19. Mai 2023
Als pflegebedürftig gelten alle Personen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen und somit in der Selbständigkeit und in deren körperlichen, kognitiven und psychischen Fähigkeiten beeinträchtigt sind. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer oder voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.
Je mehr Faktoren zusammenkommen, desto wahrscheinlicher wird die Pflegebedürftigkeit. Besteht beispielsweise zur eingeschränkten Gehfähigkeit noch eine Schwäche beim Stehen und ist vielleicht die Hand gebrochen oder nicht mehr fähig, gezielt zu greifen, ist die betroffene Person mit hoher Wahrscheinlichkeit auf Unterstützung angewiesen. Häufig tritt auch eine Pflegebedürftigkeit bei kognitiven Einschränkungen auf. Hierbei spielt es vor allem keine Rolle, ob noch eine körperliche Beeinträchtigung vorliegt.