pflegende sollten sich Fachwissen über die Erkrankung aneignen und Betroffene sehr feinfühlig begleiten. Denn die schwere Erkrankung mit ihrem schubweisen Auftreten belastet die Betroffenen sowohl körperlich als auch psychisch häufig sehr stark.

Neben praktischen Alltagstipps im täglichen Umgang mit der Erkrankung werden gemäßigter Sport, eventuell eine Ernährungsberatung und psychotherapeutische Unterstützung als unterstützende Maßnahmen empfohlen. Auch allgemeine Maßnahmen wie zum Beispiel ein pflegegerechter Badezimmerumbau können die Situation insgesamt entspannen.

Durch eine Erkrankung wie Morbus Crohn können pflegerische Aufgaben anfallen, die entweder die Beantragung eines Pflegegrads oder dessen Höherstufung möglich und sinnvoll machen. Der Antrag ist formlos an die Pflegekasse zu stellen. Für die Entscheidung wird eine Begutachtung der Betroffenen durchgeführt.

Quellenverzeichnis

[1] MMW – Fortschritte der Medizin (16.01.2026): CED im Alter – was ist zu beachten? Online verfügbar unter: https://doi.org/10.1007/s15006-026-5608-5

[2] Apotheken Umschau (13.06.2025): Morbus Crohn: Symptome, Ursachen, Therapie. Online verfügbar unter: https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/magen-und-darmerkrankungen/morbus-crohn-symptome-ursachen-therapie-740043.html

[3] DocCheck Flexikon (o.D.): Morbus Crohn. Online verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Morbus_Crohn

[4] Apotheken Umschau (28.11.2024): Colitis ulcerosa – So lassen sich die Entzündungen im Dickdarm beherrschen. Online verfügbar unter: https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/magen-und-darmerkrankungen/colitis-ulcerosa-740031.html

[5] Zeitschrift für Rheumatologie (09.12.2023): Epidemiologische Daten und medizinische Versorgungssituation von Patienten mit chronischen Entzündungserkrankungen in Deutschland. Online verfügbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s00393-023-01459-7#Sec8

[6]Deutsches Ärzteblatt (25.02.2026): Biomarkerbasierte Therapie steigert Remissionsrate bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Online verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/news/biomarkerbasierte-therapie-steigert-remissionsrate-bei-chronisch-entzundlichen-darmerkrankungen-644f75e8-ee50-4afd-8105-f648cd5365da

[7] Bundesministerium für Gesundheit (03.01.2025): Pflegegeld. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld

Weitere Quellen:

Springer Pflege (04.04.2018); Chronisch entzündliche Darmerkrankungen: Morbus Crohn und Colitis ulcerosa. Online verfügbar unter: https://www.springerpflege.de/darmerkrankungen/morbus-crohn/morbus-crohn-colitis-ulcerosa/15577710 [abgerufen am 24.07.2026]

Deutsches Ärzteblatt (20.11.2020); Morbus Crohn und Colitis ulcerosa verkürzen das Leben noch immer um Jahre. Online verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/118201/Morbus-Crohn-und-Colitis-ulcerosa-verkuerzen-das-Leben-noch-immer-um-Jahre [abgerufen am 24.07.2026]

pqsg, das Altenpflegemagazin im Internet (o.D.); Standard Pflege von Senioren mit Morbus Crohn. Online verfügbar unter: https://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-standard-morbus-crohn.htm [abgerufen am 24.07.2026]

MSD Manual – Ausgabe für Patienten (November 2023): Morbus Crohn. Online verfügbar unter: https://www.msdmanuals.com/de-de/heim/verdauungsst%C3%B6rungen/chronisch-entz%C3%BCndliche-darmerkrankungen-ced/morbus-crohn  [abgerufen am 24.07.2026]

Springer Medizin (2020): 31. CED im höheren Lebensalter. Online verfügbar unter: https://www.springermedizin.de/de/ced-im-hoeheren-lebensalter/23419958  [abgerufen am 24.07.2026]

Bundesministerium für Gesundheit (03.01.2025): Pflegegeld. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflegegeld [abgerufen am 24.07.2026]

Apotheken Umschau (13.06.2025): Morbus Crohn: Symptome, Ursachen, Therapie. Online verfügbar unter: https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/magen-und-darmerkrankungen/morbus-crohn-symptome-ursachen-therapie-740043.html [abgerufen am 24.07.2026]

Apotheken Umschau (28.11.2024): Colitis ulcerosa – So lassen sich die Entzündungen im Dickdarm beherrschen. Online verfügbar unter: https://www.apotheken-umschau.de/krankheiten-symptome/magen-und-darmerkrankungen/colitis-ulcerosa-740031.html [abgerufen am 24.07.2026]

DocCheck Flexikon (o.D.): Morbus Crohn. Online verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Morbus_Crohn [abgerufen am 24.07.2026]

DocCheck Flexikon (o.D.): Colitis ulcerosa. Online verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Colitis_ulcerosa [abgerufen am 24.07.2026]

Medical Tribune (23.01.2023): Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen: Vorgehen bei Senioren. Online verfügbar unter: https://medical-tribune.ch/news/medizin/10135808/chronisch-entzuendliche-darmerkrankungen-vorgehen-bei-senioren/ [abgerufen am 24.07.2026]

Sozialverband Deutschland SoVD (2026): Das neue Pflegetagebuch. Online verfügbar unter: https://www.sovd.de/fileadmin/bundesverband/pdf/broschueren/pflege/SoVD-Pflegetagebuch-barrierefrei.pdf [abgerufen am 24.07.2026]

Schweizerische Gesellschaft für Gastroenterologie / pqsg, das Altenpflegemagazin im Internet (o. D.): Standard Pflege von Senioren mit Morbus Crohn. Online verfügbar unter: https://www.pqsg.de/seiten/openpqsg/hintergrund-standard-morbus-crohn.htm [abgerufen am 29.07.2026]

MSD Manual – Ausgabe für Patienten (November 2023): Morbus Crohn. Online verfügbar unter: https://www.msdmanuals.com/de-de/heim/verdauungsstörungen/chronisch-entzündliche-darmerkrankungen-ced/morbus-crohn [abgerufen am 29.07.2026]

MMW – Fortschritte der Medizin (16.01.2026): CED im Alter – was ist zu beachten? Online verfügbar unter: https://doi.org/10.1007/s15006-026-5608-5 [abgerufen am 29.07.2026]

Deutsches Ärzteblatt (25.02.2026): Biomarkerbasierte Therapie steigert Remissionsrate bei chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen. Online verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/news/biomarkerbasierte-therapie-steigert-remissionsrate-bei-chronisch-entzundlichen-darmerkrankungen-644f75e8-ee50-4afd-8105-f648cd5365da [abgerufen am 29.07.2026]

Zeitschrift für Rheumatologie (09.12.2023): Epidemiologische Daten und medizinische Versorgungssituation von Patienten mit chronischen Entzündungserkrankungen in Deutschland. Online verfügbar unter: https://link.springer.com/article/10.1007/s00393-023-01459-7#Sec8 [abgerufen am 29.07.2026]

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Pflegegrad 3 – Voraussetzungen, Leistungen und Tipps https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegrad-3-voraussetzungen-leistungen-und-tipps/ Sun, 07 Jan 2024 20:16:34 +0000 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegrad-3-voraussetzungen-leistungen-und-tipps-2/

Pflegegrad 3 ist der zweithäufigste Pflegegrad in Deutschland. In Pflegegraden wird die Pflegebedürftigkeit eines Menschen angegeben. Diese kann verschiedene Gründe haben und unterschiedliche Schweregrade aufweisen. Pflegegrad 3 beschreibt eine mittelschwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit.

Als einer der führenden Pflegeanbieter in Deutschland begleitet Korian täglich Menschen mit Pflegegrad 3. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Pflegegrad 3 – von der Definition, über Voraussetzungen und Leistungen, die Ihnen zustehen, bis hin zu praktischen Tipps für den Pflegealltag.

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Pflegegrad 3: Definition

Pflegegrade beschreiben laut Sozialgesetzbuch, wie stark ein pflegebedürftiger Mensch in seiner Selbstständigkeit oder seinen Fähigkeiten beeinträchtigt ist:

„Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt.“

Sozialgesetzbuch Buch XI § 15 Abs. 1[1]

 

Menschen mit Pflegegrad 3 werden laut Sozialgesetzbuch Buch XI § 15 Abs. 3 „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ bescheinigt.

Diese Beeinträchtigungen können aufgrund von körperlichen oder geistigen Erkrankungen auftreten – etwa bei fortgeschrittener Demenz, nach einem Schlaganfall oder bei einer Parkinson-Erkrankung. Pflegebedürftige des Pflegegrads 3 benötigen meist mehrmals täglich Unterstützung bei der Selbstversorgung und der Bewältigung ihres Alltags.

Bis 2015 erfolgte eine Einordnung pflegebedürftiger Menschen in drei Pflegestufen. Dieses System bildete ausschließlich alters- oder krankheitsbedingte körperliche Einschränkungen ab. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)[2] wurden zum 1. Januar 2016 die neuen Pflegegrade eingeführt. Dabei wird die Lebenssituation pflegebedürftiger Personen ganzheitlicher betrachtet. Im Zuge des PSG II wurde auch der Pflegegrad 1 für Menschen eingeführt, die noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber etwa eine Pflegeberatung oder eine Anpassung ihrer Wohnsituation benötigen.

Bis 2015 erfolgte eine Einordnung pflegebedürftiger Menschen in drei Pflegestufen. Dieses System bildete ausschließlich alters- oder krankheitsbedingte körperliche Einschränkungen ab. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II)[2] wurden zum 1. Januar 2016 die neuen Pflegegrade eingeführt. Dabei wird die Lebenssituation pflegebedürftiger Personen ganzheitlicher betrachtet. Im Zuge des PSG II wurde auch der Pflegegrad 1 für Menschen eingeführt, die noch keinen erheblichen Unterstützungsbedarf haben, aber etwa eine Pflegeberatung oder eine Anpassung ihrer Wohnsituation benötigen.

Pflegegrad 3: Voraussetzungen

Um Pflegegrad 3 zu erhalten, müssen Versicherte zunächst einen Pflegegrad bei ihrer Pflegekasse beantragen[3]. Anhand eines Punktesystems von 0 bis 100 Punkten berechnet dann der Medizinische Dienst (bei privat Versicherten: Medicproof) ihren Unterstützungsbedarf und nimmt die Einstufung in einen Pflegegrad vor.

