Pflegekasse und Pflegefinanzierung – Korian Deutschland https://www.korian.de Bei Korian sind Sie bestens umsorgt Fri, 08 Aug 2025 09:05:26 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=6.9 /favicon.ico Pflegekasse und Pflegefinanzierung – Korian Deutschland https://www.korian.de 32 32 Pflegekosten steuerlich absetzen  https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegekosten-steuerlich-absetzen/ Mon, 23 Jun 2025 07:42:00 +0000 https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-2025-das-aendert-sich-2/

Einen pflegebedürftigen Menschen zu betreuen ist teuer. Um die finanziellen Belastungen sowohl von Pflegebedürftigen wie von pflegenden Angehörigen zu senken, sieht das deutsche Steuersystem verschiedene Möglichkeiten vor.

Für pflegebedürftige Menschen sind dies:

  • außergewöhnliche Belastungen
  • haushaltsnahe Dienstleistungen

Für pflegende Angehörige sind es:

  • Pflegepauschbetrag
  • gegebenenfalls Unterhaltszahlungen

Wenn ein Pflegegrad festgestellt ist und weitere Voraussetzungen erfüllt sind, können pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige verschiedenen Kosten geltend machen, um ihre Steuerlast zu verringern.

Außergewöhnliche Belastungen

Pflegebedürftige Menschen können die Kosten, die ihnen für ihre Pflege entstehen, als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen.

In Frage kommen dafür etwa:

  • Pflegeheimkosten
  • ambulante Pflege
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Zuzahlungen zu Hilfsmitteln und Medikamenten
  • Umbaumaßnahmen für Barrierefreiheit (Badumbau, Treppenlift, etc.)
  • Haushaltshilfen, Alltagshelfer

Das betrifft natürlich nur Kosten, die der pflegebedürftige Mensch selbst trägt. Das heißt, die Zuschüsse etwa der Pflegekasse verringern den abzugsfähigen Betrag. Weiterhin reduziert sich dieser Betrag um den sogenannten zumutbaren Eigenanteil (siehe nächstes Kapitel).

Grundsätzlich sollten für die außergewöhnlichen Belastungen möglichst detaillierte schriftliche Rechnungen vorliegen. Denn etwa bei Umbaumaßnahmen kann man nur die Kosten für die Handwerker, nicht aber die für das Material absetzen.

Pflegekosten – zumutbarer Eigenanteil

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es pflegebedürftigen Menschen zugemutet werden kann, einen bestimmten Anteil ihrer Pflegekosten selbst zu tragen. Dieser zumutbare Eigenanteil wird in einem komplexen Verfahren berechnet, zugrunde gelegt wird das Jahreseinkommen – gestaffelt in drei Stufen – sowie Familienstand und Kinderanzahl.

Zumutbarer Eigenanteil:

Jahreseinkommen Bis 15.349 € Bis 51.130 € Über 51.130 €
Kein Kind, ledig 5 % 6 % 7 %
Kein Kind, verheiratet 4 % 5 % 6 %
1–2 Kinder 2 % 3 % 4 %
Mehr als 2 Kinder 1 % 1 % 2 %

 

Für einen unverheirateten, kinderlosen Menschen mit Jahreseinkünften von 35.000 Euro ergäbe sich beispielsweise ein Betrag von ca. 1.950 Euro. Ein Mensch mit einem Kind und Einkünften von 30.000 Euro läge bei etwa 750 Euro. Alle über dem Eigenanteil liegenden Kosten können Pflegebedürftige von der Steuer absetzen.

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Haushaltsnahe Dienstleistungen

Jede steuerpflichtige Person – gleich ob pflegebedürftig oder nicht – kann einen bestimmten Anteil von Dienstleistungen, die sie in und um den Haushalt herum in Anspruch nimmt, steuerlich absetzen. Pflegebedürftige Menschen können sich dies zunutze machen und Aufwendungen für Unterstützung im Haushalt oder Handwerkerarbeiten zur Verbesserung des Wohnumfeldes absetzen.

Mehr dazu lesen Sie in unserem Artikel „Pflege zu Hause: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen“.

Pflege zu Hause: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen

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Unterhaltszahlungen

Wer für pflegebedürftige Angehörige Unterhalt zahlt, kann diesen unter bestimmten Umständen steuerlich geltend machen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können übernommene Pflegekosten bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen angesetzt werden.

Das ist möglich, wenn…

  • die pflegenden Angehörigen unterhaltspflichtig sind
  • die Pflegebedürftigen die Pflegekosten nicht selbst tragen können und
  • die finanziell unterstützten Personen aufgrund von Pflegebedürftigkeit im Pflegeheim leben.
  • Altersentlastungsbetrag

    Eine weitere Entlastungsmöglichkeit, die Menschen im Alter zugutekommt, ist der Altersentlastungsbetrag. Dieser steuerliche Freibetrag entlastet Menschen nach dem 64. Lebensjahr steuerlich. Der Altersentlastungsbetrag wurde nicht zur Finanzierung der Pflege konzipiert, er kann bei Pflegebedürftigen aber natürlich trotzdem dazu beitragen. Die Berechnungsgrundlage dafür ist das Kalenderjahr, das auf den 64. Geburtstag folgt.
    Der Altersentlastungsbetrag wird im Laufe der kommenden Jahr kontinuierlich gesenkt.

    Zum Beispiel reduziert er die zu versteuernden Einkünfte…

    • seit dem Jahr 2020 um 16 Prozent für alle, die 2019 64 Jahre alt geworden sind (maximal aber 760 Euro)
    • seit dem Jahr 2025 um 13,2 Prozent für alle, die 2024 64 Jahre alt geworden sind (maximal aber 627 Euro)

    2058 läuft der Altersentlastungsbetrag aus. Wer also 2057 64 wird, geht leider leer aus. Für den Freibetrag muss man nicht aktiv werden, das Finanzamt rechnet ihn anhand des Geburtsdatums automatisch an. Eine detaillierte Auflistung der Prozentsätze nach Jahren ist beim Finanzamt zu finden.

    Pflegekosten – Eintragen in der Steuererklärung / Belege

    In der Steuererklärung tragen Pflegebedürftige und pflegende Angehörige die Pflegekosten in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“ ein.

    Für die steuerliche Absetzbarkeit der Pflegekosten müssen Belege vorhanden sein. Das sind zunächst einmal der Bescheid über den Pflegegrad und die entsprechenden Versicherungsbescheide und dann natürlich die verschiedenen, möglichst detaillierten Rechnungen des Pflegedienstes, für Arzneimittel, Pflegehilfsmittel, in Anspruch genommene Dienstleistungen und so weiter.

    Seit einigen Jahren gilt für diese Nachweise die sogenannte Belegvorhaltepflicht. Das bedeutet: Die Belege müssen nicht beim Finanzamt eingereicht, aber mindestens bis zur Zusendung des Steuerbescheides aufbewahrt und bei einer Prüfung vorgelegt werden.

    Pflegekosten steuerlich geltend machen – Fazit

    Für Pflegebedürftige, aber auch für pflegebedürftige Angehörige können durch die Pflege teilweise erhebliche finanzielle Belastungen entstehen. Um sie zu entlasten, gibt es verschiedene Möglichkeiten der steuerlichen Ersparnis. Diese alle zu durchschauen, ist nicht ganz einfach. Im Zweifel können sich Betroffene Unterstützung bei Lohnsteuerhilfevereinen oder bei einer Steuerberatung holen.

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    Kombinationsleistung in der Pflege https://www.korian.de/ratgeber-magazin/kombinationsleistung-in-der-pflege/ Fri, 25 Apr 2025 15:12:55 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=62808

    Viele pflegebedürftige Menschen leben gerne zu Hause in den eigenen vier Wänden. Und viele Angehörige ermöglichen ihnen das und pflegen sie – doch manchmal brauchen sie dabei auch Unterstützung. Um diese Art der Betreuung – einerseits durch Angehörige, andererseits durch einen professionellen Pflegedienst – finanzieren zu können, gibt es die sogenannte Kombinationsleistung, auch Kombinationspflege oder Kombipflege genannt.

    Die Kombinationspflege verbindet Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Pflegegeld erhalten Menschen, die die häusliche Pflege selbst organisieren. Pflegesachleistungen werden für einen ambulanten Pflegedienst gezahlt. Mit der Kombipflege ist es möglich, nicht in Anspruch genommen Teile der Pflegesachleistungen anteilig als Pflegegeld zu beziehen.

    Was sind Pflegesachleistungen und Pflegegeld?

    Pflegesachleistungen sind Gelder für die Unterstützung durch Pflegedienste etwa bei der Körperpflege oder im Haushalt. Medizinische Leistungen wie Verbandswechsel oder Injektionen zählen nicht dazu.

    Pflegesachleistungen

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    Das Pflegegeld wird pflegebedürftigen Menschen frei zur Verfügung gestellt, sie können es nach eigener Entscheidung für die Pflege verwenden und müssen keinerlei Nachweise darüber einreichen.

    Pflegegeld

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    Pflegesachleistungen und Pflegegeld stehen Menschen ab dem Pflegegrad 2 zu. Im Gegensatz zum Pflegegeld werden Pflegesachleistungen nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, die ausführenden Pflegedienste rechnen sie direkt mit den Pflegekassen ab.

    Wie wird die Kombinationspflege berechnet?

