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Eine Frage der Gerechtigkeit – Das Angehörigen-Entlastungsgesetz

16. Dezember 2019

Ein Kommentar von Erich Irlstorfer (CSU), Mitglied im Deutschen Bundestag.

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Das Thema Pflege ist eine der großen gesellschaftlichen Herausforderungen und betrifft jeden. Früher oder später, direkt oder indirekt. In unserem Land ist es bereits gelebte Selbstverständlichkeit, dass Kinder sich in den eigenen vier Wänden um ihre pflegebedürftigen Eltern und Verwandte kümmern oder, wenn dies nicht mehr möglich ist, die Pflege der An-gehörigen mit zunehmendem Alter in ein Pflegeheim verlagern.

Damit gehen sowohl emotionale als auch finanzielle Belastungen für Betroffene einher. Besonders die Pflegekosten sind ein angstbesetztes Thema. Einerseits fürchten ältere Menschen, sie könnten zur finanziellen Belastung ihrer Angehörigen werden, andererseits sorgen sich die erwachsenen Kinder, sie könnten mit den Heimkosten ihrer pflegebedürftigen Eltern überfordert sein.

Das betrifft vor allem die Generation mittleren Alters, die sich in einer „sorgenden Sandwich-Position“ zwischen Kindererziehung und der Pflege ihrer älteren An-gehörigen befindet.

Erich Irlstorfer, CSU-Abgeordneter im Deutschen Bundestag und Pflegepolitischer Sprecher der CSU-Fraktion.
Erich Irlstorfer ist seit 2013 als Abgeordneter der CSU Mitglied des Deutschen Bundestages und fungiert dort als Pflegepolitischer Sprecher der CSU-Fraktion.

Aufgabe der Politik ist es, pflegende Menschen bei Ihrer verantwortungsvollen Aufgabe bestmöglich zu unterstützen und sie zu entlasten. Gleichzeitig sollen betroffene Menschen die notwendige Pflege erhalten, ohne sich dabei über eine finanzielle Belastung der Angehörigen zu sorgen.

Diesen Spagat schafft das Angehörigen-Entlastungsgesetz, indem künftig nicht ab einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 21.600 Euro, sondern erst ab 100.000 Euro auf unter-haltsverpflichtete Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten zurückgegriffen werden soll.

Damit werden vor allem Familien nachhaltig und spürbar entlastet, die wegen der Pflegebedürftigkeit ihrer Angehörigen bereits eine große Verantwortung tragen.

Der Gesetzesentwurf enthält neben Neuregelungen innerhalb von „klassischen“ Pflegekonstellationen auch Entlastungen unterhaltsverpflichteter Eltern volljähriger Kinder mit Behin-derungen durch den Entfall des monatlichen Beitrags zur Eingliederungshilfe.

Begleitet wird diese Neuerung von einem Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Teilha-be und der beruflichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen.

Sämtliche sozialpolitischen und zentralen behindertenpolitischen Bestandteile und Verbesserungen des Angehörigen-Entlastungsgesetz, werden direkt im Alltag der Bürgerinnen und Bürger spürbar werden.


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