Für die Einstufung in den Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 und unter 70 Punkten vergeben werden. Begutachtet werden die folgenden sechs Lebensbereiche – es kommt immer darauf an, wie stark die betroffene Person im jeweiligen Kriterium eingeschränkt ist:

  1. Mobilität: Schwierigkeiten beim Gehen, Stehen oder Fortbewegen
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Beeinträchtigungen des Gedächtnisses, der Orientierung oder der Kommunikation
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Auffälliges Verhalten, emotionale Belastungen oder psychische Erkrankungen
  4. Selbstversorgung: Probleme bei der Körperpflege, beim An- und Ausziehen oder bei der Nahrungsaufnahme
  5. Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen: Schwierigkeiten bei der Medikamenteneinnahme oder bei der Umsetzung von Therapieanweisungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Schwierigkeiten bei der Organisation des Alltags oder der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte

Ein fiktives Fallbeispiel für das Kriterium Selbstversorgung: Wegen seiner fortgeschrittenen Parkinson-Erkrankung kann Olaf A., 73, nur noch schlecht seine Körperpflege übernehmen. Waschen von Oberkörper, Intimbereich, Duschen und Baden schafft er nur noch überwiegend unselbstständig: jeweils 2 Punkte – insgesamt 6 Punkte. Die Körperpflege im Bereich des Kopfes, also Zähneputzen, Gesicht Waschen und Kämmen, kann er noch überwiegend selbstständig leisten: 1 Punkt.

Nach diesem Schema werden die einzelnen Kriterien und die verschiedenen Unterpunkte nach und nach bewertet, sodass sich am Ende eine Gesamtpunktzahl ergibt.

Pflegegrad 3: Leistungen

Pflegebedürftige Menschen mit einem Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene finanzielle Leistungen, die für unterschiedliche Arten der Betreuung und Unterstützung vorgesehen sind. Dies sind im Einzelnen:

Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, erhalten Pflegegeld, über das sie frei verfügen können.

Mehr zu Pflegegeld

Wer sich zu Hause von professionellen Pflegefachkräften unterstützen lässt, kann Pflegesachleistungen erhalten. Diese sind keine tatsächlichen Sachleistungen, sondern Gelder, mit denen diese Dienstleistungen bezahlt werden. Möglich ist auch die sogenannte Kombinationsleistung aus Pflegegeld und Pflegesachleistung. Dabei wird das Pflegegeld nicht in vollem Umfang ausgezahlt, sondern anteilig.

Mehr zu Pflegesachleistungen

Kurzzeitpflege wird bei einem vorübergehenden stationären Pflegeheimaufenthalt genutzt, etwa nach einer Krankheit oder Operation. Verhinderungspflege dient dazu, pflegenden Angehörigen mal eine Auszeit zu ermöglichen. Für beide Pflegearten wird inzwischen ein gemeinsamer Jahresbetrag angesetzt.

Mehr zu Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege

Zu Hause gepflegte Menschen können den Entlastungsbetrag erhalten, der variabel einsetzbar ist und nicht auf das Pflegegeld angerechnet wird.

Mehr zu Entlastungsbetrag

Das sind teilstationäre Pflegeformen, bei denen hauptsächlich zu Hause gepflegte Menschen den Tag bzw. die Nacht in einer stationären Einrichtung verbringen.

Mehr zu Tagespflege

Das sind zum Beispiel Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel.

Zum Beispiel ein Handsender am Arm, mit dem zu Hause Gepflegte in einem Notfall Hilfe rufen können.

Für Umbaumaßnahmen im Wohnumfeld, wie die Installation eines Treppenliftes oder den Einbau einer barrierefreien Dusche, können Pflegebedürftige Zuschüsse erhalten.

Mehr zu Wohnraumanpassung

Für ambulante Wohngruppen, sogenannte Pflege-WGs, werden monatliche Zuschüsse gewährt.

Digitale Pflegeanwendungen, DiPA genannt, sind Apps oder browserbasierte Webanwendungen, die Pflegebedürftige und pflegende Angehörige im Pflegealltag unterstützen.

Die Geldleistungen bei Pflegegrad 3 im Überblick

Zum Stand 1.1.2026 können Pflegebedürftige des Pflegegrads 3 diese Leistungen erhalten[4]:

 

Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 1.1.2026)
Leistung Höhe
Pflegegeld 599 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 1.497 Euro monatlich
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege 3.539 Euro jährlich
Entlastungsbetrag 131 Euro monatlich
Tages- oder Nachtpflege 1.357 Euro monatlich
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 42 Euro monatlich
Hausnotruf bis zu 25,50 Euro monatlich
Wohnraumanpassung bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
Wohngruppenzuschuss 224 Euro monatlich
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) 40 € + Anleitung
Vollstationäre Pflege im Heim 1.319 Euro monatlich

 

Außerdem stehen ihnen kostenlose Beratungstermine und Beratungsbesuche zu, um ihre Pflege optimieren zu können. Pflegende Angehörige, Freunde und Bekannte dürfen zudem kostenlos an Pflegekursen teilnehmen.

Pflegegrad 3: Tipps für Angehörige

Wer pflegebedürftige Angehörige unterstützt, muss einerseits vieles bedenken und kann andererseits auch schnell an seine Leistungsgrenzen kommen. Folgende Tipps können helfen, den Überblick zu behalten:

Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegende sollten gemeinsam einen individuellen Pflegeplan erstellen. Dieser sollte in erster Linie die Bedürfnisse, Wünsche und Gewohnheiten der zu pflegenden Person berücksichtigen – jedoch auch die der pflegenden Angehörigen mitbedenken.

Pflegende Angehörige sind oft stark belastet. Nutzen Sie die Unterstützungsangebote wie Kurzzeitpflege oder Tagespflege, um sich regelmäßige Auszeiten zu gönnen und Kraft zu tanken.

Eine offene Kommunikation innerhalb der Familie und mit allen Beteiligten ist essenziell. Tauschen Sie sich regelmäßig über den Pflegebedarf, über Herausforderungen und Bedürfnisse aus.

Machen Sie sich mit den Möglichkeiten von Pflegehilfsmitteln vertraut. Spezielle Pflegebetten, Lagerungsrollen, Kopfwaschsysteme und andere Hilfsmittel können etwas Selbstständigkeit aufrechterhalten, die Pflege effizienter gestalten und den Alltag deutlich erleichtern.

Unterstützen Sie die pflegebedürftige Person dabei, so mobil wie möglich zu bleiben. Bewegungsfördernde Maßnahmen tragen zur Selbstständigkeit bei.

Prüfen Sie, ob bauliche Anpassungen im Wohnraum notwendig sind, um die Sicherheit und den Komfort zu erhöhen – zum Beispiel ein Treppenlift oder ein barrierefreies Bad. Dafür gibt es Zuschüsse (siehe oben).

Besuche von Freund:innen und Verwandten sowie die Teilnahme an Gruppenaktivitäten und Kursen innerhalb oder außerhalb von Pflegeeinrichtungen fördern die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person und entlasten auch Sie als pflegende Angehörige.

Pflegende Angehörige opfern sich häufig auf, doch es ist überaus wichtig, dass Sie auch auf Ihre eigene mentale und körperliche Gesundheit achten. Nehmen Sie Unterstützung von Familienmitgliedern, Freund:innen oder Beratungsstellen in Anspruch.

In 3 Schritten zum Pflegegrad 3

So erhalte ich für meinen pflegebedürftigen Angehörigen den Pflegegrad 3:

1. Antrag bei der zuständigen Pflegekasse stellen
2. Pflegekasse schickt den Medizinischen Dienst zur Begutachtung
3. Mit dem Vorliegen des Pflegegrads 3 können Leistungen wie Pflegegeld, Zuschuss zur vollstationären Pflege etc. in Anspruch genommen werden

Pflegegrad 3 – ein Fazit

Pflegegrad 3 bietet Menschen mit schweren Beeinträchtigungen beim Bewältigen ihres Alltags finanzielle Unterstützungen und diverse Leistungen, um ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Ein individuell angepasster Pflegeplan, regelmäßige Pausen für pflegende Angehörige und die Nutzung von unterschiedlichen Angeboten tragen dazu bei, die Herausforderungen zu bewältigen und die Lebensqualität aller Beteiligten zu erhalten.

Häufig gestellte Fragen zu Pflegegrad 3

Pflegegrad 3 wird Personen zugesprochen, die „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeiten oder der Fähigkeiten“ haben und verstärkte Unterstützung im Alltag benötigen. Dazu zählen körperliche, geistige und/oder psychische Beeinträchtigungen etwa aufgrund einer fortgeschrittenen Demenz, der Folgen eines Schlaganfalls oder schwerer Mobilitätsprobleme.

Den Pflegegrad 3 bekommt, wer bei der Pflegebegutachtung eine „schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeiten oder der Fähigkeiten“ bestätigt bekommt. Betrachtet werden dabei Aspekte wie Mobilität, Selbstversorgung und Gestaltung des Alltagslebens. Die Begutachtung führt der Medizinische Dienst (bei gesetzlich Versicherten) oder Medicproof (bei privat Versicherten) aufgrund eines Punktesystems durch. Auf einer Skala von 0 bis 100 Punkten entsprechen die Beeinträchtigungen des Pflegegrads 3 einer Punktzahl zwischen 47,5 und unter 70.

Wie viel Geld Sie mit Pflegegrad 3 erhalten, hängt von Ihrer Versorgungsform ab. Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und vollstationäre Pflege sowie weitere Leistungen. Bei einer vollstationären Versorgung zum Beispiel erhalten Menschen mit Pflegegrad 3 monatliche Geldleistungen in Höhe von 1.319 Euro (Stand: 1.1.2026).

Das muss individuell geprüft werden, doch grundsätzlich ist es möglich, dass Menschen mit Pflegegrad 3 alleine leben. Tatsächlich wird der Großteil der Betroffenen zu Hause gepflegt, nur etwa ein Viertel der Menschen wird in stationärer Pflege versorgt.