    Bei der Kombinationspflege erhalten Pflegebedürftige für den Anteil der nicht abgerufenen Pflegesachleistungen den entsprechenden Anteil vom Pflegegeld. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie die Kombipflege funktioniert:

     

    • Frau K. hat einen Pflegegrad 2. Deshalb stehen ihr monatlich 796 Euro an Pflegesachleistungen oder 347 Euro an Pflegegeld zur Verfügung.
    • Frau K. wird von einem Pflegedienst versorgt, der 40 Prozent ihrer Pflegesachleistungen mit ihrer Pflegekasse abrechnet: 40% von 796 Euro = 318,40 Euro.
    • Damit kann Frau K. noch 60 Prozent des Pflegegeldes erhalten: 60% von 347 Euro = 208,20 Euro.
    • Frau K. erhält damit also monatlich 318,40 Euro an Pflegesachleistungen und 208,20 Euro an Pflegegeld.

    Voraussetzungen für die Kombipflege

    Damit pflegebedürftige Menschen von der Kombinationsleistung profitieren können, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Pflegebedürftigen haben mindestens einen Pflegegrad 2
    • Sie werden vollständig oder überwiegend zu Hause gepflegt
    • Sie schöpfen die Pflegesachleistungen nicht vollständig aus

    Für die Kombileistung muss man einen Antrag stellen. In einem formlosen Schreiben an die Pflegekasse oder die private Pflicht-Pflegeversicherung wird die Kombipflege beantragt und dargelegt, welcher Anteil der Pflegesachleistungen nicht in Anspruch genommen wird. Den entsprechenden Anteil des Pflegegeldes zahlt die Kasse dann aus.

    Wichtig zu wissen:

    • Die Pflegekasse rechnet erst die Pflegesachleistungen ab und zahlt dann das entsprechende Pflegegeld aus. Das heißt: Das Pflegegeld ist nicht wie gewohnt am Monatsanfang auf dem Konto, sondern etwa sechs Wochen später.
    • Außerdem ist das einmal definierte Verhältnis der beiden Leistungen für sechs Monate bindend. Frau K. aus unserem Rechenbeispiel im Absatz vorher ist also ein halbes Jahr lang auf die Anteile von 40 und 60 Prozent festgelegt.

    Übrigens: Eine andere Möglichkeit, von nicht abgerufenen Pflegesachleistungen zu profitieren, ist der sogenannte Umwandlungsanspruch.

    Umwandlungsanspruch bei der Pflege 

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    Vorteile der Kombinationsleistung

    Für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen bietet die Kombinationspflege eine ganze Reihe an Vorteilen:

    • Die Kombinationspflege ermöglicht es, nicht ausgeschöpfte Gelder in Anspruch zu nehmen.
    • Durch die Kombipflege werden pflegende Angehörige bei der Pflegekasse eingetragen. Dadurch sind sie für die Zeit der Pflege unfall- und gegebenenfalls auch rentenversichert.

    Wer Kombinationspflege bezieht, hat auch Anspruch auf eine Verhinderungspflege. Dadurch können sich die pflegenden Angehörigen etwa bei Arztbesuchen, Überstunden oder Freizeitaktivitäten durch Pflegepersonal vertreten lassen. Beim ausschließlichen Bezug von Pflegesachleistungen besteht dieser Anspruch nicht.

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    Entlastungsbudget https://www.korian.de/ratgeber-magazin/entlastungsbudget/ Fri, 25 Apr 2025 14:07:24 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=62785

    Viele pflegebedürftige Menschen wohnen noch in ihren eigenen vier Wänden und werden von ihren Angehörigen betreut. So angenehm das für Pflegebedürftige sein mag, für die pflegenden Angehörigen kann es auch belastend sein. Um sie zu entlasten, gibt es unterschiedliche Maßnahmen. Ein Angebot, das große Flexibilität ermöglicht, ist das sogenannte Entlastungsbudget, das seit dem 01. Juli 2025 gilt.

    Im Entlastungsbudget werden die Beiträge zweier Maßnahmen zusammengefasst, die pflegenden Angehörigen in zeitlich kritischen Situationen Erleichterung verschaffen sollen: die Kurzzeitpflege und die Verhinderungspflege. Das Entlastungsbudget wurde im Rahmen des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) beschlossen und trat am 1. Juli 2025 in Kraft.

    Achtung: Das Entlastungsbudget ist nicht zu verwechseln mit dem Entlastungsbetrag. Den Entlastungsbetrag erhalten alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1, die zu Hause gepflegt werden. Er steht ihnen frei zur Verfügung.

    So funktioniert die Einstufung in Pflegegrade

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    Zwei Budgets zum Entlastungsbudget zusammengelegt

    Für pflegende Angehörige, die für einen kürzeren oder längeren Zeitraum die Pflegebedürftigen nicht betreuen können, lässt sich über die Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege ein Ersatz organisieren. Voraussetzung für beide Leistungsarten ist ein Pflegegrad von 2 oder mehr.

    Für die ambulante Verhinderungspflege standen bisher 1.685 Euro pro Jahr zur Verfügung, für die vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege 1.854 Euro. Mit dem Entlastungsbudget werden diese beiden Summen zusammengelegt. Seit 01. Juli 2025 stehen damit pro Jahr 3.539 Euro zur Verfügung, die Anspruchsberechtigte beliebig auf die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege verteilen können.

    Bei der Pflegekasse beantragt werden wie bisher Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege. Das Entlastungsbudget bildet nur den finanziellen Rahmen und kann nicht selbst beantragt werden. Da die Abwesenheit der Pflegeperson nicht immer planbar ist, können Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege auch nachträglich beantragt werden. Wann immer möglich – etwa bei geplanten Abwesenheiten der Pflegeperson – sollten Anträge aber vorher gestellt werden.

    Was ist Verhinderungspflege?

    Bei der Verhinderungspflege kann sich die Hauptpflegeperson aus verschiedenen Gründen durch Pflegepersonal vertreten lassen.

    Für eine stundenweise Vertretung kommt das zum Beispiel in Frage bei:

    • Arztbesuchen
    • Behördengängen
    • Überstunden bei der Arbeit
    • Sportkursen
    • Kursen zur Fort- und Weiterbildung, auch Pflegekurse
    • allen Arten von Freizeitaktivitäten

    Für tage- oder wochenweise Vertretung etwa bei:

    • Urlaub
    • Krankheit
    • Dienstreisen

    Bei Anlässen dieser Art springt stunden-, tage- oder wochenweise eine Ersatzpflegeperson ein. Diese übernimmt in der Zeit Aufgaben wie die Unterstützung bei Körperpflege oder Ernährung, Kochen, Putzen, Spaziergänge oder Gespräche. Die Hauptpflegekraft muss dafür als Pflegeperson bei der Pflegekasse eingetragen sein, die Ersatzpflegeperson kann eine Privatperson oder ein ambulanter Pflegedienst sein.

    Die Kosten für die Ersatzpflegeperson werden mit der Pflegekasse abgerechnet. Mit dem Inkrafttreten des Entlastungsbudgets am 01. Juli 2025 beträgt der Zeitraum acht Wochen und wurde damit an den der Kurzzeitpflege angeglichen.

    Was ist Kurzzeitpflege?

    Kurzzeitpflege bedeutet eine vorübergehende vollstationäre Aufnahme eines pflegebedürftigen Menschen. Das kann notwendig werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist oder – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt – der pflegebedürftige Mensch zeitweise eine ungewöhnlich intensive Pflege benötigt.

    In solchen Fällen bezuschusst die Pflegekasse die vorübergehende Heimunterbringung über einen Zeitraum von maximal acht Wochen. Den Zuschuss gibt es allerdings nur für die Pflegekosten, nicht für Verpflegung und Unterbringung. Und in der Regel muss eine Pflegeeinrichtung gewählt werden, die von der Pflegekasse dafür zugelassen ist.

    Mehr Möglichkeiten für pflegende Angehörige

    Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sind praktische Möglichkeiten für pflegende Angehörige. Sie können sich dadurch Entlastung verschaffen und private oder berufliche Termine wahrnehmen.

    Durch den gemeinsamen Jahresbetrag im Entlastungsbudget ergeben sich größere Freiheiten für die Angehörigen. Auch vorher gab es schon die Möglichkeit, eine Leistung in die andere umzuwandeln. Doch dieses Verfahren war kompliziert und bürokratisch. Mit dem Entlastungsbudget entfällt dieses Umwandlungsverfahren.

    Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

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    Häufige Fragen zum Entlastungsbudget

    1. Was ist das Entlastungsbudget und ab wann gilt es?

    Das Entlastungsbudget fasst die bisherigen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zusammen und ermöglicht eine flexible Nutzung seit dem 1. Juli 2025.

    2. Wer hat Anspruch auf das Entlastungsbudget?

    Anspruch haben Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2, die zu Hause betreut werden.

    3. Wie setzt sich das Entlastungsbudget zusammen?

    Es kombiniert die bisherigen Budgets der Verhinderungspflege (1.685 €) und der Kurzzeitpflege (1.854 €) zu insgesamt 3.539 € jährlich.

    4. Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

    Verhinderungspflege (bis zu 8 Wochen pro Jahr) ist die vertretungsweise Pflege zu Hause, durch einen ambulanten Dienst oder im Heim, während Kurzzeitpflege (bis zu 6 Wochen pro Jahr) die vorübergehende vollstationäre Pflege in einer Einrichtung ist.

    5. Wie können pflegende Angehörige Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege beantragen?

    Wie bisher wird bei der Pflegekasse Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege beantragt – das Entlastungsbudget bildet nur den finanziellen Rahmen.

