26. September 2023
Pflege- und Hilfsbedürftigkeit wird anhand der Selbstständigkeit in sechs wesentlichen Bereichen des Lebens gemessen. Die Gutachter des Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) kommen auf Antragstellung ins Haus und bewerten den Grad der Pflegebedürftigkeit unter Berücksichtigung der vorhandenen körperlichen und kognitiven Ressourcen. Dabei werden die ärztlichen Diagnosen, Entlassungsberichte von Krankenhäusern sowie Dokumentationen oder Berichte von Pflegediensten und anderen Versorgern berücksichtigt.
Für jeden Bereich werden vom Gutachter Punkte vergeben, die unterschiedlich gewichtet sind. Die Gesamtpunktzahl ergibt dann den Pflegegrad.
Über unseren Pflegegradrechner auf der Startseite können Sie bereits einen ersten Überblick hinsichtlich einer möglichen Einstufung erhalten.