Quellennachweise

[1] https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html

[2] Bundesministerium für Gesundheit (o.D.): Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii [abgerufen am 02.07.2026]

[3] Bundesministerium für Gesundheit (o.D.): Antragsverfahren. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun [abgerufen am 02.07.2026]

[4] Bundesministerium für Gesundheit (13.02.2026): Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick [abgerufen am 02.07.2026]

Weitere Quellen:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI), § 15 SGB XI Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, Begutachtungsinstrument. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/__15.html [abgerufen am 02.07.2026]

vdek. Verband der Ersatzkassen: Pflegegrade. Online verfügbar unter: https://www.vdek.com/presse/glossar_gesundheitswesen/pflegegrade.html [abgerufen am 02.07.2026]

Medizinischer Dienst Bund: Pflegebegutachtung. Online verfügbar unter: https://www.medizinischerdienst.de/versicherte/pflegebegutachtung/ [abgerufen am 02.07.2026]

Bundesministerium für Gesundheit (o.D.): Pflegeversicherung, Zahlen und Fakten. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegeversicherung-zahlen-und-fakten [abgerufen am 02.07.2026]

Bundesministerium für Gesundheit (o.D.): Antragsverfahren. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/pflegebeduerftig-was-nun [abgerufen am 02.07.2026]

pflege.de (o.D.): Pflegegrad 3: Geld, Leistungen und Voraussetzungen. Online verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/pflegegrad-3/ [abgerufen am 02.07.2026]

aok.de (o.D.): Pflegegrad: Leistungen, Höherstufung, Widerspruch. Online verfügbar unter: https://www.aok.de/pk/pflegegrad-beantragen/pflegegrad/ [abgerufen am 02.07.2026]

sanubi.de (o.D.): Pflegegrad 3 – Geld, Leistungen & Ansprüche 2026. Online verfügbar unter: https://sanubi.de/pflegegrade/pflegegrad-3/ [abgerufen am 02.07.2026]

Verbraucherzentrale (11. Februar 2026): Was Pflegegrade bedeuten und wie die Einstufung funktioniert. Online verfügbar unter: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/was-pflegegrade-bedeuten-und-wie-die-einstufung-funktioniert-13318 [abgerufen am 02.07.2026]

pflege.de (o.D.): Pflegegrade. Online verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/ [abgerufen am 02.07.2026]

Bundesministerium für Gesundheit (o.D.): Zweites Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegestaerkungsgesetz-zweites-psg-ii [abgerufen am 02.07.2026]

Bundesministerium für Gesundheit (13.02.2026): Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/online-ratgeber-pflege/leistungen-der-pflegeversicherung/leistungen-im-ueberblick [abgerufen am 02.07.2026]

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Pflegegeld https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegegeld/ Fri, 26 Jan 2024 18:17:35 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=53159

Die am häufigsten genutzte Pflegeleistung in Deutschland ist das Pflegegeld. Pflegebedürftige Personen haben Anspruch darauf und können es verwenden, um ihre Pflege privat zu organisieren. In diesem Artikel erfahren Sie: Wie hoch ist das Pflegegeld? Wer bekommt es? Kann ich zusätzlich noch andere Leistungen der Pflegeversicherung nutzen und wie wird das auf das Pflegegeld angerechnet?

Wer bekommt Pflegegeld?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung ist ein anerkannter Pflegegrad und dass die pflegebedürftige Person im häuslichen Umfeld lebt und dort ohne Bezahlung von Angehörigen, Freunden und Ehrenamtlichen gepflegt und betreut wird. Das Pflegegeld ist keine Leistung für Angehörige oder etwa eine Bezahlung für das Pflegen. Das Pflegegeld steht der pflegebedürftigen Person zu und ist dafür gedacht, ihre Kosten und Aufwendungen für die Pflege zu finanzieren. Wie sie das machen möchte, ist ihr frei überlassen.

Wofür kann das Pflegegeld genutzt werden?

Das Pflegegeld steht Versicherten zur freien Verfügung. Sie können selbst entscheiden, was mit diesem Geld bezahlt wird. Es müssen keine Nachweise bei der Pflegekasse eingereicht werden. Die Pflegestudie des VdK zeigt, dass das Pflegegeld unterschiedlich genutzt wird. Am häufigsten wird es verwendet, um laufende Ausgaben zu bezahlen. Das Pflegegeld wird oft auch an pflegende Angehörige und betreuende Freunde oder Verwandte weitergeleitet. Mit dem Pflegegeld werden auch Dienstleistungen finanziert, die die Pflegeversicherung nicht übernimmt, sowie Betreuungsangebote und ehrenamtliche Hilfe.

Wie hoch ist das Pflegegeld für die verschiedenen Pflegegrade?

Die Höhe des Pflegegeldes ist nach den verschiedenen Pflegegraden gestaffelt. Die Idee dahinter: Je höher der Pflegebedarf, umso mehr ist ein Mensch auf Pflege und Unterstützung angewiesen – und umso höher sind die Kosten für die Pflege.

Zum 1. Januar 2024 wurden Pflegegeld, Pflegesachleistungen und die Zuschläge für die Pflege im Heim erhöht.

Zum Stand Juli 2026 beläuft sich das Pflegegeld laut Bundesgesundheitsministerium monatlich auf:

Pflegegrad Pflegegeld
Pflegegrad 2 347 Euro
Pflegegrad 3 599 Euro
Pflegegrad 4 800 Euro
Pflegegrad 5 990 Euro

Wie wird das Pflegegeld beantragt?

Den Antrag auf Pflegegeld muss die Person mit Pflegebedarf bei ihrer Pflegeversicherung selbst stellen. Ist das nicht möglich, kann eine bevollmächtigte Person oder ein:e gesetzliche:r Betreuer:in den Antrag in Vertretung stellen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, etwa durch eine E-Mail, einen Anruf oder einen kurzen Brief. Die Pflegeversicherung schickt dann ein Formular zu, das ausgefüllt und wieder zurückgeschickt werden muss. Als Antragsdatum geben Sie das Datum an, an dem Sie erstmals mit der Pflegekasse zwecks des Pflegegeldes kommuniziert haben. Das Pflegegeld wird auch rückwirkend gezahlt, Stichtag ist der Tag der Antragstellung. Das Geld wird direkt auf das Konto des oder der Antragstellenden überwiesen, in der Regel zum ersten Werktag des Monats.

Regelmäßige Beratung: Pflicht für Pflegegeldempfänger

Wer ausschließlich Pflegegeld erhält, ist gesetzlich dazu verpflichtet, regelmäßige Pflegeberatungen zu nutzen. Diese Beratungen werden von Pflegediensten oder anderen anerkannten Beratungsstellen durchgeführt. Sie kommen dazu ins Zuhause der pflegebedürftigen Person und prüfen, ob sie dort weiterhin gut versorgt ist. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind die Beratungen einmal pro Halbjahr vorgesehen, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Vierteljahr. Diese Beratungsbesuche sind eine gute Gelegenheit, um Informationen zu Pflegehilfsmitteln, Pflegekursen, Unterstützungs- und Entlastungsleistungen zu erfragen und einen Pflegeplan aufzustellen.

Kann ich Pflegegeld auch bekommen, wenn ich einen Pflegedienst nutze?

Wer einen Pflegedienst nutzt, kann von der Pflegekasse die sogenannte Pflegesachleistung für die Bezahlung des Pflegedienstes beanspruchen. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit dem Pflegedienst ab. Die Höhe des Geldes orientiert sich an den Pflegegraden. Wird die Sachleistung nicht in voller Höhe ausgeschöpft, kann der Restbetrag als Pflegegeld ausgezahlt werden. Wenn Sachleistungen und Pflegegeld kombiniert werden, spricht man von einer Kombinationsleistung. Zum Beispiel: Wenn Sie 50 Prozent der Pflegesachleistungen für den Pflegedienst brauchen, können Sie noch 50 Prozent des Pflegegelds bekommen. Mit einem Pflegegeld-Rechner können Sie die Höhe ermitteln.
Wenn Sie diese Kombinationsleistung nutzen möchten, sollte dies im Antrag entsprechend angegeben werden.

Was muss ich beachten, wenn ich Pflegegeld erhalte?

Verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung können sich auf die Höhe des Pflegegelds auswirken. So werden Pflegesachleistungen mit dem Pflegegeld verrechnet. Wenn pflegende Angehörige ausfallen und die Verhinderungspflege genutzt wird, kann sich das Pflegegeld verringern. Wer nur stundenweise Verhinderungspflege nutzt, erhält weiter das volle Pflegegeld. Dauert die Betreuung länger als einen Tag, wird das Pflegegeld um 50 Prozent gekürzt (Ausnahme: für den ersten und letzten Tag der Verhinderungspflege wird das volle Pflegegeld gezahlt).

Muss ich das Pflegegeld neu beantragen, wenn sich der Pflegegrad ändert?

Wenn die pflegebedürftige Person in einen höheren Pflegegrad eingestuft wird, erhöht sich auch das Pflegegeld. In der Regel müssen Sie einen Höherstufungsantrag stellen. Wenden Sie sich an die Pflegekasse, die Ihnen einen Antrag zusendet. Sie füllen diesen aus und geben den neuen Pflegegrad an. Wollen Sie kein Pflegegeld mehr erhalten, sondern ausschließlich Sachleistungen nutzen, müssen Sie einen Umstellungsantrag bei der Pflegekasse einreichen. Formulare hält in der Regel die zuständige Pflegekasse bereit.

Fazit

Das Pflegegeld ist eine wichtige Unterstützungsleistung für Pflegebedürftige und sollte möglichst frühzeitig beantragt werden. Es ist eine Sozialleistung der Pflegeversicherung, die alle Menschen ab Pflegegrad 2 erhalten können. Das Geld kann frei verwendet werden, etwa um die Ausgaben des täglichen Bedarfs zu decken und für Betreuung und Pflege von Angehörigen, Freunden und Nachbarn. Werden andere Leistungen der Pflegeversicherung genutzt, reduziert sich unter Umständen das Pflegegeld. Nutzen Sie dazu die regelmäßigen Beratungstermine, um sich darüber zu informieren.

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Wissenswertes zum Thema Impfen https://www.korian.de/ratgeber-magazin/impfkampagne/ Mon, 11 Aug 2025 10:00:00 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=63874

Impfungen zählen zu den wirksamsten Maßnahmen, um sich selbst und andere vor Infektionskrankheiten zu schützen. Besonders für ältere Menschen, pflegende Angehörige, chronisch Kranke und Schwangere ist ein umfassender Impfschutz wichtig – nicht nur zum eigenen Schutz, sondern auch zum Schutz des sozialen Umfelds.
Doch wer sollte sich wann und gegen was impfen lassen? Und wie behält man den Überblick über den Impfstatus? Dieser Beitrag informiert verständlich über das Impfen, gibt Empfehlungen und zeigt, wo und wie man sich einfach impfen lassen kann.

Wer sollte sich gegen was impfen lassen?

Impfungen schützen vor übertragbaren Krankheiten und richten sich nach Alter, Gesundheit und Lebensumständen. Kinder erhalten Grundimmunisierungen, Erwachsene sollten ihren Impfschutz regelmäßig auffrischen. Bestimmte Berufsgruppen und Reisende benötigen ggf. zusätzliche Impfungen. Ab 60 Jahren und bei chronischen Erkrankungen werden weitere Impfungen empfohlen. Eine individuelle Beratung erfolgt beim Hausarzt.

Impfungen für Menschen im höheren Alter und Pflegebedürftige

Gerade ältere und pflegebedürftige Menschen haben ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe, da ihre Immunabwehr oft geschwächt ist.