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    Pflege zu Hause: Haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-zu-hause-haushaltsnahe-dienstleistungen-steuerlich-absetzen/ Thu, 24 Apr 2025 08:40:19 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=62816

    Jede steuerpflichtige Bürgerin und jeder steuerpflichtige Bürger in Deutschland kann bei der Steuererklärung die sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen absetzen und damit den Betrag verringern, den sie versteuern müssen.

    „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ ist ein Begriff aus dem Steuerrecht und bezeichnet alle Arbeiten im oder am Haushalt, die von Haushaltshilfen auf Minijob-Basis oder von Handwerkern geleistet werden. Die jährliche Obergrenze liegt hier bei einer Gesamtsumme von maximal 20.000 Euro, von der 20 Prozent angesetzt werden können, also 4.000 Euro.

    Haushaltsnahe Dienstleistungen in der Pflege

    Diese haushaltsnahen Dienstleistungen können auch im Bereich der Pflege interessant sein. Kosten im Zusammenhang mit der Pflege als haushaltsnahe Dienstleistungen abzusetzen ist vor allem dann sinnvoll, wenn sie nicht als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.

    Das ist dann der Fall, wenn…

    • Ausgaben nicht direkt durch die Pflege entstehen, das betrifft etwa Haushaltshilfen oder Notrufsysteme oder
    • Ausgaben unter dem zumutbaren Eigenanteil liegen

    In diesen Fällen können pflegebedürftige Menschen, die zu Hause gepflegt werden, die Kosten bei ihrer Steuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen.

    Pflegepauschbetrag: Wer die Steuerentlastung in Anspruch nehmen kann

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    Pflegeaufwände als haushaltsnahe Dienstleistungen

    Folgende Aufwände kommen als haushaltsnahe Dienstleistungen in Frage:

    • Pflegekosten etwa von Minijobbern
      Von den Pflegekosten, die unterhalb der Eigenanteilsgrenze bei den außergewöhnlichen Belastungen liegen, könnten pflegebedürftige Menschen immerhin 20 Prozent steuerlich absetzen.
    • Unterstützung im Haushalt
      Von den Kosten, die nicht der eigentlichen medizinischen Pflege zuzurechnen sind, lassen sich 20 Prozent Das sind etwa Unterstützung bei der Körperpflege, beim Einkaufen, Kochen, Putzen oder auch Kosten für das Essen auf Rädern.
    • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
      Beim Umbau eines barrierefreien Badezimmers etwa oder für ein Notrufsystem können 20 Prozent der Handwerkerleistungen (nicht des Materials) geltend gemacht werden.

    Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss der Pflegekasse

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    Haushaltsnahe Dienstleistungen: Vorteile

    Das steuerliche Ansetzen von Pflegekosten als haushaltsnahe Dienstleistungen bietet zwei entscheidende Vorteile:

    1. Es können Kosten geltend gemacht werden, die bei der anderen Art der steuerlichen Berücksichtigung – den außergewöhnlichen Belastungen – nicht angesetzt werden können.
    2. Es ist kein Nachweis einer Pflege notwendig, weil diese Möglichkeit ja allen Steuerzahlern offensteht.

    Wichtig bei den haushaltsnahen Dienstleistungen ist, dass es sich um Kosten im eigenen Haushalt handelt. Unbedingt sollte eine schriftliche Rechnung vorliegen, die nach Arbeits- und Materialkosten aufgeschlüsselt ist, denn nur erstere lassen sich steuerlich absetzen.

    Die Regelungen zu den haushaltsnahen Dienstleistungen zu durchschauen, ist unter Umständen nicht ganz einfach. Im Zweifel können sich Betroffene Unterstützung bei Lohnsteuerhilfevereinen oder bei einer Steuerberatung holen.

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    Umwandlungsanspruch bei der Pflege  https://www.korian.de/ratgeber-magazin/umwandlungsanspruch-bei-der-pflege/ Mon, 07 Apr 2025 08:04:15 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=62368

    Sie brauchen mehr Unterstützung bei der häuslichen Pflege? Werden Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt, dann können diese nicht abgerufenen Leistungen umgewidmet und für andere Unterstützungsmöglichkeiten eingesetzt werden, etwa für die Pflegebegleitung.  

    Das macht der sogenannte Umwandlungsanspruch möglich. Der Umwandlungsanspruch gilt auch für nicht in Anspruch genommene Anteile des Pflegegeldes oder der Kombinationspflege. Dabei wird eine relativ komplizierte Anteilsberechnung zugrunde gelegt. Wenn das für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen infrage kommt, sollten Sie sich an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. 

    Was sind Pflegesachleistungen, Pflegegeld und Kombipflege?

    Pflegesachleistungen sind Gelder für eine Unterstützung, die von professionellen Pflegefachkräften ausgeführt wird, etwa bei der Körperpflege oder im Haushalt. Medizinische Leistungen wie Verbandswechsel oder Injektionen zählen nicht dazu. Pflegesachleistungen werden nicht an die Pflegebedürftigen ausgezahlt, die ausführenden Fachkräfte rechnen sie direkt mit den Pflegekassen ab.  

    Pflegesachleistungen

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    Das Pflegegeld wird pflegebedürftigen Menschen frei zur Verfügung gestellt, sie können es nach eigener Entscheidung für ihre Pflege verwenden. Bei der Kombinationspflege beziehen Pflegebedürftige eine Mischung aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen. 

    Voraussetzungen für einen Umwandlungsanspruch

    Um nicht genutzte Pflegeleistungen im Rahmen des Umwandlungsanspruch umzuwidmen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: 

    • Ein Pflegegrad von 2 oder mehr wurde festgestellt 
    • Der pflegebedürftige Mensch wird zu Hause gepflegt 
    • Er oder sie nimmt Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen in Anspruch 
    • Die Leistungen wurden im betreffenden Monat nicht voll ausgeschöpft 

    Wichtig: Die Unterstützung, die für den freigewordenen Betrag in Anspruch genommen wird, muss im jeweiligen Bundesland entsprechend anerkannt sein. 

    Leistungen der Pflegeversicherung

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    Vorteile des Umwandlungsanspruchs

    Der Anspruch auf Umwandlung bietet pflegebedürftigen Menschen oder pflegenden Angehörigen einige Vorteile: Ihnen stehen insgesamt mehr finanzielle Möglichkeiten für Unterstützungsangebote zur Verfügung, die sie flexibel einsetzen können. Außerdem tastet die Umwandlung den Entlastungsbetrag nicht an und sie ist auch beim Pflegegeld oder der Kombinationspflege möglich.  

    Und was sicher auch eine willkommene Erleichterung für pflegende Angehörige ist, die ja in der Regel stark mit bürokratischen Verfahren belastet sind: Der Umwandlungsanspruch muss nicht gesondert beantragt werden. 

    Obergrenze und Antrag der Umwandlung

    Die Obergrenze der möglichen Umwandlung liegt gesetzlich bei 40 Prozent der monatlichen Pflegesachleistungen. Der höchste Betrag, den man umwandeln könnte, läge bei einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 bei 40 Prozent von 2.299 Euro, das entspricht 916,60 Euro. 

    Die Umwandlung ist sehr einfach, man muss keinen gesonderten Antrag stellen: Wenn Sie eine Kostenerstattung für Unterstützungsangebote beantragen, prüfen die Pflegekassen automatisch, ob Gelder aus den Pflegesachleistungen nicht abgefragt wurden. Die Daten dazu liegen der Pflegekasse vor. Den möglichen Umwandlungsbetrag verrechnet die Pflegekasse dann mit den eingereichten Belegen für die alternativ in Anspruch genommene Leistung. 

    Wichtig: Die Umwandlung wird nicht mit dem Entlastungsbetrag verrechnet, der allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zusteht. Eine andere Möglichkeit, von nicht abgerufenen Pflegesachleistungen zu profitieren, ist übrigens die sogenannte Kombinationsleistung.  

    FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Umwandlungsanspruch bei der Pflege

    1. Was ist der Umwandlungsanspruch in der Pflege?

    Der Umwandlungsanspruch ermöglicht es, nicht ausgeschöpfte Pflegesachleistungen anteilig für andere anerkannte Unterstützungsleistungen – etwa im Bereich der Betreuung – umzuwidmen.

    2. Welche Pflegeleistungen können umgewandelt werden?

    Umgewandelt werden können nicht in Anspruch genommene Anteile von Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder der Kombinationspflege, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

    3. Wer hat Anspruch auf den Umwandlungsanspruch?

    Voraussetzung ist ein Pflegegrad ab 2, häusliche Pflege sowie der Bezug von Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder einer Kombinationsleistung. Zudem dürfen die betreffenden Leistungen im jeweiligen Monat nicht vollständig ausgeschöpft worden sein.

    4. Wie hoch ist die Umwandlungsgrenze?

    Es können maximal 40 % der monatlichen Pflegesachleistungen umgewandelt werden. Bei Pflegegrad 5 entspricht dies derzeit bis zu 916,60 Euro pro Monat.

    5. Muss ein gesonderter Antrag gestellt werden?

    Nein. Die Pflegekassen prüfen automatisch im Rahmen der Kostenerstattung, ob ein Umwandlungsanspruch besteht. Die Berechnung erfolgt intern anhand vorliegender Leistungsdaten.

    6. Welche Leistungen können durch die Umwandlung finanziert werden?

    Anerkannte niedrigschwellige Unterstützungsangebote, z. B. durch Alltagsbegleiter, Betreuungsdienste oder Haushaltshilfen – je nach Regelung im jeweiligen Bundesland.

