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Statement von KORIAN Deutschland zu den Lockerungen von Besuchsverboten

05. Mai 2020

:
Statement von KORIAN Deutschland zu den Lockerungen von Besuchsverboten

Bewohner und Mitarbeiter von Pflegeheimen sind besonders von einer Ansteckung mit dem Coronavirus gefährdet. Sie zu schützen ist unser wichtigstes Anliegen. Daher gelten derzeit strikte Hygiene- und Schutzmaßnahmen in allen KORIAN-Einrichtungen.

Uns ist sehr bewusst, dass die soziale Isolation für die Bewohner und ihre Angehörigen eine enorme psychische Belastung darstellt, die auf die Dauer das Wohlbefinden beeinträchtigen und auch zu sozialer Isolation beitragen, die auf die Dauer die Lebensqualität und das persönliche Wohlbefinden der Bewohner einschränken können.

Daher überprüft KORIAN Deutschland in Abstimmung mit den jeweiligen Behörden kontinuierlich alle Möglichkeiten, den Austausch zwischen Bewohnern und Angehörigen zu fördern und gleichzeitig den hohen Schutzstandard aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus arbeiten die Landesregierungen an Konzepten zur generellen Lockerung der Corona-Maßnahmen. Dabei können Art und Zeitpunkt der Maßnahmen je nach Bundesland variieren: während einige die aktuellen Besuchsverbote vorerst noch weitgehend aufrechterhalten, gehen andere bereits erste Öffnungsschritte.

Um den jeweils neuen Regelungen zu entsprechen und Bewohner, Mitarbeiter und Angehörige weiter vor einer Infektion mit dem Coronavirus zu schützen, hat KORIAN ein übergreifendes Besucher-Konzept erarbeitet. Dieses wird von den Einrichtungen individuell an die regionalen Regelungen und lokalen Gegebenheiten angepasst und durch das zuständige Gesundheitsamt genehmigt.

Unabhängig von den länderspezifischen Regelungen hat KORIAN für seine Einrichtungen ein Besuchskonzept erarbeitet, das jede Einrichtung auf die lokalen Vorgaben und Gegebenheiten abstimmt.

Grundsätzlich gilt aber überall:

  1. Keine Besuche in Häusern mit derzeitigen Covid-19 Infektionen
  2. Nur ein Besuch pro Woche pro Bewohner – wird durch die EL festgelegt, ist nur eine Empfehlung, weniger sollte es nicht sein, mehr nur wenn es geht.
  3. Terminabsprache und Begleitung des Besuches durch die Mitarbeiter
  4. Keine Besuche auf den Zimmern und in den Wohnbereichen – andere Besuchsformen sind vorzuziehen, im Bewohnerzimmer ist die Ausnahme, unterliegt strengen Regeln
  5. Einhaltung der Hygienebestimmungen, Distanzgebot und Mund-Nasen-Schutz bzw. gleichwertiger Schutz vor Infektion
  6. Keine Besuche von Angehörigen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu Menschen mit einer Covid 19 Infektion hatten oder selbst Krankheitssymptome haben

Alle Einrichtungen werden in Abstimmung mit den lokalen Behörden einen entsprechenden „Besuchsbereich“ einrichten und anschließend mit allen Angehörigen proaktiv Kontakt aufnehmen, um den Besuchswunsch zu besprechen und zu terminieren.

Stets und auch während der letzten Wochen immer ausgenommen waren Besuche bei palliativen Bewohnerinnen und Bewohnern.

Dauer und Häufigkeit der Besuche richten sich nach den jeweils individuellen Voraussetzungen und Möglichkeiten vor Ort. Dabei orientieren sich alle Einrichtungen an gemeinsamen Kriterien von KORIAN Deutschland. Um die Sicherheit und Gesundheit aller Beteiligten sicherzustellen, ist in allen Fällen eine vorherige Terminabsprache mit der Einrichtung unbedingt erforderlich. Zudem wird bei allen Besuchen auf die konsequente Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sowie weiterer Schutzmaßnahmen geachtet. Die Besucher erhalten bei Betreten der Einrichtung eine entsprechende Unterweisung.

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