Empfohlene Impfungen für Pflegebedürftige und Senioren sind:

  • Grippeschutzimpfung (Influenza): Jährlich empfohlen, am besten im Oktober oder November. Besonders wichtig, da Grippe bei älteren Menschen schwer verlaufen kann. Für Menschen ab 60 empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) einen Hochdosis-Impfstoff.
  • COVID-Impfung: Schutz vor schweren Verläufen, besonders bei älteren und vorerkrankten Menschen. Die aktuellen Empfehlungen zur Auffrischung sollten mit dem Hausarzt besprochen werden.
  • RSV-Impfung: einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) wird empfohlen. (z. B. bei chronischen Lungen-, Herz- oder Nierenerkrankungen), am besten im Herbst vor Beginn der RSV-Saison. Lassen Sie sich ärztlich beraten, ob die Impfung sinnvoll ist. Unter der Voraussetzung, dass eine Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen RSV besteht, kann die Influenza-Impfung gleichzeitig mit den proteinbasierten RSV-Impfstoffen verabreicht werden. Die Injektion soll jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen.
  • FSME-Impfung (Zeckenimpfung): Empfohlen für Menschen in FSME-Risikogebieten, schützt vor einer durch Zecken übertragenen Hirnhautentzündung. Drei Grundimmunisierungen, danach regelmäßige Auffrischung.
  • Gürtelrose-Impfung (Herpes zoster): Die STIKO empfiehlt die Gürtelrose-Impfung mit einem Totimpfstoff für alle ab 60 Jahren sowie ab 50 Jahren bei geschwächtem Immunsystem oder schweren Grunderkrankungen. Zwei Impfdosen schützen ab einem Alter von 50 Jahren effektiv vor Gürtelrose (92 %) und Nervenschmerzen (82 %). Auch bei über 70-Jährigen bleibt der Schutz mit etwa 90 % hoch.
  • Pneumokokken-Impfung: Schützt vor Lungenentzündung und anderen schweren Erkrankungen, die durch Pneumokokken-Bakterien verursacht werden. Besonders empfohlen für Menschen ab einem Alter von 60 Jahren oder mit chronischen Erkrankungen.

Impfungen für Personen mit eingeschränkter Immunfunktion

Da Personen mit Immuneinschränkung generell anfälliger für viele Infektionskrankheiten sind und diese mit schwereren Verläufen einhergehen können als bei Immungesunden, empfiehlt die STIKO sowohl den Menschen selbst als auch ihren Kontaktpersonen einen möglichst umfassenden Impfschutz. Aufgrund der eingeschränkten Immunfunktion kann es zu einer weniger ausgeprägten oder fehlenden Immunantwort nach der Impfung kommen.

Bei Personen, die z. B. eine Chemotherapie erhalten, sollte die Impfung möglichst ≥2 Wochen vor dem Beginn der Chemotherapie oder zwischen zwei Chemotherapiezyklen erfolgen. Die Impfung mit einem Influenza-Totimpfstoff ist erst 6 Monate nach allogener oder autologer Stammzelltransplantation (HSZT) empfohlen. Es sollte daher ein individuell abgestimmter Impfzeitpunkt gewählt werden, um trotz Immunschwäche einen bestmöglichen Schutz zu erreichen.

Impfung für pflegende Angehörige und Kontaktpersonen

Auch pflegende Angehörige spielen eine zentrale Rolle: Sie können Krankheiten übertragen, selbst wenn sie nicht erkranken, und gefährden damit die Gesundheit der zu Pflegenden.

Ein Impfschutz sollte für mindestens einer der folgenden Impfungen vorliegen:

  • Grippeschutzimpfung: Auch für Angehörige wichtig, um pflegebedürftige Menschen nicht anzustecken.
  • COVID-Impfung: Schützt sowohl die Pflegenden als auch die Pflegebedürftigen vor Ansteckung.
  • Weitere Impfungen je nach Situation: Bei bestimmten Erkrankungen der zu Pflegenden (z. B. chronische Hepatitis oder Immunschwäche) können zusätzliche Impfungen sinnvoll sein (z. B. Hepatitis B, Meningokokken, Gürtelrose).

Impfen in der Schwangerschaft schützt Mutter und Kind

Schwangere haben ein erhöhtes Risiko für schwere Infektionsverläufe, deshalb sind bestimmte Impfungen besonders wichtig. Während Lebendimpfstoffe wie Masern oder Röteln tabu sind, empfiehlt die STIKO Impfungen gegen Grippe, Keuchhusten und COVID-19 ausdrücklich – sogar während der Schwangerschaft ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Diese schützen nicht nur die Mutter, sondern auch das ungeborene Kind.

Impfen während Schwangerschaft und Stillzeit

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Impfungen im Blick behalten: Tipps für den Alltag

Regelmäßige Impfungen sind besonders für ältere Menschen und chronisch Kranke ein wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes. Daher sollte der Impfstatus mindestens einmal jährlich gemeinsam mit dem Arzt überprüft werden. Um den Überblick zu behalten, empfiehlt sich das Führen eines Impfpasses. Angehörige können dabei unterstützen, Impftermine zu organisieren und wahrzunehmen. Auch Aufklärung spielt eine zentrale Rolle: Wer über Nutzen und Sicherheit von Impfungen informiert ist, ist eher bereit, sich impfen zu lassen.

Praktische Tipps zum Impfen für Pflegende und Angehörige

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Wo kann ich mich impfen lassen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten bzw. Anlaufstellen, wo man sich impfen lassen kann:

Hausarztpraxis / Allgemeinmediziner

Der erste Ansprechpartner für Impfungen ist in der Regel dein Hausarzt. Er kennt deinen Impfstatus und berät dich zu nötigen Auffrischungen oder empfohlenen Impfungen.

Fachärzt:innen (z. B. Gynäkolog:innen, Kinderärzt:innen, Internist:innen)

Je nach Impfung und Zielgruppe:

  • Gynäkolog:innen: HPV-Impfung
  • Kinderärzt:innen: Grundimmunisierungen im Kindesalter
  • Internist:innen: Reiseimpfungen oder Impfungen bei Vorerkrankungen

Apotheken (bei bestimmten Impfungen)

Viele Apotheken bieten mittlerweile auch Impfungen an, z. B. gegen:

Gesundheitsämter / Öffentliche Impfstelle

Vor allem für:

  • Reiseimpfungen
  • Schulimpfungen
  • Impfaktionen in Betrieben oder sozialen Einrichtungen

Tropenmedizinische Institute / Reise-Impfzentren

Für spezielle Reiseimpfungen wie:

  • Gelbfieber
  • Typhus
  • Hepatitis A/B
  • Tollwut

Betriebsärztlicher Dienst

In vielen größeren Unternehmen kann man sich über den Betriebsarzt impfen lassen, z. B. gegen:

  • Grippe
  • COVID-19
  • ggf. Hepatitis oder Tetanus bei beruflicher Indikation

Wo finde ich ein Impfangebot in meiner Nähe?

Teilnehmende Apotheken findet man z. B. über die App ApoGuide.de (https://www.apoguide.de/apothekensuche)

Oder die Apothekensuche der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA).

Auf dem bundesweiten Portal: https://www.impfen-info.de.

Über die Seite Ihres jeweiligen Landesgesundheitsministeriums.

Direkt bei deiner Krankenkasse – viele bieten Impfberatungen und Standortlisten an.

Nach der Impfung: Deshalb ist Beobachtung so wichtig

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Impfberechtigung und Kosten

Pflegende Angehörige und enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen sind impfberechtigt: In Deutschland können sie sich kostenlos impfen lassen. Dafür ist meist eine Bescheinigung der pflegebedürftigen Person und ein Nachweis der Pflegebedürftigkeit (z. B. Pflegegrad) nötig. Die Regelungen können je nach Bundesland variieren.

Die Kosten für empfohlene Impfungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Offizielle Informationsquellen

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Robert Koch-Institut (RKI)

Gesundheitsamt: Gibt Auskunft zu regionalen Impfaktionen und aktuellen Empfehlungen.

Offizielles Portal www.impfen-info.de

Fazit

Impfungen schützen nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die der vulnerablen Menschen im Umfeld. Mit einem aktuellen Impfschutz können viele schwere Infektionen verhindert werden. Informieren Sie sich regelmäßig und nutzen Sie die Beratungsangebote Ihrer Ärzte und offiziellen Stellen.

Expertenstandard Impfen

Der Flyer gibt Tipps und Informationen zum Thema Impfen für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

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FAQ:

Impfungen sind beim Hausarzt, bei Fachärzt:innen, in vielen Apotheken, in Gesundheitsämtern, Reiseimpfzentren sowie über den Betriebsarzt möglich. Je nach Impfung und Zielgruppe variiert der passende Ort.

Impfstellen lassen sich über Hausarztpraxen, die Plattform www.impfen-info.de, die App ApoGuide.de oder über Ihre Krankenkasse finden. Auch Gesundheitsämter informieren regional.

Die Grundimmunisierung besteht aus mehreren Impfungen, um einen Basis-Impfschutz aufzubauen. Auffrischimpfungen sorgen dafür, dass dieser Schutz langfristig erhalten bleibt – besonders bei Erwachsenen wichtig.

Es ist empfehlenswert, den Impfstatus jährlich mit dem Hausarzt zu besprechen – insbesondere bei älteren Menschen, chronisch Kranken und pflegenden Angehörigen.

Für Menschen ab 60 Jahren empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) unter anderem Impfungen gegen Grippe (Influenza), Pneumokokken, Gürtelrose (Herpes zoster), COVID-19 und FSME (bei Aufenthalt in Risikogebieten) sowie RSV-Impfung. Eine ärztliche Beratung ist ratsam.

Pflegende Angehörige sollten mindestens gegen Influenza (Grippe) und COVID-19 geimpft sein, um Pflegebedürftige zu schützen. Je nach Erkrankung der gepflegten Person können auch Impfungen gegen Hepatitis B, Meningokokken oder Gürtelrose empfohlen sein.

Mit zunehmendem Alter wird das Immunsystem schwächer. Impfungen helfen, schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden und schützen auch das Umfeld. Besonders bei chronischen Erkrankungen sind regelmäßige Impfungen essenziell.

Ja, alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auch pflegende Angehörige sind häufig kostenfrei impfberechtigt – ein entsprechender Nachweis ist notwendig.

Ja, bestimmte Impfungen wie die gegen Influenza und RSV können gleichzeitig, aber an unterschiedlichen Gliedmaßen verabreicht werden. Dies erleichtert die Terminplanung und erhöht die Impfrate – ärztliche Beratung ist wichtig.

Leichte Reaktionen wie Rötung oder Schmerzen an der Einstichstelle sind normal und klingen meist schnell ab. Bei stärkeren oder ungewöhnlichen Nebenwirkungen sollte man ärztlichen Rat einholen.