    7. Wird der Entlastungsbetrag durch die Umwandlung berührt?

    Nein. Der monatliche Entlastungsbetrag (125 Euro) bleibt unabhängig vom Umwandlungsanspruch vollständig erhalten.

    8. Wie erfolgt die Abrechnung der umgewandelten Leistungen?

    Pflegekassen verrechnen automatisch die anerkannten Rechnungsbeträge mit den nicht genutzten Pflegesachleistungen, sofern ein Umwandlungsanspruch besteht.

    9. Ist der Umwandlungsanspruch auch bei Kombinationspflege möglich?

    Ja. Auch im Rahmen der Kombinationspflege können nicht genutzte Pflegesachleistungsanteile anteilig umgewandelt werden.

    10. Wo kann ich den Umwandlungsanspruch geltend machen bzw. mich beraten lassen?

    Wenden Sie sich direkt an Ihre zuständige Pflegekasse. Diese kann sowohl beraten als auch automatisch prüfen, ob ein Umwandlungsanspruch besteht.

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    Pflege 2025: Das ändert sich https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflege-2025-das-aendert-sich/ Mon, 20 Jan 2025 14:34:57 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=60690

    Für das Jahr 2025 wurde keine neue Pflegereform verabschiedet. Die Leistungen der Pflegeversicherung steigen jedoch zum 1. Januar 2025 – aufgrund des im Mai 2023 beschlossenen Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).

     

    Leistungsbeträge steigen

    2025 werden zahlreiche Leistungsbeträge jeweils um 4,5 Prozent angehoben. Die rechtliche Grundlage dafür bildet das 11. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI).

    Im Einzelnen betrifft das:

    Leistungen für die vollstationäre Pflege

    Bei der Unterbringung in einem Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung zahlt die Pflegekasse nach jeweiligem Pflegegrad einen Festbetrag für die reinen Pflegekosten. Dieser wird zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Zum Beispiel bei einem Pflegegrad 2 stiege damit die Leistung von 770 Euro auf 805 Euro monatlich.

     

    Pflegegrad Bisherige Leistung Neue Leistung ab 1.1.25
    Pflegegrad 2 770 Euro 805 Euro
    Pflegegrad 3 1.262 Euro 1.319 Euro
    Pflegegrad 4 1.775 Euro 1.855 Euro
    Pflegegrad 5 2.005 Euro 2.096 Euro

     

    Pflegegeld und Pflegesachleistungen

    Ein umfangreiches Paket an Entlastungen betrifft die häusliche Pflege. Hier werden etwa Pflegegeld und Pflegesachleistungen (also: Dienstleistungen wie Körperpflege oder Haushaltsarbeiten) um jeweils 4,5 Prozent erhöht. Damit steigen das Pflegegeld etwa bei Pflegegrad 2 von 332 Euro auf 347 Euro monatlich, die Pflegesachleistungen bei Pflegegrad 2 von 761 Euro auf 796 Euro pro Monat.

     

    Pflegegrad Bisherige Leistung Pflegegeld Neue Leistung Pflegegeld ab 1.1.25 Bisherige Leistung Pflegesachleistung Neue Leistung Pflegesachleistung ab 1.1.25
    Pflegegrad 2 332 Euro 347 Euro 761 Euro 796 Euro
    Pflegegrad 3 573 Euro 599 Euro 1.432 Euro 1.497 Euro
    Pflegegrad 4 765 Euro 800 Euro 1.778 Euro 1.859 Euro
    Pflegegrad 5 947 Euro 990 Euro 2.200 Euro 2.299 Euro

     

    Der frei einsetzbare Entlastungsbetrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Er steigt zum 1. Januar 2025 von 125 Euro auf 131 Euro monatlich. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, wie etwa Desinfektionsmittel oder Schutzhandschuhe, werden ebenfalls pauschal für alle Pflegegrade erstattet. Dafür gibt es ab 1. Januar 2025 monatlich 42 Euro, statt 40 Euro.

    BILDVO~1

    Zeitlich begrenzte stationäre Pflege

    Sind pflegende Angehörige krank, im Urlaub oder aus sonstigen Gründen vorübergehend nicht einsetzbar, können je nach Grund und Umfang verschiedene Formen der teilstationären Pflege in Anspruch genommen werden. Die Zuschüsse der Pflegekasse dazu steigen auch jeweils um 4,5 Prozent. Im Einzelnen sind dies:

    Tages-/Nachtpflege

    Dabei wird die häusliche Pflege durch teilstationäre Aufenthalte an einem oder mehreren Tagen oder Nächten pro Woche ergänzt.
    Hierfür steigen die Leistungen beispielsweise bei Pflegegrad 2 von 689 Euro auf 721 Euro pro Monat.

    Pflegegrad Bisherige Leistung Neue Leistung ab 1.1.25
    Pflegegrad 2 689 Euro 721 Euro
    Pflegegrad 3 1.298 Euro 1.357 Euro
    Pflegegrad 4 1.612 Euro 1.685 Euro
    Pflegegrad 5 1.995 Euro 2.085 Euro

    Verhinderungspflege

    Das Budget für eine Ersatzpflege, wenn ein pflegender Angehöriger vorübergehend etwa durch Krankheit oder Urlaub ausfällt, ist für alle Menschen ab Pflegegrad 2 identisch. Die sogenannte Verhinderungspflege steigt von 1.612 Euro auf 1.685 Euro jährlich.

    Kurzzeitpflege

    Der Zuschuss für eine vorübergehende stationäre Pflege, etwa im Anschluss an eine stationäre Behandlung, ist ebenfalls ab Pflegegrad 2 einheitlich und wird von 1.774 Euro auf 1.854 Euro jährlich erhöht.

    Außerdem werden ab dem 1. Juli 2025 die Leistungsbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege zusammengefasst. Dafür stehen dann in der Summe pro Jahr 3.539 Euro zur Verfügung, die Anspruchsberechtigte beliebig auf Kurzzeit- und Verhinderungspflege verteilen können.

    Höhere Leistungen, gestiegene Beiträge

    Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) von 2023 treten auch 2025 zahlreiche Leistungserhöhungen der Pflegekasse in Kraft, die sowohl die vollstationäre als auch im großen Umfang die häusliche Pflege betreffen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wurde bereits zum 1. Juli 2023 der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,35 Prozent auf 4 Prozent angehoben. Gleichzeitig trat auch eine Differenzierung dieses Beitrages nach der Anzahl der Kinder der beitragszahlenden Person in Kraft.

    Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

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    Wohnumfeldverbesserung und Einsatz digitaler Pflegeanwendungen

    Alle pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 1 erhalten einen Zuschuss für Maßnahmen zur barrierefreien Umgestaltung ihres Wohnumfeldes. Der Betrag für diese sogenannte Wohnumfeldverbesserung steigt ebenfalls um 4,5 Prozent auf nun 4.180 Euro.

    Die ergänzenden Unterstützungsleistungen für die Einführung und Nutzung digitaler Pflegeanwendungen (DiPA) steigen auf monatlich 53 Euro. Damit können etwa ambulante Pflegedienste die Pflegebedürftigen in die Nutzung solcher Anwendungen auf Smartphones, Tablet oder Laptops einweisen, die einen besonderen Nutzen für die pflegerische Versorgung haben.

    Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss der Pflegekasse

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    Pflegevorsorge und Pflege-Bahr https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegevorsorge-und-pflege-bahr/ Tue, 17 Dec 2024 09:31:40 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=60441

    Viele, die im Alter pflegebedürftig werden, trifft es wie ein Schock: Die gesetzliche Pflegeversicherung – bei privat Versicherten: die private Pflege-Pflichtversicherung – deckt die anfallenden Kosten der Pflege nicht vollständig ab. Es entsteht eine Finanzierungslücke. Wer sich dagegen absichern will, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen.

    Erfüllt eine Pflegezusatzversicherung bestimmte Voraussetzungen, können Versicherte sogar einen monatlichen Zuschuss zu ihren Beiträgen vom Staat erhalten. Man spricht dann von einer sogenannten Pflege-Bahr-Versicherung.

    Was ist eine Pflege-Bahr-Versicherung?

    Eine Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Pflegezusatzversicherung, deren Leistungen in Form eines Tagegeldes ausgezahlt werden. Eingeführt wurde sie am 1.1.2013 im Rahmen des sogenannten Pflegeneuausrichtungsgesetzes. Ihren Namen hat sie vom damaligen Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).

    Wer eine Pflege-Bahr-Versicherung abschließt, erhält einen Zuschuss von fünf Euro pro Monat, wenn der selbstgezahlte Beitrag darüber hinaus noch mindestens zehn Euro pro Monat beträgt. Neben diesem finanziellen Kriterium muss die Versicherung weiteren Voraussetzungen entsprechen, um gefördert zu werden.

    Welche Voraussetzungen muss eine Pflege-Bahr-Versicherung erfüllen?

