So funktioniert Kurzzeitpflege während Corona

31. August 2020

So funktioniert Kurzzeitpflege während Corona

Kurzzeitpflege bzw. Verhinderungspflege sind eine beliebte Unterstützungsform bei der Betreuung der pflegebedürftigen Angehörigen. Wie haben sich diese beiden Pflegeformen durch die Corona-Krise verändert?

Unter normalen Umständen würde Simone* ihre Oma Inge nach ihrem Krankenhausaufenthalt noch zur Kurzzeitpflege in einem ausgewählten Seniorenheim unterbringen. Doch seitdem das Corona-Virus im Umlauf ist, ist sich die 50-jährige unsicher, ob sie ihre Mutter in ein Pflegeheim bringen soll. Zwischen dem Krankenhaus und dem Start der Reha die Pflege selbst zu übernehmen, ist für die Berufstätige jedoch aus zeitlichen und gesundheitlichen Gründen ebenfalls nicht möglich.

Wie Simone geht es derzeit vielen Angehörigen, vor allem auch in Hinblick auf die Urlaubszeit. Dabei haben viele Seniorenheime ein sicheres Konzept ausgearbeitet, um Kurzzeitpflege trotz Corona möglich zu machen.

Carmen Wolff-Heinrich, Einrichtungsleiterin im Haus am Osterfeld in Pforzheim, kann mittlerweile vielen Angehörigen diese Unsicherheit abnehmen. „Für uns ist vor Aufnahme des Kurzzeitpflege-Patienten das negative Testergebnis entscheidend. Durch die schnelle Verfügbarkeit der Ergebnisse, können wir neue Patienten viel zügiger aufnehmen und müssen diese nicht erst für zwei Wochen in Quarantäne stecken.“

Größere Gruppenaktivitäten finden in ihrer Einrichtung zwar derzeit noch nicht statt, aber die Kunden der Kurzzeitpflege können sich nun wieder gemeinsam in einemextra vorgesehenen Bereich aufhalten. Sogar ein Besuch der Angehörigen ist durch telefonische und digitale Vorankündigung möglich. Die Online-Anmeldung erfolgt über die BesucherApp, die kürzlich bei KORIAN eingeführt worden ist.

Für die Leiterin eines Pflegeheims mit einer Kapazität von 164 Pflegeplätzen ist das eine große Erleichterung. Während des Lockdowns war eine Aufnahme von Kurzzeitpflege-Patienten nur möglich, wenn sich der Kunde nach dem Krankenhausaufenthalt zunächst in eine 14-tägige Quarantäne begeben hatte. Damit sollte eine Ansteckung von anderen Pflegegästen ausgeschlossen werden.

Ausgenommen von der Aufnahme in die Kurzzeitpflege waren Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Durch das erhöhte Risiko ihrer Weglauftendenzen konnte nicht gewährleistet werden, dass sich ältere Menschen mit dieser Erkrankung an die Sicherheitsabstände und Hygienestandards halten.

„Wer nochmal verreisen möchte oder selbst verhindert ist, um sich um sein pflegebedürftiges Familienmitglied zu kümmern, sollte unbedingt in Kontakt mit seiner Wunscheinrichtung treten. Dort wird man über alle Vorgaben ausführlich beraten.

Kurzzeitpflege vs. Verhinderungspflege

Kurzzeitpflege richtet sich an alle Personen, die nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenhaus für einen bestimmten Zeitraum pflegerische Leistung benötigen und noch nicht in ihre eigene Wohnung zurückkehren können. Ebenso dürfen Angehörige, die durch Urlaub oder Krankheit verhindert sind, Gebrauch von Kurzzeitpflege machen

Die Dauer der Kurzzeitpflege hängt vom Pflegegrad des Patienten ab, maximal sind jedoch vier Wochen möglich. Wer danach immer noch Betreuung benötigt, kann von der Verhinderungspflege Gebrauch machen. Diese ist ebenfalls von der Höhe des Pflegegrads abhängig und muss bei der Krankenkasse beantragt werden.

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*Die betroffenen Personen sind fiktiv.

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