Reisende sollten sich je nach Reiseziel gegen Hepatitis A/B, Gelbfieber, Typhus, Tollwut oder andere Krankheiten impfen lassen. Eine reisemedizinische Beratung ist frühzeitig empfehlenswert.

Ja, gerade bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes, Herz-Kreislauf-Leiden oder COPD sind Impfungen besonders wichtig. Der Arzt hilft bei der Auswahl geeigneter Impfstoffe.

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Pflegekosten steuerlich absetzen  https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegekosten-steuerlich-absetzen/ Mon, 23 Jun 2025 07:42:00 +0000 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-2025-das-aendert-sich-2/

Einen pflegebedürftigen Menschen zu betreuen ist teuer. Um die finanziellen Belastungen sowohl von Pflegebedürftigen wie von pflegenden Angehörigen zu senken, sieht das deutsche Steuersystem verschiedene Möglichkeiten vor.

Für pflegebedürftige Menschen sind dies:

  • außergewöhnliche Belastungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Für pflegende Angehörige sind es:

  • Pflegepauschbetrag
  • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen

Wenn ein Pflegegrad festgestellt ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, können pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige verschiedenen Kosten geltend machen, um ihre Steuerlast zu verringern.

Außergewöhnliche Belastungen

Pflegebedürftige Menschen können die Kosten, die ihnen für ihre Pflege entstehen, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

In Frage kommen dafür etwa:

  • Pflegeheimkosten
  • ambulante Pflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Zuzahlungen zu Hilfsmitteln und Medikamenten
  • Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit (Badumbau, Treppenlift, etc.)
  • Haushaltshilfen, Alltagshelfer

Das betrifft natürlich nur Kosten, die der pflegebedürftige Mensch selbst trägt. Das heißt, die Zuschüsse etwa der Pflegekasse verringern den abzugsfähigen Betrag. Weiterhin reduziert sich dieser Betrag um den sogenannten zumutbaren Eigenanteil (siehe nächstes Kapitel).

Grundsätzlich sollten für die außergewöhnlichen Belastungen möglichst detaillierte schriftliche Rechnungen vorliegen. Denn etwa bei Umbaumaßnahmen kann man nur die Kosten für die Handwerker, nicht aber die für das Material absetzen.

Pflegekosten – zumutbarer Eigenanteil

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es pflegebedürftigen Menschen zugemutet werden kann, einen bestimmten Anteil ihrer Pflegekosten selbst zu tragen. Dieser zumutbare Eigenanteil wird in einem komplexen Verfahren berechnet, zugrunde gelegt wird das Jahreseinkommen – gestaffelt in drei Stufen – sowie Familienstand und Kinderanzahl.

Zumutbarer Eigenanteil:

Jahreseinkommen Bis 15.349 € Bis 51.130 € Über 51.130 €
Kein Kind, ledig 5 % 6 % 7 %
Kein Kind, verheiratet 4 % 5 % 6 %
1–2 Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als 2 Kinder 1 % 1 % 2 %

 

Für einen unverheirateten, kinderlosen Menschen mit Jahreseinkünften von 35.000 Euro ergäbe sich beispielsweise ein Betrag von ca. 1.950 Euro. Ein Mensch mit einem Kind und Einkünften von 30.000 Euro läge bei etwa 750 Euro. Alle über dem Eigenanteil liegenden Kosten können Pflegebedürftige von der Steuer absetzen.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Jede steuerpflichtige Person – gleich ob pflegebedürftig oder nicht – kann einen bestimmten Anteil von Dienstleistungen, die sie in und um den Haushalt herum in Anspruch nimmt, steuerlich absetzen. Pflegebedürftige Menschen können sich dies zunutze machen und Aufwendungen für Unterstützung im Haushalt oder Handwerkerarbeiten zur Verbesserung des Wohnumfeldes absetzen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel „Pflege zu Hause: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen“.

Pflege zu Hause: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

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Unterhaltszahlungen

Wer für pflegebedürftige Angehörige Unterhalt zahlt, kann diesen unter bestimmten Umständen steuerlich geltend machen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können übernommene Pflegekosten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.

Das ist möglich, wenn…

  • die pflegenden Angehörigen unterhaltspflichtig sind
  • die Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht selbst tragen können und
  • die finanziell unterstützten Personen aufgrund von Pflegebedürftigkeit im Pflegeheim leben.
  • Altersentlastungsbetrag

    Eine weitere Entlastungsmöglichkeit, die Menschen im Alter zugutekommt, ist der Altersentlastungsbetrag. Dieser steuerliche Freibetrag entlastet Menschen nach dem 64. Lebensjahr steuerlich. Der Altersentlastungsbetrag wurde nicht zur Finanzierung der Pflege konzipiert, er kann bei Pflegebedürftigen aber natürlich trotzdem dazu beitragen. Die Berechnungsgrundlage dafür ist das Kalenderjahr, das auf den 64. Geburtstag folgt.
    Der Altersentlastungsbetrag wird im Laufe der kommenden Jahr kontinuierlich gesenkt.

    Zum Beispiel reduziert er die zu versteuernden Einkünfte…

    • seit dem Jahr 2020 um 16 Prozent für alle, die 2019 64 Jahre alt geworden sind (maximal aber 760 Euro)
    • seit dem Jahr 2025 um 13,2 Prozent für alle, die 2024 64 Jahre alt geworden sind (maximal aber 627 Euro)

    2058 läuft der Altersentlastungsbetrag aus. Wer also 2057 64 wird, geht leider leer aus. Für den Freibetrag muss man nicht aktiv werden, das Finanzamt rechnet ihn anhand des Geburtsdatums automatisch an. Eine detaillierte Auflistung der Prozentsätze nach Jahren ist beim Finanzamt zu finden.

    Pflegekosten – Eintragen in der Steuererklärung / Belege

    In der Steuererklärung tragen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige die Pflegekosten in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.

    Für die steuerliche Absetzbarkeit der Pflegekosten müssen Belege vorhanden sein. Das sind zunächst einmal der Bescheid über den Pflegegrad und die entsprechenden Versicherungsbescheide und dann natürlich die verschiedenen, möglichst detaillierten Rechnungen des Pflegedienstes, für Arzneimittel, Pflegehilfsmittel, in Anspruch genommene Dienstleistungen und so weiter.

    Seit einigen Jahren gilt für diese Nachweise die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Die Belege müssen nicht beim Finanzamt eingereicht, aber mindestens bis zur Zusendung des Steuerbescheides aufbewahrt und bei einer Prüfung vorgelegt werden.

    Pflegekosten steuerlich geltend machen – Fazit

    Für Pflegebedürftige, aber auch für pflegebedürftige Angehörige können durch die Pflege teilweise erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Um sie zu entlasten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Ersparnis. Diese alle zu durchschauen, ist nicht ganz einfach. Im Zweifel können sich Betroffene Unterstützung bei Lohnsteuerhilfevereinen oder bei einer Steuerberatung holen.

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    Demenz: Hilfsangebote für Angehörige https://www.korian.de/ratgeber-magazin/demenz-hilfe-fuer-angehoerige/ Thu, 07 Aug 2025 13:39:00 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=61859

    Wer Demenz hat, wird meist zuhause von den Angehörigen gepflegt. Das ist die Lage der Demenzpflege in Deutschland – statistisch gesehen. So angenehm und hilfreich es für Betroffene ist, in ihrer gewohnten Umgebung zu leben, so herausfordernd kann die Situation für die Familienmitglieder sein. Pflegende Angehörige sollten dabei immer auch die eigenen Kräfte im Blick behalten und Überforderung vermeiden – getreu dem Motto „Damit ich gut für dich sorgen kann, muss es auch mir gutgehen.“

    Für Angehörige gibt es zahlreiche Angebote zur Unterstützung und zur Selbsthilfe. Einen generellen Überblick bietet der Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums.

    Unterstützungsangebote für die häusliche Pflege bei Demenz

    Wer sich zur Pflege eines demenzkranken Angehörigen entschließt, steht nicht alleine da: Pflegende Angehörige haben vonseiten der Pflegekassen Anspruch auf eine kostenlose Beratung. Wer mit den typischen Verhaltensweisen Demenzkranker vertraut ist, dem fällt die häusliche Pflege in der Regel leichter. Die zuständigen lokalen Beratungsstellen sind in der Datenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege zu finden. Kurse und Schulungen über den richtigen Umgang mit Demenzkranken werden außerdem über die zuständige Krankenkasse vermittelt.

    Bei der häuslichen Pflege können sich Angehörige außerdem durch ambulante Pflegedienste unterstützen lassen. Diese kommen für Pflegeleistungen wie morgendliches Anziehen, Duschen oder Medikamentengabe ins Haus. Abgerechnet werden sie je nach festgestellter Pflegestufe mit der Pflegekasse.

    Eine Entscheidung für die häusliche Pflege bedeutet nicht zwangsläufig, dass Demenzpatienten 24 Stunden am Tag zu Hause betreut werden. Es gibt unterschiedliche ambulante Angebote, die den pflegenden Angehörigen Freiräume verschaffen, um durchzuschnaufen, Kräfte zu sammeln oder ganz allgemein, ihr eigenes Leben zu leben. Dazu gehören:

    • Betreuungsgruppen: Die regionalen Alzheimer Gesellschaften bieten Betreuungsgruppen als niedrigschwelliges Angebot, bei denen Demenzkranke für einige Stunden an einem oder mehreren Tage pro Woche in Gruppen betreut und beschäftigt werden.
    • Tagespflege: An einem oder mehreren Tagen pro Woche werden Demenzpatienten und -patientinnen abgeholt und in einer Pflegeeinrichtung im Rahmen von Tagespflege betreut.
    • Kurzzeit– und Verhinderungspflege: Für einen begrenzten Zeitraum werden Demenzkranke in einer stationären Einrichtung aufgenommen. Dies dient dazu, vorübergehende Phasen zu überbrücken, in denen die pflegenden Angehörigen etwa überlastet, selbst krank, beruflich verhindert oder in Urlaub sind.

    Je nach Pflegestufe unterstützen die Pflegeversicherungen diese Pflegeangebote vollständig oder anteilig. Welche Pflegeleistungen sie genau übernehmen, ist hier zu finden.

    Selbsthilfeangebote

    Selbst wenn Unterstützungsangebote organisiert sind, bleibt die Pflege eines Demenzpatienten für die Angehörigen immer noch eine große Herausforderung. Die oftmals umfassende Pflege, die häusliche Versorgung und nicht zuletzt der Umgang mit den Folgen der Krankheit wie Verwirrung, Aggression und Nicht-Wiedererkennen Angehöriger, sind psychisch belastend.