    Eine Pflege-Tagesgeld-Versicherung muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um als Pflege-Bahr-Versicherung förderfähig zu sein:
    • Der aktuelle Gesundheitszustand des oder der Versicherten darf keine Rolle spielen. Es ist üblich, dass der Gesundheitszustand als Bemessungsgrundlage für die Höhe der Versicherungsbeiträge herangezogen wird. Im schlimmsten Fall werden Antragstellende mit einem schlechten Gesundheitszustand abgelehnt. Dies ist bei der Pflege-Bahr-Versicherung ausgeschlossen.
    • Eine Gesundheitsprüfung – ob als Untersuchung oder per Fragebogen – findet nicht statt.
    • Die Höhe der Versicherungsbeiträge darf sich ausschließlich am Alter orientieren. Das heißt: Je früher man die Versicherung abschließt, desto geringer sind die Beiträge. Man kann auch freiwillig die Beiträge höher setzen, um im Pflegefall mehr Leistung zu erhalten. Das geht allerdings nur beim Vertragsabschluss, später nicht mehr.
    • Die Wartezeit zwischen dem Stellen des Antrags und dem Beginn der Leistungen darf maximal fünf Jahre betragen. Ausnahme: Wenn während der Wartezeit die Pflegebedürftigkeit aufgrund eines Unfalls eintritt, können Antragsteller auch schon früher Leistungen erhalten.
    • Die Leistungen müssen in Form von Tagesgeld erbracht werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad.
    In Abhängigkeit vom Pflegegrad muss die Leistung mindestens betragen:
    Pflegegrad 1 60 Euro/Monat
    Pflegegrad 2 120 Euro/Monat
    Pflegegrad 3 180 Euro/Monat
    Pflegegrad 4 240 Euro/Monat
    Pflegegrad 5 600 Euro/Monat
    Über diese Voraussetzungen hinaus, können die Anbieter ihre Versicherungen frei gestalten. Bei allen Pflege-Bahr-Versicherungen beginnen die Leistungen dann, wenn die Pflegebedürftigkeit eines Menschen von seiner gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung festgestellt wird.

    Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr

    Über die Geldleistungen, die ein pflegebedürftiger Mensch aus seiner Pflege-Bahr-Versicherung erhält, darf er frei verfügen und braucht auch keine Nachweise zu erbringen, wofür er das Geld ausgegeben hat. Weiterer Vorteil: Die Eigenleistung, die ein Versicherter oder eine Versicherte in die Pflege-Bahr-Versicherung einzahlt, kann er oder sie steuerlich als Vorsorgeaufwendung geltend machen.

    Eine Pflege-Bahr-Versicherung darf jeder Mensch abschließen, der noch keine Pflegeleistungen bezogen hat, jeder aber nur eine Pflege-Bahr-Versicherung. Die staatliche Förderung muss nicht extra beantragt werden, die Förderung erhalten die Versicherten automatisch mit dem Vertragsabschluss. Gerät der Versicherungsnehmer oder die -nehmerin in finanzielle Schwierigkeiten, kann der Vertrag bis zu drei Jahren ruhen gelassen werden.

    Vor- und Nachteile der Pflege-Bahr-Versicherung

    Pflege-Bahr-Versicherungen sind nicht unumstritten. Der Wegfall der Gesundheitsprüfung ist sicher ein Vorteil für Menschen mit Vorerkrankungen, die eventuell eine andere Pflegezusatzversicherung gar nicht mehr bekämen.

    Jedoch stehen Pflege-Bahr-Versicherungen in der Kritik, nicht immer die vorteilhaftesten Konditionen zu bieten. Als freie Anbieter legen die Versicherungsunternehmen die Höhe der Beiträge, die sie altersabhängig verlangen, selber fest. Es empfiehlt sich also auf jeden Fall, sich verschiedene Vergleichsangebote einzuholen.

    Was dabei unbedingt beachtet werden sollte: Pflege-Bahr-Versicherung werden nicht beitragsfrei gestellt, wenn die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird und die Leistung einsetzt. Wer also Leistungen aus dieser Versicherung bekommt, muss trotzdem weiterhin Prämien zahlen.

    Pflegezusatzversicherungen, die nicht den Bahr-Kriterien entsprechen, werden auf dem Markt sowohl mit wie auch ohne eine solche Beitragsfreistellung im Leistungsfall angeboten. Wer den Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung erwägt, sollte besonders diesen Punkt für sich prüfen.

    Pflege-Bahr – ein Fazit

    Pflege-Bahr-Versicherungen sind Pflegezusatzversicherungen, die staatlich pro Monat mit fünf Euro gefördert werden, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Sie werden ohne eine Gesundheitsprüfung abgeschlossen, stehen aber im Verdacht, nicht immer die marktgünstigsten Konditionen zu bieten.

    Wer den Abschluss einer Pflege-Bahr-Versicherung überlegt, sollte sich in jedem Fall verschiedene Angebote einholen und diese auch mit sonstigen Pflegezusatzversicherungen vergleichen. Diese werden teilweise mit einer Beitragsfreistellung im Leistungsfall angeboten. Bei Pflege-Bahr-Versicherungen müssen auf jeden Fall weiterhin Beiträge gezahlt werden, auch wenn die Versicherung schon Leistungen erbringt. Auch dieser Punkt sollte bei einer Abwägung im Detail durchgerechnet werden.

    FAQs

    Was ist die Pflege-Bahr-Versicherung?

    Die Pflege-Bahr-Versicherung ist eine Pflegezusatzversicherung, die staatlich mit fünf Euro pro Monat gefördert wird. Dazu muss sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Unter anderem muss sie eine Tagegeldversicherung sein, ohne Gesundheitsprüfung abgeschlossen werden, und ihre Tarife dürfen sich nur nach dem Alter der Antragstellerin oder des Antragstellers richten.

    Wer kann Pflege-Bahr abschließen?

    Eine Pflege-Bahr kann jeder Volljährige abschließen, der noch nie Pflegeleistungen in Anspruch genommen hat. Jeder Mensch darf nur eine Pflege-Bahr-Versicherung haben.

    Was kostet die Pflege-Bahr-Versicherung?

    Was eine Pflege-Bahr-Versicherung kostet, hängt vom Alter ab. Das heißt, wer in jüngeren Jahren abschließt, zahlt weniger als Ältere. Wie hoch dieser altersbezogene Beitrag jeweils ist, kann das Versicherungsunternehmen allerdings selbst bestimmen. Damit die Förderung von fünf Euro pro Monat gezahlt wird, müssen mindestens zehn Euro Prämie monatlich gezahlt werden.

    Müssen für Pflege-Bahr auch im Leistungsfall weiter Beiträge gezahlt werden?

    Für Pflege-Bahr müssen auch im Leistungsfall weiter Beiträge gezahlt werden. Das heißt, auch wer pflegebedürftig ist und schon Tagesgeld von der Versicherung bezieht, muss trotzdem weiterhin Beiträge bezahlen. Bei manchen anderen Pflegezusatzversicherungen ist das nicht so, weshalb man diesen Punkt vor Vertragsabschluss genau prüfen sollte.

    Für wen ist die Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr sinnvoll?

    Die Pflegevorsorge mit Pflege-Bahr ist vor allem für die Menschen sinnvoll, die aufgrund von Vorerkrankungen von anderen Pflegezusatzversicherungen nicht mehr aufgenommen werden. Die fehlende Gesundheitsprüfung macht es möglich.

    Quellen:

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/p/pflege-vorsorgefoerderung.html

    https://www.pkv.de/wissen/pflegepflichtversicherung/vorsorgen-mit-der-pflegezusatzversicherung/

    https://www.dmrz.de/wissen/ratgeber/pflege-bahr

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/pflegezusatzversicherung-besser-mit-foerderung-abschliessen-54424

    https://www.privat-patienten.de/lexikon/begriff/gefoerderte-ergaenzende-pflegeversicherung-pflege-bahr/

    https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/pflegevorsorge/pflege-bahr/

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    Wohnumfeldverbesserung: Zuschuss der Pflegekasse https://www.korian.de/ratgeber-magazin/wohnumfeldverbesserung-zuschuss-der-pflegekasse/ Thu, 05 Dec 2024 15:30:31 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=60261

    Zu Hause im vertrauten Umfeld wohnen – das wünschen sich viele ältere Menschen. Emotional ist das ebenso verständlich wie technisch oft schwierig. Selbst wenige Stufen vor der Eingangstür, Schwellen an den Zimmertüren oder ein zu kleines Badezimmer mit Badewanne machen den Alltag älterer Menschen zur Herausforderung, wenn sie in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt sind. Lediglich sechs Prozent der über 65-Jährigen in Deutschland lebte 2022, dem Statistischen Bundesamt zufolge, in vollständig barrierefreien Wohnräumen.

    Umbaumaßnahmen können Abhilfe schaffen und damit ein längeres Leben in den eigenen vier Wänden ermöglichen. Diese sogenannte Wohnumfeldverbesserung wird von der Pflegekasse gefördert.

    Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?

    Zur Wohnumfeldverbesserung oder Wohnraumanpassung zählen sämtliche Umbaumaßnahmen, die das Leben mobilitätseingeschränkter Menschen in den eigenen Wohnräumen verbessern. Dazu gehören etwa:

    • Vergrößerung der Zimmertüren
    • Abbau von Türschwellen
    • Installation eines Treppenliftes
    • Absenken von Hängeschränken in der Küche
    • Anbringen von Haltegriffen und Stützstangen
    • Einbau einer barrierefreien Dusche

    Reparatur- und Modernisierungsarbeiten fallen nicht darunter und können auch nicht bezuschusst werden.

    Ein Verzeichnis aller in Fragen kommenden Umbaumaßnahmen haben die gesetzlichen Krankenversicherungen zusammengestellt.

    Zur barrierefreien Umgestaltung von Wohnräumen können sich Betroffene bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. beraten lassen. Die regional zuständige Wohnberatungsstelle finden Interessierte auf deren Website .

    Sollte die bisherige Wohnung insgesamt wenig geeignet sein und sich ein Umzug in andere, möglichst barrierefreie Räume anbieten, können auch die Umzugskosten anteilig ersetzt werden.
    sich ein Umzug in andere, möglichst barrierefreie Räume anbieten, können auch die Umzugskosten anteilig ersetzt werden.

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    Wann fördert die Pflegekasse die Umbaumaßnahmen?

    Die Förderung durch die Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen ist an zwei Voraussetzungen geknüpft:

    1. Das Vorliegen eines Pflegegrades, egal welcher
    2. Die Maßnahme hat positive Auswirkungen, sie macht…
      A) die häusliche Pflege überhaupt erst möglich oder…
      B) sie erleichtert die häusliche Pflege oder…
      C) sie ermöglicht eine selbstständigere Lebensführung.

    Da der zweite Faktor durchaus dehnbar ist, empfiehlt es sich, im Antrag an die Pflegekasse die Maßnahmen und ihre Auswirkungen detailliert zu beschreiben.

    Wie beantrage ich den Zuschuss der Pflegekasse?

    Um den Zuschuss der Pflegekasse für einen Umbau der Wohnung zu erhalten, stellen gesetzlich Versicherte einen Antrag bei ihrer Pflegekasse, Privatversicherte bei ihrer Pflege-Pflichtversicherung. Der Antrag muss schriftlich und – ganz wichtig! – vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen gestellt werden.

    Er sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Anschrift und Versichertennummer des Antragstellers/der Antragstellerin
    • Kontoverbindung des Antragstellers/der Antragstellerin
    • Detaillierte Beschreibung der Umbaumaßnahmen
    • Ausführliche Begründung, warum die Wohnraumanpassung notwendig und sinnvoll ist. Hier sollte möglichst genau beschrieben werden, welche Barrieren es in den Wohnräumen gibt, wie diese den Alltag in der Pflege stören und wie die Barrieren beseitigt werden sollen.

    Ein Kostenvoranschlag der Firma, welche die Umbaumaßnahmen ausführt, sollte ebenfalls mitgeschickt werden.

    Als Grundlage für den Antrag auf Wohnraumanpassung können Musterformulare der Verbraucherzentrale verwendet werden.

    Wer in einer Mietwohnung lebt, sollte bedenken, dass für bestimmte Umbaumaßnahmen die Zustimmung des Vermieters oder der Vermieterin notwendig ist.

    Welche Zuschüsse gibt es von der Pflegekasse?

    Die Pflegekasse gewährt einen Zuschuss von 4.180 Euro (Stand: 1.1.2014) für die Umbaumaßnahmen des Wohnraums pro Person. Das bedeutet, wenn beispielsweise pflegebedürftige Eheleute zusammenleben und beide von den Maßnahmen profitieren, können beide jeweils 4.180 Euro dafür erhalten, in Summe also 8.360 Euro. Der Maximalbetrag beläuft sich auf 16.640 Euro. Auch wenn also etwa eine fünfköpfige Senioren-WG von Umbauten profitiert, erhalten die Bewohner und Bewohnerinnen nicht mehr als diese Summe.

    Welche Fristenregelungen gelten für die Anträge auf Wohnraumanpassung?

    Bei den Fristen hat der Gesetzgeber besondere Regelungen getroffen. Die Pflegeversicherung hat drei Wochen Zeit, um auf einen Antrag zu reagieren. Sollte die Erstellung eines Gutachtens notwendig sein, verlängert sich diese Frist auf fünf Wochen.

    Kann die Pflegeversicherung diese Frist nicht einhalten, muss sie den Antragsteller oder die Antragstellerin über die Verzögerung informieren. Tut sie dies nicht, gilt der Antrag automatisch als angenommen und der Zuschuss als genehmigt.

    Was tun, wenn der Antrag abgelehnt wird?

    Sollte der Antrag abgelehnt werden, kann man innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Ablehnung muss die Pflegeversicherung begründen. Erscheint dem Antragsteller oder der Antragstellerin die Begründung fehlerhaft oder unvollständig, sollte er/sie dies möglichst stichhaltig im Widerspruch erläutern.

    Sollte sich der Gesundheitszustand des pflegebedürftigen Menschen so weit verschlechtern, dass weitere Maßnahmen notwendig werden, kann ein erneuter Antrag gestellt werden.

    Widerspruch Pflegegrad – Fristen, Begründung, Muster

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    Gibt es weitere Fördermöglichkeiten für die Wohnraumanpassung?

    Angesehen vom Zuschuss der Pflegekasse gibt es weitere Möglichkeiten, Förderungen für Wohnraumanpassungen zu erhalten:

    • Ein Investitionszuschuss vom Bund für die Beseitigung oder Verringerung von Barrieren. Damit können etwa der Einbau eines Treppenliftes oder Umbauten in Küche und Bad gefördert werden. Abgewickelt wird das Programm über die staatliche Kreditanstalt für den Wiederaufbau (KfW). Infos dazu gibt es direkt bei der KfW.
    • Ein Förderprogramm der KfW-Bankengruppe, das günstige Finanzierungskonditionen für Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren anbietet. Infos dazu gibt es direkt bei der KfW.

    Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – ein Überblick

    Die Wohnraumanpassung im Pflegefall lohnt sich: Sie ermöglicht eine barrierefreie Gestaltung des Zuhauses, erleichtert das Leben pflegebedürftiger Menschen und schafft mehr Teilhabe. Maßnahmen wie der Einbau eines Treppenliftes oder einer barrierefreien Dusche erhalten die Selbstständigkeit älterer Menschen und erhöhen damit ihre Lebensqualität. So kann eine Heimunterbringung deutlich hinausgezögert werden oder in manchen Fällen auch ganz überflüssig sein.

    Die Pflegekassen fördern Umbaumaßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit mit 4.180 Euro pro Person. Dafür muss ein formloser, schriftlicher Antrag gestellt werden, über den die Pflegekassen in der Regel innerhalb von drei Wochen entscheiden.

    Häufig gestellte Fragen:

    Was ist eine Wohnumfeldverbesserung?

    Wohnumfeldverbesserung, oft auch Wohnraumanpassung genannt, meint die Umgestaltung von Wohnräumen, um mehr Barrierefreiheit zu schaffen. Ziel ist es, möglichst alle Hindernisse in den Wohnräumen eines pflegebedürftigen Menschen zu beseitigen.

    Welche Vorteile bringt die Wohnumfeldverbesserung?

    Die Wohnumfeldverbesserung erhöht die Selbstständigkeit und Lebensqualität älterer Menschen. Dadurch ist ein Leben in den eigenen vier Wänden länger möglich, die Heimunterbringung kann hinausgezögert oder sogar ganz vermieden werden.

    Welche Förderung gibt es für Wohnraumanpassungen?

    Die Pflegekasse fördert wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit 4.180 Euro (Stand: 1.1.2024). Dafür muss ein formloser Antrag gestellt werden. Wichtig: In dem Antrag sollte detailliert beschrieben sein, welche Umbaumaßnahmen geplant und warum diese notwendig sind.

    Wer kann die Förderung für eine Wohnraumanpassung beantragen?

    Die Förderung für eine Wohnraumanpassung kommt für jede Person infrage, die einen Pflegegrad hat, egal welchen. Die Maßnahme muss die Lebensführung der pflegebedürftigen Person verbessern, indem sie etwa eine häusliche Pflege überhaupt erst möglich macht, beziehungsweise diese erleichtert oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhöht.

    Welche wohnumfeldverbessernden Maßnahmen werden gefördert?

    Es gibt verschiedene wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, die gefördert werden. Dazu zählen die Installation eines Treppenliftes, der Abbau von Türschwellen, der Einbau einer barrierefreien Dusche. Auch der Umzug in eine barrierefreie Wohnung kann darunterfallen, sodass Umzugskosten erstattet werden. Voraussetzung ist, dass der Umbau eine häusliche Pflege erleichtert, diese erst möglich macht oder die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person erhöht. Reparaturen und Modernisierungen fallen nicht darunter.

    Quellen:

    https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/09/PD23_N051_12.html

    https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause/zuschuesse-zur-wohnungsanpassung.html

    https://www.aok.de/pk/pflegeleistungen/wohnraumanpassungen-und-barrierefreiheit/

    https://www.gkvspitzenverband.de/pflegeversicherung/wum/wohnumfeldverbessernde_massnahmen.jsp

    https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflege-zu-hause/wohnungsanpassung-veraenderungen-fuer-ein-angenehmeres-leben-13925

    https://www.barrierefrei-leben.de/beratungszentrum

    https://awo-pflegeberatung.de/fileadmin/AWO/Dokumente/Wohnen_im_Alter/Wohnumfeldverbesserung.pdf

    https://www.pflegeberatung.de/pflegeleistungen/pflege-zu-hause/wohnungsumbau/zuschuss-fuer-umbauten

    https://www.deinepflege.de/de/ratgeber/wohnraumanpassung.html

    https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeleistungen/wohnraumanpassung/

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    Pflegepauschbetrag: Wer die Steuerentlastung in Anspruch nehmen kann https://www.korian.de/ratgeber-magazin/pflegepauschbetrag-wer-die-steuerentlastung-in-anspruch-nehmen-kann/ Thu, 07 Nov 2024 14:59:03 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=59712

    Wenn Sie einen Angehörigen pflegen, kostet das nicht nur Zeit und Kraft – oft ist es auch mit finanziellen Einbußen verbunden. Um diese etwas auszugleichen, können Sie vom Pflegepauschbetrag profitieren. Unter welchen Bedingungen Sie Anspruch auf die Steuerentlastung haben und wie hoch die Beträge sind, lesen Sie hier.