    Der Austausch mit anderen Menschen, die unter einer ähnlichen Belastung stehen, kann da sehr wohltuend sein. Man erlebt, wie Andere mit vergleichbaren Situationen umgehen und kann gegebenenfalls auch praktische Tipps austauschen. Dafür gibt es regional zahlreiche Selbsthilfegruppen für die Angehörigen von Demenzkranken. Zu finden sind sie über das Alzheimer-Telefon oder die Online-Datenbank für Selbsthilfegruppen der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.

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    Pflegezeitgesetz (PflegeZG) – Gesetzliche Freistellungsregelungen für pflegende Beschäftigte https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegezeitgesetz-pflegezg/ Fri, 26 Jan 2024 10:45:06 +0000 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegezeitgesetz-pflegezg-2/

    Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) unterstützt Arbeitnehmer:innen, die zu Hause eine:n Angehörige:n pflegen. Es gibt ihnen die Möglichkeit, sich für eine begrenzte Zeit von ihrer beruflichen Tätigkeit freistellen zu lassen, um die Pflege von nahen Angehörigen zu übernehmen.

    Das Pflegezeitgesetz ermöglicht damit eine Balance zwischen beruflichen Verpflichtungen und familiärer Fürsorge. Als einer der führenden Pflegeanbieter begleitet Korian täglich pflegende Angehörige bei Fragen rund um das PflegeZG. Welche Optionen es dabei gibt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche finanziellen Aspekte zu beachten sind, erfahren Sie hier.

    Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz

    Das Pflegezeitgesetz gibt Arbeitnehmer:innen, die Angehörige pflegen, die Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit und damit mehr zeitliche Flexibilität. Wörtlich heißt es im Gesetzestext:

    „Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu eröffnen, pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung zu pflegen und damit die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege zu verbessern.“

    PflegeZG §1[1]

     

    Nahe Angehörige sind nach PflegeZG §7 Abs. 3 unter anderem Großeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder und Enkelkinder.[2]

    Wer pflegebedürftige nahe Angehörige pflegt, kann sich nach dem Pflegezeitgesetz unter bestimmten Voraussetzungen von der Arbeit freistellen lassen und gegebenenfalls sogar einen finanziellen Ausgleich erhalten.

    Dafür sieht das Gesetz drei verschiedene Modelle vor, die sich nach ihren Leistungen und Voraussetzungen unterscheiden:

    1. Pflegeunterstützungsgeld
    2. Pflegezeit
    3. Sterbebegleitung

    Pflegeunterstützungsgeld

    Bei einem unvorhergesehenen, akuten Pflegefall haben Sie einen Anspruch auf eine kurzzeitige vollständige Freistellung für die Dauer von zehn Arbeitstagen pro Jahr. Ob Sie in dieser Zeit selbst die Pflege übernehmen oder eine Pflege organisieren, lässt das Gesetz explizit offen:

    „Beschäftigte haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um für einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in einer akut aufgetretenen Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen.“

    PflegeZG §2 Abs. 1[3]

     

    Für diesen Zeitraum gibt es ein sogenanntes Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung. Das Pflegeunterstützungsgeld muss aktiv bei der Pflegekasse bzw. der privaten Pflegepflichtversicherung der pflegebedürftigen Person beantragt werden. Es steht grundsätzlich allen Arbeitnehmer:innen zu, unabhängig von der Größe des Unternehmens, in dem sie arbeiten. Die Voraussetzung für diese Leistung ist das Vorliegen eines ärztlichen Attestes.

    Pflegeunterstützungsgeld: Unterstützung für pflegende Angehörige

    Korian_1038_Bessenbach_2023_05_17_3713_Pflegeunterstützungsgeld

    Pflegezeit

    Das PflegeZG hilft Arbeitnehmer:innen auch, wenn sie sich zu Hause länger um eine Person kümmern möchten: Die sogenannte Pflegezeit ermöglicht es Arbeitnehmenden, sich für bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen zu lassen. Dafür muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens Pflegegrad 1 vorliegen.

    Sterbebegleitung

    Außerdem ermöglicht das PflegeZG eine vollständige oder teilweise Freistellung über einen Zeitraum von drei Monaten für die Begleitung naher Angehöriger in der letzten Lebensphase. Dafür ist kein Pflegegrad, wohl jedoch ein ärztliches Attest notwendig.

    Voraussetzung für Pflegezeit und Sterbebegleitung

    Bei der Pflegezeit und Sterbebegleitung gibt es keinen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung – die Freistellung ist also unbezahlt. Manche Tarifverträge oder individuellen Vereinbarungen können im Einzelfall eine Ausnahme vorsehen.

    Damit man während dieser Zeit trotzdem den Lebensunterhalt bestreiten kann, gibt es die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Dieses wird in monatlichen Raten ausgezahlt und muss nach der Pflegezeit auch wieder in Raten zurückgezahlt werden.

    Pflegezeit und Sterbebegleitung müssen Sie rechtzeitig beim Arbeitgeber anmelden. Mindestens zehn Arbeitstage vor Beginn müssen Sie dies schriftlich ankündigen mit Hinweis auf Zeitraum und Umfang. Auf beide Leistungen haben pflegende Personen allerdings nur einen Anspruch, wenn sie in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten arbeiten:

    „Der Anspruch (…) besteht nicht gegenüber Arbeitgebern mit in der Regel 15 oder weniger Beschäftigten.“

    PflegeZG §3 Abs. 1[4]

     

    Weitere Möglichkeiten mit dem Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)

    Sollten die Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes nicht ausreichen, weil zum Beispiel eine Freistellung über sechs Monate hinaus benötigt wird, können Betroffene auf das Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) zurückgreifen.

    Dieses ermöglicht pflegenden Menschen, über einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten ihre Wochenarbeitszeit auf bis zu 15 Wochenstunden zu reduzieren. Wie bei den längeren Freistellungen des PflegeZG können auch sie ein zinsloses Darlehen vom BAFzA erhalten.

    Wie beim PflegeZG muss dafür ein Pflegegrad vorliegen, als Voraussetzung muss der Betrieb aber sogar mehr als 25 Mitarbeitende beschäftigen.

    Die Optionen beim Pflegezeitgesetz im Überblick

    Das Pflegezeitgesetz soll für Beschäftige die Vereinbarkeit von Beruf und familiärer Pflege verbessern. Dafür gibt es verschiedene Optionen – in der Tabelle auf einen Blick:

      Pflegeunterstützungs-geld Pflegezeit Sterbebegleitung
    Dauer bis 10 Tage bis 6 Monate bis 3 Monate
    Freistellung vollständig vollständig oder teilweise vollständig oder teilweise
    Anspruch für Arbeitnehmende alle …in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten …in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten
    Voraussetzung ärztliche Bescheinigung Pflegegrad ärztliche Bescheinigung
    Anmeldefrist keine 10 Tage 10 Tage
    Leistung Lohnersatzleistung zinsloses Darlehen zinsloses Darlehen

    Gut zu wissen: Sowohl beim Pflegezeitgesetz wie beim Familienpflegezeitgesetz gilt für die Zeit der Freistellung ein besonderer Kündigungsschutz: Der Arbeitgeber darf Sie von der Ankündigung bis zur Beendigung der Freistellung nicht kündigen.

    Beratungen zu den Freistellungen

    Informationen zu den Möglichkeiten des Pflegezeitgesetzes und Familienpflegezeitgesetzes erhalten Sie auch bei den zuständigen Pflegekassen und privaten Pflegeversicherungen. Diese sind sogar dazu verpflichtet, Auskunft und Informationen zu erteilen.

    Eine anonyme und vertrauliche Beratung gibt es außerdem beim Pflegetelefon des Bundesseniorenministeriums, das unter Telefon 030 20 17 91 31 oder per Mail unter info@wege-zur-pflege.de zu erreichen ist.[5]

    Pflegezeitgesetz – die wichtigsten Infos im Überblick

    Das Pflegezeitgesetz ist ein Instrument, um Arbeitnehmer:innen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege zu erleichtern. Es bietet die Flexibilität, familiäre Verpflichtungen wahrnehmen zu können, ohne dabei berufliche Nachteile befürchten zu müssen – sowohl für kurze, akute Fälle als auch für eine längere Pflegezeit. Um finanziellen Nachteile in dieser Zeit zu vermeiden, gibt es Ersatzzahlungen oder die Möglichkeit eines zinslosen Darlehens.

    FAQ | Häufig gestellte Fragen zum Pflegezeitgesetz

    Nach dem Pflegezeitgesetz kann man sich von der Arbeit freistellen lassen, um sich um die Pflege naher Angehöriger wie Großeltern, Eltern, Geschwister, Kinder und Enkelkinder zu kümmern. Möglich sind eine teilweise oder vollständige Freistellung, für einen kurzen Zeitraum von zehn Tagen oder einen längeren von sechs Monate. Es gibt Regelungen für eine finanzielle Absicherung während dieser Zeit.

    Das Pflegezeitgesetz sieht drei verschiedene Zeiträume vor. Pflegende Angehörige können für kurzfristige Fälle eine Auszeit von zehn Tagen nehmen, aber auch eine längere Pflegezeit von sechs Monaten. Speziell für die Begleitung eines sterbenden Angehörigen ist eine Freistellung von drei Monaten möglich.

    Das Pflegezeitgesetz besagt, dass Arbeitnehmer:innen sich von der Arbeit freistellen lassen können, um sich um die Pflege eines oder einer nahen Angehörigen zu kümmern. Für akute Fälle ist eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen möglich, für längere gibt es die Option auf eine Pflegezeit von bis zu sechs Monaten. Gehalt wird in der Freistellung nicht weitergezahlt, es gibt aber Anspruch auf Lohnausgleich oder ein zinsloses Darlehen.

    Bei der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung von bis zu zehn Tagen gibt es einen Lohnausgleich in Form des sogenannten Pflegeunterstützungsgeldes von der Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person. Bei längerer Freistellung gibt es keine Zahlung, aber die Möglichkeit, auf ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zurückzugreifen.

    Eine längere Freistellung für die Pflege eines Angehörigen ist nicht nach dem Pflegezeitgesetz, sehr wohl aber nach den Familienpflegezeitgesetz möglich. Dabei gibt es eine Freistellung von bis zu 24 Monaten. In dieser Zeit wird zwar keine Ausgleichszahlung geleistet, man kann sich aber wie bei der Pflegezeit oder der Sterbebegleitung ein zinsloses Darlehen vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sichern.

    Sowohl bei der Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz wie nach dem Familienpflegezeitgesetz besteht ein besonderer Schutz. Pflegende Menschen dürfen im Zeitraum von der Ankündigung beim Arbeitgeber bis zur Beendigung der Freistellung nicht gekündigt werden.