    Was ist der Pflegepauschbetrag?

    Der Pflegepauschbetrag ist eine Pflegepauschale, die pflegende Angehörige in ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können. Es ist ein festgelegter Betrag, der unabhängig von den tatsächlichen Kosten steuerliche Entlastung bringen soll. Darum können Sie ihn auch sehr einfach und ohne aufwändiges Sammeln von Belegen erhalten.

    Auf diesem Weg werden Sie zumindest zu einem kleinen Teil für die finanzielle Belastung durch die Pflege entschädigt, wenn Sie beispielsweise Fahrten zum Hausarzt, organisatorische Telefonate oder Einkäufe übernehmen, oder spezielle Kleidung für die Pflege benötigen.

    Ihr Vorteil: Keine Belege sammeln, einfach in Anspruch nehmen!  Den Pflegepauschbetrag können Sie unabhängig von Ihren tatsächlichen Kosten in Anspruch nehmen.

    Pflegeunterstützungsgeld: Unterstützung für pflegende Angehörige

    Korian_1038_Bessenbach_2023_05_17_3713_Pflegeunterstützungsgeld

    Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?

    Damit sichergestellt ist, dass der Pflegepauschbetrag diejenigen entlastet, die ohne Vergütung Angehörige pflegen, gelten bestimmte Voraussetzungen:

    •  Pflegegrad: Die pflegebedürftige Person, die Sie betreuen, hat mindestens einen Pflegegrad 2 oder einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen H für „hilflos“.
    •  Keine Bezahlung: Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie keine Bezahlung. Das Pflegegeld wird an Sie weitergereicht? Dann müssen Sie belegen, dass Sie es vollständig für Hilfeleistungen im Sinne des Pflegebedürftigen ausgeben.
    • Enge Beziehung: Sie stehen der pflegebedürftigen Person persönlich nahe, etwa durch eine Ehe, Lebenspartnerschaft, einen Verwandtschaftsgrad oder weil Sie etwa gute Freunde oder Nachbarn sind.
    •  Zu Hause: Die Pflege findet hauptsächlich bei Ihnen zu Hause oder in der Wohnung der pflegebedürftigen Person statt.
    • Hilfe Dritter: Sie lassen sich von einer ambulanten Pflege unterstützen? Solange Sie sich mindestens zu 10% an der Pflege beteiligen, erfüllen Sie die Voraussetzungen trotzdem. Das kann sogar gelten, wenn Ihr Angehöriger oder Angehörige in einem Pflegeheim lebt. Hier gibt es individuelle Entscheidungen des Finanzamts.

     

    Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?

    Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der zu pflegenden Person.

     

    Pflegegrad Höhe Pflegepauschbetrag in Euro
    1 Kein Anspruch
    2 600
    3 1.100
    4 1.800
    5 1.800
    H 1.800

     

    H für Hilflosigkeit

    H steht für das Merkzeichen H (wie „hilflos“) im Schwerbehindertenausweis. Es kennzeichnet, wenn eine Person täglich auf fremde Hilfe angewiesen und ständige Unterstützungsbereitschaft notwendig ist.
    Das betrifft Personen, die

    • blind oder hochgradig sehbehindert
    • querschnittsgelähmt
    • auf einen Rollstuhl angewiesen
    • bettlägerig sind.

    So funktioniert die Einstufung in Pflegegrade

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    Sonderfälle der Pflegepauschale

    Wenn Sie sich die Pflege mit anderen Personen aufteilen, können alle anteilig von der Pflegepauschale profitieren. Beispielsweise, wenn sich Geschwister um ein Elternteil kümmern.
    Werden zwei Personen, etwa beide Eltern, gepflegt, verdoppelt sich auch der Pflegepauschbetrag.

    Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen

    Sie erfüllen alle Bedingungen? Dann ist nur noch die Frage, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können.

    Das ist ganz einfach: Einzutragen ist Ihr Anspruch in Ihrer Steuererklärung in den Anlagen für „Außergewöhnliche Belastung/Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16.
    Dort müssen Sie auch die Steuernummer der pflegebedürftigen Person angeben.

    Ein Bescheid über die Pflegebedürftigkeit oder Hilflosigkeit der Person reicht als Nachweis normalerweise aus.

    Pflegegeld und Steuererklärung:

    Wird das Pflegegeld an Sie als privat pflegende, angehörige Person weitergereicht, ist es nicht steuerpflichtig und muss auch nicht gemeldet werden. Die Voraussetzung dafür ist eine enge verwandtschaftliche oder persönliche Beziehung zum Pflegebedürftigen und eine nicht-erwerbsmäßige Tätigkeit.

    Weitere Steuerentlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

    Neben dem Pflegepauschbetrag gibt es andere Wege der steuerlichen Entlastung für pflegende Angehörige bzw. die Betroffenen selbst.

    Das ist dann sinnvoll, wenn die Höhe der tatsächlichen Ausgaben die Höhe der Pauschale, die der Pflegepauschbetrag ja darstellt, übersteigt. Denn den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen ist zwar die einfachste Art, Kosten für die Pflege steuerlich geltend zu machen, weil Sie keine Nachweise bringen müssen. Die Höhe ist jedoch gedeckelt – auch dann, wenn die Belastung tatsächlich höher ist.

    Folgende Belastungen können Sie direkt von der Steuer absetzen:

    • Außergewöhnliche Belastungen abzüglich eines zumutbaren Eigenanteils. Dieser richtet sich nach Ihrem Einkommen, Ihrem Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Darunter fallen Kosten wie: Fahrkosten, Kosten für ambulante Pflege, Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege, Zuzahlungen für Hilfsmittel und Medikamente.
    • Haushaltsnahe Dienstleistungen wie etwa Haushaltshilfe oder Alltagshelferinnen und Helfer.
    • Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse für Minijobber oder Handwerkerkosten z.B. bei Umbaumaßnahmen für die Barrierefreiheit

    Pflegegeld

    Pflegegeld Piggy bank standing on desk with blurred senior man using laptop to pay bills online in background

    Der Pflegepauschbetrag – ein Überblick

    Wer eine verwandte oder nahestehende Person unentgeltlich pflegt, kann von einer Steuererleichterung durch den Pflegepauschbetrag profitieren. Dieser richtet sich nach dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und wird in der Steuererklärung angegeben. Der Vorteil ist, dass keine Belege für die Pflegekosten gesammelt werden müssen. Für pflegende Angehörige lohnt es sich, diese Pauschale in Anspruch zu nehmen.

    FAQs

    Wer hat Anspruch auf den Pflegepauschbetrag?

    Um den Pflegepauschbetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie können ihn geltend machen, wenn Sie eine nahestehende Person zu mindestens 10% selbst unentgeltlich pflegen, und zwar zu Hause oder bei der betreffenden Person zu Hause.

    Wie hoch ist der Pflegepauschbetrag?

    Die Höhe des Pflegepauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Der Pflegepauschbetrag kann ab Pflegestufe 2 in Anspruch genommen werden und beträgt zwischen 600 und 1800 Euro.

    Was können pflegende Angehörige von der Steuer absetzen?

    Pflegende Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen den pauschalen Pflegepauschbetrag in der Steuer absetzen. Darüber hinaus gibt es weitere Steuervorteile wie etwa die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung anzugeben.

    Wie kann man den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung geltend machen?

    Der Pflegepauschbetrag kann in der Steuererklärung in den Anlagen für „Außergewöhnliche Belastung/Pauschbeträge“ in Zeile 11 und 16 eingetragen werden. Sie benötigen außerdem die Steueridentifikationsnummer der pflegebedürftigen Person.

    Welche Nachweise braucht man für den Pflegepauschbetrag?

    Als Nachweis, um den Pflegepauschbetrag in der Steuererklärung geltend zu machen, reicht bei der Erstbeantragung in der Regel ein Bescheid über die Pflegebedürftigkeit bzw. Hilflosigkeit der pflegebedürftigen Person aus.

    Quellen:

    https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/steuerentlastungen/wird-die-pflege-von-angehoerigen-bei-der-steuer-beruecksichtigt–125218

    https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/pflege/pflege-pauschbetrag-entlastet-angehoerige.html

    https://www.vdk.de/aktuelles/tipp/einkommen-oder-entschaedigung-pflegegeld-ist-nicht-fuer-jeden-steuerfreihttps://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html

    https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegepauschbetrag/

    https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/aussergewoehnliche-belastungen/

    https://www.pflegeberatung.de/pflegeanspruch/pflegegeld/pflegegeld-versteuern

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    Medicproof – Pflegegutachten für Privatversicherte https://www.korian.de/ratgeber-magazin/medicproof-pflegegutachten-fuer-privatversicherte/ Thu, 07 Nov 2024 14:23:26 +0000 https://www.korian.de/?post_type=guide_magazine&p=59757

    Aufgrund von Krankheit, Behinderung oder im Alter kann es sein, dass Sie auf die Unterstützung Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung angewiesen sind. Um abzuschätzen, wie viel Hilfe Sie im Alltag brauchen, beauftragen die Versicherungen ein medizinisches Gutachten – im Falle einer privaten Versicherung über den Dienstleister Medicproof. Was genau dabei passiert, wer Sie besuchen wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können, erfahren Sie hier.

    Was macht Medicproof?

    Was bei gesetzlich Versicherten der Medizinische Dienst macht, wird bei privat Versicherten von Medicproof übernommen: Beide Dienstleister prüfen – unabhängig von den Interessen der Versicherungen – ob und in welchem Umfang bei Versicherten eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Medicproof wird daher auch als Medizinischer Dienst der privaten Krankenkassen bezeichnet.

    Das Unternehmen Medicproof sitzt in Köln und entsendet deutschlandweit regional ansässige Mitarbeitende. Diese sind qualifizierte Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte oder Pflegesachverständige, die nach Bedarf vor Ort unterstützen.

    Neutral und objektiv sollen diese als Gutachterinnen und Gutachter beurteilen, wie viel Unterstützung Pflegebedürftige im Alltag brauchen.

    Welche Aufgaben hat Medicproof?

    Die Hauptaufgabe von Medicproof ist die Bewertung der Selbständigkeit von Antragstellerinnen und Antragstellern im Rahmen von sogenannten Pflegegutachten. Dabei werden ihre Fähigkeiten und Beeinträchtigungen in den Blick genommen.

    Anhand von festgelegten Richtlinien erstellt Medicproof dann ein Pflegegutachten aus Expertensicht. Auf dieser Basis teilt ihnen die Pflegeversicherung anschließend einen Pflegegrad zu, nach dem sich die Höhe der Pflegeleistungen richtet.

    Damit das rein auf Sachlage passiert und nicht beeinflusst wird, werden die Gutachterinnen und Gutachter durch das interne Qualitätsmanagement von Medicproof kontrolliert.

    Daneben bietet Medicproof auch kostenfreie Pflegeschulungen für Angehörige an, die sich auf die Herausforderungen der Pflege vorbereiten wollen.

    Wann wird Medicproof eingeschaltet?

    Medicproof wird von den privaten Krankenversicherungen beauftragt, wenn

    • Versicherte einen Pflegegrad-Antrag stellen
    • sie eine Erhöhung des Pflegegrads beantragen
    • sie Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid einlegen
    • Wenn ein Gutachten überprüft werden muss

    So funktioniert die Einstufung in Pflegegrade

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    Wie läuft eine Begutachtung von Medicproof ab?

    Wenn Sie einen Antrag auf Pflegegrad stellen für eine Person, die privat versichert ist, läuft die Begutachtung wie folgt ab: Die Versicherungen beauftragen nach Ihrem Antrag regionale Expertinnen und Experten. Diese vereinbaren einen Termin mit Ihnen und kommen zu Ihnen nach Hause, ins Krankenhaus oder in Ihre Reha-Einrichtung. So kann die Situation am besten beurteilt werden.

    Daneben gibt es auch Begutachtungen via Telefon oder Video. Dies ist aber nur möglich, wenn bereits ein Pflegegrad besteht, wenn dies aus pflegefachlicher Sicht sinnvoll und auch von Ihnen gewünscht ist.

    Das Gutachten wird im Anschluss mit Hilfe aller Unterlagen und Eindrücke aus dem Besuch von Medicproof erstellt und direkt an die Versicherung geschickt. Diese vergibt schließlich den Pflegegrad.

    Bei Eilanträgen, etwa wenn Betroffene im Krankenhaus sind, werden vorläufige Pflegegrade auch nach Aktenlage vergeben. Die endgültige Begutachtung erfolgt dann kurze Zeit später . So lässt sich auch kurzfristig Pflege organisieren.

    Welche Fristen gelten?

    Folgende Fristen sind vorgesehen für den Antrag auf Pflegegrad: Vom Antrag bis zum Pflegegrad-Bescheid dürfen maximal 25 Werktage vergehen. Wenn die pflegebedürftige Person im Krankenhaus, in Reha oder im Hospiz ist und die Weiterversorgung unklar ist, muss die Begutachtung sogar innerhalb von einer Woche erfolgen.

    Medicproof gibt an, dass es derzeit etwa 15 Arbeitstage dauert, bis ein Erstgutachten erstellt wird. Das ist aber kein Grund zur Sorge: Leistungen werden trotzdem ab dem ersten Tag des Monats der Antragstellung erbracht.

    Was prüft Medicproof?

    Bei der Begutachtung von Medicproof wird die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen bewertet. Die Prüfung erfolgt in sechs unterschiedlichen Lebensbereichen, auch Bewertungs-Module genannt:

    1. Bewegung: Ist selbständiges Gehen, Treppe steigen oder Aufstehen möglich?
    2. Denken und Sprache: Können Betroffene sich erinnern, orientieren, Sachverhalte verstehen oder ihre Bedürfnisse kommunizieren?
    3. Gefühl und Verhalten: Gibt es Probleme mit Angst, nächtlicher Unruhe, Aggression oder Abwehrverhalten?
    4. Alltags-Herausforderungen: Welche Probleme gibt es im Umgang mit Körperpflege wie An- und Ausziehen, Essen oder Trinken oder Toilettengang?
    5. Medizin: Können Betroffene ärztliche angeordnete Maßnahmen selbst durchführen, z.B. Medikamente einnehmen, einen Verband wechseln oder Blutdruck messen?
    6. Freizeit: Wie selbständig erfolgt die Tages- und Freizeitgestaltung, z.B. denken Betroffene an Schlaf- und Ruhephase und kommen sie in Gemeinschaft mit anderen Menschen zurecht?

    Wie kann man sich auf die Begutachtung von Medicproof vorbereiten?

    Sie haben schon einen Termin für eine Begutachtung und fragen sich, was genau Sie dabei erwartet?

    Bei der Begutachtung erfolgt keine medizinische Untersuchung. Über einen Fragekatalog, das sogenannte Pflegeprotokoll, wird ermittelt, was Pflegebedürftige selbständig erledigen können und in welchem Umfang. Abgefragt werden unter anderem aktuelle Erkrankungen, Vorerkrankungen oder Medikamente.

    Was sind Funktionstests?

    Beim Begutachtungs-Termin werden außerdem praktische Funktionsprüfungen durchgeführt. Einige Beispiele:

    • Daumen und Zeigefinger zu einem Pinzettengriff schließen oder die Hände zu Fäusten ballen
    • Eine Wasserflasche halten, um sich etwas in ein Glas einzugießen
    • Selbstständig aufstehen oder gehen

    Tipps für die Vorbereitung

    1. Bei der Begutachtung sollten pflegende Angehörige oder andere Pflegepersonen dabei sein. Sie kennen die Einschränkungen am besten und können diese gut beschreiben. Auch Termine am Wochenende sind möglich für die Begutachtung. Die freiberuflichen Expertinnen und Experten von Medicproof sind zeitlich oft flexibel .
    2. Zur Vorbereitung sollten Pflegende bereits in den Wochen vor dem Begutachtungs-Termin ein Pflegetagebuch führen und sich Notizen zum Pflegebedarf machen.
    3. Pflegedokumentation bereithalten, wenn die Pflege durch einen ambulanten Dienst erfolgt.
    4.  Vorab können Sie das Pflegeprotokoll für Erwachsene zur Vorbereitung auf die Begutachtung durchgehen, das Medicproof zur Verfügung stellt und in einigen Fällen auch vorab zum Ausfüllen verschickt. Die Pflegeprotokoll-Vorlagen weiterer Sonderfälle finden Sie hier.
    5. In welcher Pflegestufe sich Ihre Angaben wahrscheinlich auswirken werden, können Sie bereits vorab berechnen. Mit Hilfe des Pflegegradrechners von pflege.de erhalten Sie eine Einschätzung, welcher Pflegegrad durch die Gutachterinnen und Gutachter vermutlich empfohlen wird.

    Checkliste für die Begutachtung

    Stellen Sie folgende Liste mit Informationen zusammen:

    • Liste der Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen (Medikamentenplan)
    • Liste der Hilfsmittel, die zum Einsatz kommen
    • Informationen inkl. Namen und Adressen über Ärztinnen und Therapeuten, die Sie außerhalb des Hauses besuchen
    • Arzt- und Krankenhausberichte in Kopie
    • Ihre Pflegedokumentation

    FAQs

    Was macht Medicproof?

    Medicproof ist ein Dienstleister für private Kranken- und Pflegeversicherungen. Als medizinischer Dienst führt er medizinische Begutachtungen nach Anträgen auf Pflegegrade durch.

    Wer arbeitet bei Medicproof?

    Medicproof wird als Dienstleister für medizinische Gutachten eingeschaltet, wenn Versicherte von privaten Kranken- und Pflegeversicherungen einen Antrag auf Pflegeleistungen bzw. einen Pflegegrad stellen.

    Was ist eine Pflegebegutachtung bei Medicproof?

    Bei einer Pflegebegutachtung von Medicproof wird geprüft, wie selbständig Antragstellende in der privaten Pflegeversicherung im Alltag noch sind und wie viel Unterstützung sie brauchen. So können private Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis einer Expertensicht einen Pflegegrad und darüber im Anschluss Pflegeleistungen vergeben.

    Welche Fragen werden bei einer Begutachtung von Medicproof gestellt?

    Pflegegutachterinnen und Pflegegutachter von Medicproof prüfen anhand eines Pflegeprotokolls die Selbständigkeit von Antragstellenden im Alltag. Sie stellen unter anderem Fragen zu Einschränkungen bei der Bewegung, Körperpflege, Einnahme von Medikamenten, im Verhalten oder im sozialen Zusammenleben.

    Quellen

    https://www.medicproof.de

    https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pflegeversicherung/medicproof/

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