    Quellen:

    [1] Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (o.D.): Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__1.htmlabgerufen am 02.07.2026]

    [2] Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (o.D.): Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__7.html abgerufen am 02.07.2026]

    [3] Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (o.D.): Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__2.html abgerufen am 02.07.2026]

    [4] Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (o.D.): Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html [abgerufen am 02.07.2026]

    [5] Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (o.D.): Das Pflegetelefon. Online verfügbar unter: https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/beratungsangebote/das-pflegetelefon-252968 [abgerufen am 02.07.2026]

    weitere Quellen:

    pflege.de (o.D.): Das Pflegezeitgesetz (PflegeZG). Online verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/pflegezeitgesetz [abgerufen am 02.07.2026]

    pflege.de (o.D.): Familienpflegezeitgesetz (FPfZG). Online verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegegesetz-pflegerecht/familienpflegezeitgesetz/ [abgerufen am 02.07.2026]

    pflege.de (o.D.): Pflegeunterstützungsgeld. Online verfügbar unter: https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/pflegeunterstuetzungsgeld/ [abgerufen am 02.07.2026]

    Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (o.D.): Berufliche Freistellungen und Darlehen. Online verfügbar unter: https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/berufliche-freistellung-und-darlehen [abgerufen am 02.07.2026]

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Gesetz über die Pflegezeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/ [abgerufen am 02.07.2026]

    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (o.D.): Gesetz über die Familienpflegezeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/ [abgerufen am 02.07.2026]

    Bundesministerium für Gesundheit (o.D.): Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung. Online verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflegeunterstuetzungsgeld-als-entgeltersatzleistung [abgerufen am 02.07.2026]

    Bundesamt für Familie und gesamtgesellschaftliche Aufgaben (o.D.): Homepage. Online verfügbar unter: https://www.bafza.de/ [abgerufen am 02.07.2026]

    Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (o.D.): Das Pflegetelefon. Online verfügbar unter: https://www.wege-zur-pflege.de/wege-zur-pflege/pflegende-angehoerige/beratungsangebote/das-pflegetelefon-252968 [abgerufen am 02.07.2026]

    Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (o.D.): Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz – PflegeZG). Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/pflegezg/__3.html [abgerufen am 02.07.2026]

    Bildquellen:

     

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    Pflege 2030: Korian zieht Bilanz und bringt Erkenntnisse ins gesamte Netzwerk https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-2030-korian-zieht-bilanz-und-bringt-erkenntnisse-ins-gesamte-netzwerk/ Wed, 08 Jul 2026 10:33:36 +0000 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/duft-der-kindheit-korian-bringt-erinnerungen-auf-den-teller-2/

    Abschlussveranstaltung in Karlsfeld: Wie kann stationäre Pflege angesichts des demografischen Wandels, steigender Pflegebedarfe und des Fachkräftemangels zukunftsfähig gestaltet werden? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Modellprojekt Pflege 2030 in den vergangenen dreieinhalb Jahren.

    Bei der feierlichen Abschlussveranstaltung am 8. Juli im Korian Haus Karlsfeld blickten die Projektpartner – die Korian Deutschland GmbH, die Korian Stiftung für würdevolles Altern sowie die Universität Bremen und das Fraunhofer-Institut für Integrierte Schaltungen IIS – gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Wissenschaft und Praxis auf diese bundesweit einmalige Initiative zurück. Zugleich wurde deutlich: Die im Modellvorhaben in Karlsfeld gewonnenen Erkenntnisse werden bereits schrittweise in das gesamte deutsche Korian-Netzwerk übertragen.

    Praxishandbuch bündelt Erfahrungen aus dreieinhalb Jahren Modellprojekt

    Im Mittelpunkt der Veranstaltung stand jedoch nicht nur der Abschluss des Projekts. Vorgestellt wurde außerdem ein modulares Praxishandbuch, das die Erfahrungen aus dreieinhalb Jahren Modellprojekt bündelt und Pflegeeinrichtungen aller Trägerformen eine praxisnahe Orientierung für die Umsetzung von Digitalisierung, Personalbemessung und Organisationsentwicklung bietet.

    Korian_Pflege2030_Abschlussveranstaltung_2026

    Innovation braucht Zusammenarbeit

    Die Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention, Judith Gerlach, würdigte Pflege 2030 als wichtigen Beitrag zur Weiterentwicklung der stationären Langzeitpflege. Das vom Bayerischen Staatsministerium mit 3,1 Millionen Euro geförderte Projekt habe eindrucksvoll gezeigt, wie sich Wissenschaft, Praxis und Technologie erfolgreich miteinander verbinden lassen, um praxistaugliche Lösungen für die Pflege zu entwickeln.

    Korian Pflege2030 Abschlussveranstaltung des 3-jährigen Projekts im Korian Haus Karlsfeld mit Judith Gerlach, Ministerin für Gesundheit und Pflege Bayern.

    Stimmen aus der Unternehmensführung

    Rémi Boyer, Group Deputy CEO von Clariane und ehemaliger CEO von Korian Deutschland, unterstrich die europäische Bedeutung des Projekts: Demografischer Wandel und Fachkräftemangel stellten alle Gesundheitssysteme vor ähnliche Herausforderungen. Umso wichtiger sei es, in Forschung, Innovation und wissenschaftlich begleitete Praxis zu investieren.

    Für Christian Gharieb, CEO der Korian Deutschland GmbH, zeigt Pflege 2030, dass die Zukunft der Pflege nur im Zusammenspiel von moderner Arbeitsorganisation, kompetenzgerechter Aufgabenverteilung und passgenauer technologischer Unterstützung gestaltet werden kann. Ziel sei es nicht gewesen, theoretische Konzepte zu entwickeln, sondern Lösungen zu finden, die sich im Pflegealltag tatsächlich bewähren und den Mitarbeitenden sowie den Bewohnerinnen und Bewohnern einen spürbaren Mehrwert bieten.

    Digitale Entlastung im Pflegealltag: 30 Minuten mehr Zeit für Menschen

    Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts zeigt: Digitale Lösungen entfalten ihren größten Nutzen, wenn sie sich an den Bedürfnissen der Mitarbeitenden orientieren, sich nahtlos in bestehende Arbeitsabläufe integrieren und im Pflegealltag praxistauglich sind. So spart beispielsweise eine sprachgestützte Pflegedokumentation pro Pflegekraft täglich rund 30 Minuten Dokumentationszeit – bei gleichzeitig verbesserter Dokumentationsqualität. Digitale Technologien entlasten jedoch nicht nur die Pflegekräfte, sondern stärken zugleich die Sicherheit, die soziale Teilhabe sowie die Würde und Selbstbestimmung der Bewohnerinnen und Bewohner.

    Ergebnisse, die über das Projekt hinauswirken

    Mit dem Abschluss des Projekts beginnt deshalb der nächste Schritt. Die in Karlsfeld erfolgreich erprobten Lösungen werden nun schrittweise auf das gesamte deutsche Korian Netzwerk übertragen. Dazu gehören unter anderem die Einführung einer sprachgestützten Pflegedokumentation ab 2027, der Ausbau digitaler Assistenzsysteme sowie die Einführung eines neuen zentralen Care-Management-Systems für Pflegedokumentation, Abrechnung sowie Dienst- und Tourenplanung, das bereits ab dem vierten Quartal 2026 an acht Pilotstandorten getestet und ab 2027 ausgerollt werden soll.

    Das modulare Praxishandbuch und die Pressemeldung finden Sie hier: https://korian-stiftung.de/pflege2030 oder unter https://www.korian.de/pflege2030

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    Duft der Kindheit: Korian bringt Erinnerungen auf den Teller https://www.korian.de/ratgeber-magazin/duft-der-kindheit-korian-bringt-erinnerungen-auf-den-teller/ Wed, 24 Jun 2026 09:49:04 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=70107

    Essen ist weit mehr als reine Versorgung – es weckt Erinnerungen und verbindet Menschen. Mit dem bundesweiten Rezeptwettbewerb „Duft der Kindheit“ stellt Korian genau diese Bedeutung von Ernährung und Lebensqualität in den Mittelpunkt. Bewohner, Angehörige und Mitarbeitende sammeln dabei gemeinsam Lieblingsrezepte aus vergangenen Zeiten.

    Kulinarische Erinnerungen mit persönlicher Bedeutung

    Bereits zum zweiten Mal lädt Korian seine Einrichtungen dazu ein, Gerichte zu sammeln, die an Kindheit, Familie und Heimat erinnern. Vertraute Düfte und Geschmäcker können Erinnerungen wecken und persönliche Geschichten lebendig werden lassen.

    Die Begeisterung für den Wettbewerb wächst kontinuierlich. In diesem Jahr beteiligten sich 132 Einrichtungen bundesweit und reichten mehr als 480 Rezepte ein. Damit wurde die hohe Beteiligung aus dem Vorjahr noch einmal übertroffen.

    Gemeinsame Erlebnisse für Bewohner und Mitarbeitende

    Der Wettbewerb ermöglicht es den Bewohnern, persönliche Erinnerungen und Lieblingsgerichte einzubringen. Das gemeinsame Erinnern stärkt die Gemeinschaft und schafft besondere Begegnungen zwischen Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitenden.

    Auch die Service- und Küchenteams profitieren: Sie lernen die Vorlieben der Bewohner besser kennen und zeigen zugleich ihre Kreativität und ihr Engagement bei der täglichen Verpflegung.

    Von der Region ins Finale

    Der Weg ins Finale führte über elf regionale Vorentscheide. Dort traten jeweils zwei Teams mit ihrem „Duft der Kindheit“-Rezept gegeneinander an – für die teilnehmenden Bewohner:innen waren diese Veranstaltungen ein besonderes Erlebnis voller Genuss und gemeinsamer Erinnerungen. Aus den elf Gebietssiegern wählte eine Jury anschließend fünf Teams für das große Finale aus.

    Austragungsort des Finales war das KochWerk in Frankfurt, eine Eventlocation für Kochkurse und Teamkochen. Die Küche war in diesem Jahr bewusst offen gestaltet. Dadurch konnten sich Teams und Gäste während des gesamten Wettbewerbs unkompliziert austauschen. Besonders in der Beratungsphase der Jury nutzten viele Besucher:innen die Gelegenheit, den Teams beim Kochen über die Schulter zu schauen und sich von ihnen die Geschichte hinter dem jeweiligen Gericht erzählen zu lassen.

    www.maltejoechel.com

    Bewertet wurden die fünf Finalgerichte von einer Jury von Korian Deutschland und der Catering- und Gastronomiebranche: Monika Steilen (Chief Communications & Marketing Officer, Korian Deutschland), David De Mol (CTO Benelux, Korian Belgien), André Schellenberg (Culinary & Menue Management Director, Compass Group), Thorsten Greth (Geschäftsführer, Klüh Catering GmbH) und Sven Schulz (Head of Service Management, Korian Deutschland).

    Diese Teams kochten sich aufs Siegertreppchen

    Nach intensiver Verkostung stand die Reihenfolge der fünf Finalteams fest.

    Platz 1 erkämpfte sich das Haus der Betreuung & Pflege am Wendelstein, Kolbermoor mit dem Kindheitsmenü von Bewohnerin Regina Hechenberger „Saure Nieren mit Rotwein und Essig, dazu Semmelknödel und Mangold“

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    „Wir waren eine große Familie mit 7 Personen im Haus. Mutter, Vater, Onkel und vier Kinder. Da das Geld manchmal knapp war durch den Hausbau wurde die Familie mit der eigenen kleinen Landwirtschaft ernährt und eine gute Versorgung gesichert. Dieses Gericht wurde bei uns 2-3 mal in der Woche gekocht, es war sehr lecker und alle sind mit wenig Geld satt geworden.“

    Regina Hechenberger (88 Jahre)

    Die Plätze 2 bis 5 gingen an…

    Die drei ersten Gewinnerteams erhielten jeweils einen Geldpreis für ihre Einrichtung.

    Unterstützende Partner des Wettbewerbs

    Ein besonderer Dank gilt den diesjährigen Sponsoren, ohne die der Wettbewerb und das Event in dieser Form nicht hätte stattfinden können:

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    Der Duft der Kindheit – Lebensqualität durch Genuss und Gemeinschaft

    In den folgenden Wochen wird die Geschäftsführung die Bewohner mit den Gewinnermenüs und die Küchenteams noch persönlich besuchen und ihnen zum Sieg gratulieren.

    Der Wettbewerb „Duft der Kindheit“ zeigt, welchen Stellenwert gutes Essen in der Pflege hat. Er verbindet Genuss mit persönlichen Erinnerungen, fördert Gemeinschaft und würdigt die Arbeit der Service- und Küchenteams.

    Ein Erfolgsformat, dass sich etabliert hat. Wir freuen uns schon aufs nächste Jahr.

    Die Küchenteams beim großen Live-Kochfinale 2026 im KochWerk in Frankfurt.
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    Hitzeschutz in der Pflege: So bereiten sich Pflegeheime auf Hitzewellen vor https://www.korian.de/ratgeber-magazin/hitze-im-pflegeheim-meistern-korian-zeigt-wie/ Mon, 22 Jun 2026 07:52:00 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=58831

    So schön der Sommer ist, übersteigen die Temperaturen eine gewisse Grenze, kann es nicht nur unangenehm werden, sondern sogar gefährlich. Extreme Hitze stellt eine besondere Herausforderung vor allem für ältere Menschen dar. Pflegeheime haben dafür spezielle Hitzeschutzpläne, um ihre Bewohner:innen während der heißen Sommertage schützen. Einige einfache Maßnahmen sind besonders effektiv.

    Warum Hitzewellen eine Gefahr darstellen

    Hitzewellen können besonders für ältere Menschen ein Gesundheitsrisiko darstellem. Ihr Körper hat Schwierigkeiten, sich an hohe Temperaturen anzupassen und sie neigen dazu, weniger zu trinken, was zu Dehydration führen kann. Darüber hinaus können bestehende gesundheitliche Probleme, wie Herz- oder Nierenerkrankungen, durch die Hitze verschärft werden. Zudem sind ältere Menschen häufig weniger mobil und können kühlere Plätze nicht selbstständig aufsuchen.

    Es ist daher wichtig während Hitzeperioden besonders achtsam zu sein und präventive Maßnahmen zu ergreifen. Durch eine gute Vorbereitung können viele dieser Risiken minimiert werden.

    Bundesweite Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen

    Aufgrund des Klimawandels gewinnt der Schutz vulnerabler Gruppen vor Hitzeereignissen zunehmend an Bedeutung. Der Qualitätsausschuss Pflege hat auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) eine bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten erarbeitet. Die Empfehlung soll Einrichtungen helfen, Schutzmaßnahmen zu planen und umzusetzen.

    Warum frühzeitige Planung und eine gute Vorbereitung auf Hitzeereignisse sinnvoll ist

    Auf Basis dessen besteht bei Korian ein für jede Einrichtung angepasster und umfassender Hitzemanagementplan, der allen Mitarbeiter:innen in der Pflege bekannt ist und entsprechende Anwendung findet. Dieser Plan umfasst verschiedene organisatorische, medizinische und soziale Maßnahmen, um den Bewohner:innen den bestmöglichen Schutz zu bieten.
    Durch gezielte Schulungen wird Personal zudem auf die Auswirkungen von Hitze auf die Gesundheit sowie Maßnahmen zur Prävention vor.

    Pflegeeinrichtungen erhalten Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD), die dabei helfen, zeitnah auf ein drohendes Hitzeereignis zu reagieren. Auch Privatpersonen können sich für den Newsletter des Deutschen Wetterdienstes anmelden.

    Idealerweise erfolgt im Vorfeld zunächst eine gründliche Erfassung des hitzerelevanten Ist-Bauzustands der Einrichtung, einschließlich der Funktionsprüfung von Jalousien und anderen Sonnenschutzvorrichtungen. Zusätzlich wird die konzeptionelle Planung von kühlen Zonen und Erholungsbereichen, wie speziell gestalteten „Kälte-Inseln“, angestrebt. Außerdem wird die ärztliche Überprüfung der Medikation der Bewohner:innen initiiert, die gegebenenfalls bei wärmeren Temperaturen angepasst werden muss, sowie die Lagerungsbedingungen, insbesondere hitzeempfindlicher Arzneimittel überprüft.
    Darüber hinaus erfolgt eine sorgfältige Bestandsprüfung und Bevorratung mit Trinkwasser, notwendiger Wäsche etc.. Es müssen auch Bedarfsartikel und Hilfsmittel wie Waschschüsseln, Fächer, Kühlpacks und Ventilatoren in ausreichendem Maße verfügbar sein.

    Infobox

    Der DWD warnt immer für den aktuellen Tag und den Folgetag in zwei Warnstufen.

    Warnstufe 1 signalisiert eine starke Wärmebelastung, wenn die gefühlte Temperatur an zwei aufeinanderfolgenden Tagen mindestens 32°C erreicht. Gleichzeitig ist keine ausreichende nächtliche Abkühlung der Wohnräume mehr gegeben. Bei Warnstufe 2 handelt es sich um eine extreme Wärmebelastung, bei der die gefühlte Temperatur 38°C überschreitet.

    Messgrundlage ist die Gefühlte Temperatur, der ein Berechnungsmodell zu Grund liegt, das auch Faktoren, wie Wind, Sonneneinstrahlung oder Luftfeuchte miteinbezieht.

    Welche Maßnahmen helfen bei starker bzw. extremer Wärmebelastung im Pflegeheim?

    Steigen die Temperaturen, gibt es einige empfohlene Strategien, um sicherzustellen, dass alle gut durch die heißen Tage kommen.

    Flüssigkeitszufuhr fördern

    Bei Hitze ist das Wichtigste, dass die Bewohner:innen ausreichend trinken. Getränke stehen jederzeit in allen öffentlichen Räumen sowie in den Bewohnerzimmern bereit und bei jedem Kontakt wird das Trinken angeboten oder angereicht. Hilfsmittel wie Strohhalme oder Trinkbecher mit Griffen erleichtern das eigenständige Trinken. Bevorzugte Getränke der Bewohner:innen werden hierbei vermehrt angeboten.

    Anpassung der Ernährung

    Der Speiseplan wird den hohen Temperaturen angepasst. Leicht verdauliche, wasserreiche Kost wie kalte Suppen, Gemüse und Obst stehen dann auf dem Speiseplan.

    Sonnenschutz im Garten

    Bewohner:innen, die bei Hitze in den Garten gehen möchten, wird empfohlen, sich ausreichend vor der Sonne zu schützen, wie etwa einer Kopfbedeckung. Die Pflegekräfte achten zudem darauf, dass sich die Bewohner:innen im Schatten aufhalten. Sonnenschutz wird während der pflegerischen Versorgung und bei Bedarf aufgetragen.
    Klimatisierte Gemeinschaftsräume nutzen
    Die Bewohner:innen halten sich möglichst im klimatisierten Gemeinschaftsraum auf und körperlich anstrengende Sportaktivitäten werden nicht angeboten. Stattdessen wird auf Angebote, wie Gedächtnistrainings oder Rätselgruppen ausgewichen.

    Leichte Kleidung

    Es werden luftige Kleidung und leichte Bettdecken oder ausschließlich Laken zum Zudecken angeboten.

    Lüften

    Es wird darauf geachtet, dass die öffentlichen Räume und die Bewohnerzimmer abgedunkelt sind sowie lediglich morgens und abends die Fenster weit geöffnet werden.

    Einbinden von Bezugspersonen

    Bezugspersonen der Bewohner:innen können ebenso eingebunden und dazu animiert werden, während der Hitzewelle zu unterstützen. Dies betrifft beispielsweise das Anbieten wasserreicher Früchte, das Motivieren zum Trinken oder das Bereitstellen leichter Kleidung.
    Informationen und Flyer des Deutschen Wetterdienstes werden verteilt, um über Risiken und Maßnahmen bei Hitze zu informieren.

    Diese Korian-weiten Maßnahmen werden von den Einrichtungen nach Bedarf durch weitere individuelle Maßnahmen ergänzt.

    Korian_3041_Gütersloh_2022_05_20_0596_Hitzemanagement

    Hitzeschutz in der Pflege: Vorsorge schützt Leben

    Hitzewellen können eine ernsthafte Gefahr für ältere Menschen darstellen. Um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bewohner:innen in heißen Phasen zu gewährleisten, ist die proaktive und vorausschauende Planung entscheidend. Durch die standardmäßige Implementierung von Maßnahmen, z. B. über Schulungen, schafft man ein Umfeld, das nicht nur schnell reagiert, sondern auch vorsorglich agiert. Dadurch lassen sich Gesundheitsrisiken minimieren.

    Quellen

    Pflegenetzwerk Deutschland (2026): Pflege und Hitzeschutz. Online verfügbar unter: https://pflegenetzwerk-deutschland.de/thema-hitzeschutz [abgerufen am 20.05.2026]

    Qualitätsausschuss Pflege (2024): Bundeseinheitliche Empfehlung zum Einsatz von Hitzeschutzplänen in Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten gemäß § 113b Abs. 4 Satz 3 SGB XI. Online verfügbar unter: https://www.gs-qsa-pflege.de/wp-content/uploads/2025/01/20241211_Bundeseinheitliche-Empfehlung-Hitzeschutzplaene-gem.-%C2%A7113b-Abs.-4-Satz-3-SGB-XI.pdf [abgerufen am 20.05.2026]

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